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Landfrage wird heißes Eisen

AR fordert Alleinrecht auf Besitz von Grund und Boden durch Namibier
Der Ständige Parlamentarische Ausschuss für Natürliche Ressourcen befasst sich mit den Rechten auf Landbesitz im Rahmen der Landreform-Konferenz 2018. Die Forderung der AR aus dem Jahre 2019 ist deshalb brisant, weil die Partei Ausländern das Eigentumsrecht auf Grund und Boden absprechen will. Laut LAC verstößt dies gegen die namibische Verfassung.
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Der ehemalige Windhoeker Bürgermeister und Chef der politischen Partei Affirmative Repositioning (AR), Job Amupanda, war den Windhoeker Stadträten zu oft ohne Rücksprache und nicht den Stadtverordnungen entsprechend, vorgeprescht. Heutzutage bemüht sich Amupanda in seine ehemalige Rolle als Revoluzzer und Sozialist zurückzukehren. Das machte sich in der vergangenenWoche auch auf Parlamentsebene bemerkbar.

Der Ständige Parlamentarische Ausschuss für Natürliche Ressourcen hatte sich weiterhin mit dem AR-Antrag befasst, der Ausländern künftig den Besitz von Grund und Boden als Eigentum vorenthalten soll. Der Vorsitzende des Ausschusses, Tjekero Tweya, hatte am vorigen Dienstag die Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft, Wasserbau und Landreform gerügt und sie verwarnt, morgen ordentlich vorbereitet zur Anhörung zu erscheinen (AZ berichtete).

Dabei scheinen die Mitglieder des Ausschusses nicht viel besser vorbereitet zu sein, beziehungsweise ihre Rolle als Gesetzgeber nicht vollkommen zu verstehen, gemessen an der Tatsache, dass sie Anfang März das Rechtsbeistandsbüro LAC (Legal Assistance Centre) dafür kritisiert hatten, dass es ihnen keine geeignete Entschädigungsformel für Landentwendung vorlegen konnte (und auch nicht wollte). Das LAC hatte zu jener Zeit darauf hingewiesen, dass der Staat wiederholt seine Verantwortung meidet, wenn es Leuten nicht die sogar vom Obersten Gericht angewiesene Entschädigung zahlt, so wie es bei Agnes Kahimbi Kashela aus der Sambesi-Region der Fall ist. Diese hatte erfolgreich den Stadtrat von Katima Mulilo sowie weitere Privatpersonen und Behörden (auch die namibische Regierung) auf Schadenersatz verklagt (AZ berichtete).

Der Ausschuss befasst sich im Rahmen der Landreform-Konferenz des Jahres 2018 nicht nur mit der AR-Bittschrift, sondern allen diesen Angelegenheiten. Die AR-Petition läßt deshalb aufhorchen, weil sie die extreme Forderung enthält, nur Namibiern den Grundbesitz zu erlauben. Dies verstößt, laut einer erneuten Präsentation des LAC am vergangenen Donnerstag, gegen die namibische Verfassung, laut der alle Einwohner des Landes Eigentum, inklusive des Grund und Bodens, besitzen dürfen. Da sich das namibische Grundgesetz spezifisch auf das universelle Prinzip, die ,,Allgemeine Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen'' beruft, könne eine Enteignung, wie sie von der AR vorgeschlagen wird, auch gegen internationales Recht verstoßen.

Auch der Namibische Landwirtschaftsverband NAU und die NNFU, leztere vertritt die Kommunalfarmer und Neusiedler, kamen zu Wort. Der NAU-Vorsitzende, Piet Gouws, erklärte eine Enteignung oder Limitierung der Eigentumsrechte zu einem fatalen Entschluss, da viele moderne Farmmethoden teure Entwicklungen voraussetzen würden, welche oft nur durch Auslandskapital umgesetzt werden könnten. Er sprach nicht so sehr von Lodges und Gästebetrieben, als wie von Beispielen, wie die riesigen Agrar-Projekte längs des Oranje-Flusses und künftige Investitionen im Norden sowie die geplanten GreenSchemes nahe des Neckartal-Dammes.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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