Mbumba ist rechtmäßige Präsident Namibias
Windhoek (bw) – Nachdem in den vergangenen zwei Wochen in sozialen Medien und Zeitungen darüber debattiert wurde, ob Präsident Nangolo Mbumba nur übergangsweise Präsident ist oder Nachfolger des verstorbenen Präsidenten Hage Geingob, hat sich nun der Generalstaatsanwalt dazu geäußert.
Festus Mbandeka als höchstrangiger Rechtsberater und Jurist der namibischen Regierung teilte am gestrigen Donnerstag mit, dass Mbumba als „substantiver“ vierter Staatspräsident rechtmäßig vereidigt wurde. „Die Regierung weist außerdem Medienberichte kategorisch zurück, in denen behauptet wird, dass die Regierung angeblich eine Untersuchung eingeleitet haben soll, um festzustellen, ob bei der Nachfolgeregelung des Präsidentenamtes Fehler gemacht wurden“, ließ Mbandeka wissen.
Die Regierung begrüße zwar offene und robuste Debatten, unterstütze auch Presse- und Meinungsfreiheit, sehe aber mit Besorgnis die daraus erfolgten Schlussfolgerungen und Interpretationen, die irreführend seien, so Mbandeka. Daher sollte die Debatten verantwortungsvoll und konstruktiv geführt werden. Das gelte insbesonderen während der nationalen Staatstrauer um den verstorbenen Präsidenten Geingob.
Mbandeka wies, darauf hin, dass Namibias Verfassung verschiedene Szenarien enthalte, falls ein Präsident des Landes sein Amt nicht ausüben kann
Die Artikel 29(4a) und 34 der Verfassung schreiben vor, dass in dem Falle binnen 12 Monaten vor den nächsten Wahlen, der Vizepräsident regiert. Bei dem Tod eines Präsidenten während seiner Amtszeit schreibe die Verfassung ebenfalls eine genaue Regelung vor, welche auch befolgt wurde.
Präsident Nangolo Mbumba sei daher rechtmäßig vereidigt worden und das für die restliche verbliebene Amtszeit von Geingob bis zum 21. März 2025.
Ebenso sei das Amt des Vizepräsidenten gemäß der Verfassung neu besetzt worden.
Die Debatte befasste sich auch mit der Frage, ob Mbumba nur Interimspräsident ist (acting president) . Darauf ging Mbandeka jedoch nicht ein.
Festus Mbandeka als höchstrangiger Rechtsberater und Jurist der namibischen Regierung teilte am gestrigen Donnerstag mit, dass Mbumba als „substantiver“ vierter Staatspräsident rechtmäßig vereidigt wurde. „Die Regierung weist außerdem Medienberichte kategorisch zurück, in denen behauptet wird, dass die Regierung angeblich eine Untersuchung eingeleitet haben soll, um festzustellen, ob bei der Nachfolgeregelung des Präsidentenamtes Fehler gemacht wurden“, ließ Mbandeka wissen.
Die Regierung begrüße zwar offene und robuste Debatten, unterstütze auch Presse- und Meinungsfreiheit, sehe aber mit Besorgnis die daraus erfolgten Schlussfolgerungen und Interpretationen, die irreführend seien, so Mbandeka. Daher sollte die Debatten verantwortungsvoll und konstruktiv geführt werden. Das gelte insbesonderen während der nationalen Staatstrauer um den verstorbenen Präsidenten Geingob.
Mbandeka wies, darauf hin, dass Namibias Verfassung verschiedene Szenarien enthalte, falls ein Präsident des Landes sein Amt nicht ausüben kann
Die Artikel 29(4a) und 34 der Verfassung schreiben vor, dass in dem Falle binnen 12 Monaten vor den nächsten Wahlen, der Vizepräsident regiert. Bei dem Tod eines Präsidenten während seiner Amtszeit schreibe die Verfassung ebenfalls eine genaue Regelung vor, welche auch befolgt wurde.
Präsident Nangolo Mbumba sei daher rechtmäßig vereidigt worden und das für die restliche verbliebene Amtszeit von Geingob bis zum 21. März 2025.
Ebenso sei das Amt des Vizepräsidenten gemäß der Verfassung neu besetzt worden.
Die Debatte befasste sich auch mit der Frage, ob Mbumba nur Interimspräsident ist (acting president) . Darauf ging Mbandeka jedoch nicht ein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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