Namibia reagiert spät auf UN-Kritik
Genf/Windhoek (bw) • Namibias Botschaft bei den Vereinten Nationen in Genf hat mit Verspätung auf ein Schreiben der UN-Behörde für Menschenrechte wegen der Genozidverhandlungen mit Deutschland reagiert.
Sieben UN-Sonderberichterstatter hatten Ende Februar bestätigt, dass die Teilhaberechte der Ovaherero und Nama von der deutschen und namibischen Regierung völkerrechtlich verletzt wurden. Die Berichterstatter forderten auch die Bundesregierung auf, Reparationen für begangene Greueltaten zwischen 1904-08 zu gewähren.
Nachfahren der Nama- und Herero-Opfer von damals haben sich bei der UN-Behörde für Menschenrechte über ihren Ausschluss an den Verhandlungen beschwert.
Sie teilten dies Ende April auf einer Pressekonferenz in Windhoek mit und auch, dass die Sonderberichterstatter in ihrem Schreiben an Berlin und Windhoek „ernsthafte Besorgnis“ über die Verletzung des Völkerrechts haben aus. Sie gewährten eine Frist von 60 Tagen bis zum 24. April, um eine Antwort zu erhalten. Innerhalb dieses Zeitraums würde das Schreiben vertraulich bleiben.
Berlin bat um Verlängerung der Frist bis zum 8. Mai, was auch letztendlich gestattet wurde.
Namibias Regierung antwortete jedoch erst am 1. Mai und bat um eine weitere Verlängerung bis zum 31. Mai, welches jedoch wiederum erst am 5. Mai bekannt wurde, als der Brief den Medien zugespielt worden war.
Sieben UN-Sonderberichterstatter hatten Ende Februar bestätigt, dass die Teilhaberechte der Ovaherero und Nama von der deutschen und namibischen Regierung völkerrechtlich verletzt wurden. Die Berichterstatter forderten auch die Bundesregierung auf, Reparationen für begangene Greueltaten zwischen 1904-08 zu gewähren.
Nachfahren der Nama- und Herero-Opfer von damals haben sich bei der UN-Behörde für Menschenrechte über ihren Ausschluss an den Verhandlungen beschwert.
Sie teilten dies Ende April auf einer Pressekonferenz in Windhoek mit und auch, dass die Sonderberichterstatter in ihrem Schreiben an Berlin und Windhoek „ernsthafte Besorgnis“ über die Verletzung des Völkerrechts haben aus. Sie gewährten eine Frist von 60 Tagen bis zum 24. April, um eine Antwort zu erhalten. Innerhalb dieses Zeitraums würde das Schreiben vertraulich bleiben.
Berlin bat um Verlängerung der Frist bis zum 8. Mai, was auch letztendlich gestattet wurde.
Namibias Regierung antwortete jedoch erst am 1. Mai und bat um eine weitere Verlängerung bis zum 31. Mai, welches jedoch wiederum erst am 5. Mai bekannt wurde, als der Brief den Medien zugespielt worden war.
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Allgemeine Zeitung
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