Land-Petition vor ständigem Parlamentsausschuss
Windhoek (sno) • Am gestrigen Vormittag fand eine öffentliche Anhörungen vor dem ständigen Parlamentsausschuss für natürliche Ressourcen statt, bei dem eine Petition von der „Affirmative Repositionen“ (AR)- Bewegung über die Forderung nach der Regulierung des Landbesitzes von Ausländern in der Nationalversammlung debattiert wurde.
Antworten musste das Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Bodenreform. Kein akzeptabler Konsens konnte jedoch gefunden werden. Der Parlamentsausschuss rügte die beiden Repräsentanten des Ministeriums und gaben ihnen die Gelegenheit bis zum kommenden Dienstag auf die Forderung der AR einzugehen und mit konkreten und akkuraten Antworten auf die Fragen der Parlamentarier zu reagieren. Diese Zeitspanne wurde, später nach der Diskussionsrunde, dann auf zwei Wochen erweitert.
Die andauernden Ausreden wie die, dass die immer wieder vertagte Landreform-Konferenz Grund der Verzögerung war genügten den Abgeordneten diesmal nicht. Dem Ministerium wurde deutlich gemacht, dass das Parlament Klärung auf Fragen suche und nicht bereit sei bis September zu warten, bis der Gesetzesentwurf des Ministeriums vielleicht mal dem Parlament vorgelegt werden würde.
Hauptpunkte der AR-Petition seien das Verbot, dass Ausländer legal in Namibia Land besitzen dürfen, auch nicht durch ein registriertes Unternehmen, welches als ein direkter Eigentümer von Grund und Boden gilt. Land darf maximal nur noch für zehn Jahre an Ausländer verpachtet/vermietet werden. Auch steht zur Debatte ob es machbar sei Ausländer innerhalb drei Jahren Zwangs zu enteignen.
Ein Abgeordneter argumentierte, sichtlich erbost, dass es egal sein ob und wann das Land in ausländischen Besitz ging, solange es nur zurück in namibische Hände komme. Wiederum eine andere Parlamentarierin bot an vorsichtig mit der Landfrage umzugehen. Ihres Wissens nach ist das Problem nicht so schnell und so leicht zu lösen. Sie meinte, dass in Namibia Land in vier Klassifikationen unterteil ist, welches unter verschiedenen ministeriellen Zuständigkeitsbereichen verwaltet wird. Es gebe städtisches-, kommunales-, kommerzielles- und staatliches Land. Nicht alles Land kann gleich umverteilt werden. Auch können Naturschutzgebiete nicht in den gleichen Topf geworfen werden.
Es wurde auch gesagt, dass das Ministerium konkrete Zahlen vorlegen soll, wobei das Parlament genau wissen wolle wieviel Prozent von welcher Landklassifizierung Ausländern gehöre.
So steht in Artikel 16 der namibischen Verfassung, dass jedermann berechtigt ist irgendwo in Namibia Land zu erwerben und zu besitzen, dieses nach seinem Gutdünken zu verkaufen und/oder an seine Nachkommen vererben zu können.
Der Staat nimmt dabei eine regulierende Rolle ein.
Antworten musste das Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Bodenreform. Kein akzeptabler Konsens konnte jedoch gefunden werden. Der Parlamentsausschuss rügte die beiden Repräsentanten des Ministeriums und gaben ihnen die Gelegenheit bis zum kommenden Dienstag auf die Forderung der AR einzugehen und mit konkreten und akkuraten Antworten auf die Fragen der Parlamentarier zu reagieren. Diese Zeitspanne wurde, später nach der Diskussionsrunde, dann auf zwei Wochen erweitert.
Die andauernden Ausreden wie die, dass die immer wieder vertagte Landreform-Konferenz Grund der Verzögerung war genügten den Abgeordneten diesmal nicht. Dem Ministerium wurde deutlich gemacht, dass das Parlament Klärung auf Fragen suche und nicht bereit sei bis September zu warten, bis der Gesetzesentwurf des Ministeriums vielleicht mal dem Parlament vorgelegt werden würde.
Hauptpunkte der AR-Petition seien das Verbot, dass Ausländer legal in Namibia Land besitzen dürfen, auch nicht durch ein registriertes Unternehmen, welches als ein direkter Eigentümer von Grund und Boden gilt. Land darf maximal nur noch für zehn Jahre an Ausländer verpachtet/vermietet werden. Auch steht zur Debatte ob es machbar sei Ausländer innerhalb drei Jahren Zwangs zu enteignen.
Ein Abgeordneter argumentierte, sichtlich erbost, dass es egal sein ob und wann das Land in ausländischen Besitz ging, solange es nur zurück in namibische Hände komme. Wiederum eine andere Parlamentarierin bot an vorsichtig mit der Landfrage umzugehen. Ihres Wissens nach ist das Problem nicht so schnell und so leicht zu lösen. Sie meinte, dass in Namibia Land in vier Klassifikationen unterteil ist, welches unter verschiedenen ministeriellen Zuständigkeitsbereichen verwaltet wird. Es gebe städtisches-, kommunales-, kommerzielles- und staatliches Land. Nicht alles Land kann gleich umverteilt werden. Auch können Naturschutzgebiete nicht in den gleichen Topf geworfen werden.
Es wurde auch gesagt, dass das Ministerium konkrete Zahlen vorlegen soll, wobei das Parlament genau wissen wolle wieviel Prozent von welcher Landklassifizierung Ausländern gehöre.
So steht in Artikel 16 der namibischen Verfassung, dass jedermann berechtigt ist irgendwo in Namibia Land zu erwerben und zu besitzen, dieses nach seinem Gutdünken zu verkaufen und/oder an seine Nachkommen vererben zu können.
Der Staat nimmt dabei eine regulierende Rolle ein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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