Neues Gesetz für modernes Volksregister
Jungendliche ab 14 Jahren sollen schon Personalausweis erhalten
Ein neues Gesetz für die Registrierung aller in Namibia lebenden Personen (länger als ein Jahr) und deren Identifizierung soll mehrere Gesetze zusammenführen und auch den mehr als 70 000 staatenlosen Menschen Ausweisdokumente ermöglichen.
Von Brigitte Weidlich
Windhoek
Der Vize-Innenminister Daniel Kashikola hat am Mittwoch im Parlament einen Gesetzentwurf von mehr als 80 Seiten vorgelegt. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen nicht ausreichend die Anforderungen für Personenstandsregistrierung und Identitätsmanagement.
Ihm zufolge wird das neue Gesetz das bestehende Gesetz für Geburten, Heirat und Todesfälle verschmelzen, ebenso das Gesetz für Ausländer von 1937, das Ausweisgesetz und einige Paragrafen des Ehegesetzes von 1961.
„Das neue Gesetz wird keineswegs gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, sondern reguliert die Registrierung von zivilen Ehen wie im Heiratsgesetz festgelegt“, sagte er.
Im neuen Volksregister wird die Registrierung und Beurkundung von Geburten, Totgeburten, Adoptionen, Todesfällen, Namensänderungen wie auch Eheschließungen und Scheidungen eingetragen. Staatliche Instanzen und Einzelpersonen sowie private Organisationen können auf Antrag und oder mit einem Gerichtsbefehl Einsicht in die Daten und Unterlagen des Volksregisters erhalten.
Es wird auch die Bereitstellung eines Systems für elektronische Mitteilungen zu bestimmten zivilrechtlichen Ereignissen ermöglichen. Es wird ein System zur Unterstützung von Personen bereitgestellt werden, denen die Staatsangehörigkeit fehlt.
Nicht näher umschrieben ist ein Paragraph, der den Zugriff, die Authentifizierung, die Überprüfung und vor allem die Weitergabe von Daten ermöglichen soll. Der Gesetzentwurf besteht aus 93 Paragraphen, die in 12 Teile gegliedert sind.
Da laut Kashikola viele Menschen im Land ihr Geburtsdatum absichtlich ändern, entweder um früher in Pension zu gehen oder um länger arbeiten zu können, sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung eines Altersbestimmungsausschusses vor
der sich mit solchen Angelegenheiten befasst. Er wird befugt sein, das Alter einer Person anhand der verfügbaren Informationen zu bestimmen und durch Dokumentation und Beweise zu ermitteln.
Der Leiter des Volksregisters soll durch das neue Gesetz auch Vereidiger werden. So sparen Antragsteller Zeit. Wer unter Eid lügt, soll gesetzlich belangt werden.
Das Ministerium hat für das neue Gesetz die Datenbestimmungen der Europäischen Union als maßgebliche Richtlinie genommen. Das neue Gesetz ist auch Teil des Aktionsplans, um den UN-Bestimmungen im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung nachzukommen.
Windhoek
Der Vize-Innenminister Daniel Kashikola hat am Mittwoch im Parlament einen Gesetzentwurf von mehr als 80 Seiten vorgelegt. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen nicht ausreichend die Anforderungen für Personenstandsregistrierung und Identitätsmanagement.
Ihm zufolge wird das neue Gesetz das bestehende Gesetz für Geburten, Heirat und Todesfälle verschmelzen, ebenso das Gesetz für Ausländer von 1937, das Ausweisgesetz und einige Paragrafen des Ehegesetzes von 1961.
„Das neue Gesetz wird keineswegs gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, sondern reguliert die Registrierung von zivilen Ehen wie im Heiratsgesetz festgelegt“, sagte er.
Im neuen Volksregister wird die Registrierung und Beurkundung von Geburten, Totgeburten, Adoptionen, Todesfällen, Namensänderungen wie auch Eheschließungen und Scheidungen eingetragen. Staatliche Instanzen und Einzelpersonen sowie private Organisationen können auf Antrag und oder mit einem Gerichtsbefehl Einsicht in die Daten und Unterlagen des Volksregisters erhalten.
Es wird auch die Bereitstellung eines Systems für elektronische Mitteilungen zu bestimmten zivilrechtlichen Ereignissen ermöglichen. Es wird ein System zur Unterstützung von Personen bereitgestellt werden, denen die Staatsangehörigkeit fehlt.
Nicht näher umschrieben ist ein Paragraph, der den Zugriff, die Authentifizierung, die Überprüfung und vor allem die Weitergabe von Daten ermöglichen soll. Der Gesetzentwurf besteht aus 93 Paragraphen, die in 12 Teile gegliedert sind.
Da laut Kashikola viele Menschen im Land ihr Geburtsdatum absichtlich ändern, entweder um früher in Pension zu gehen oder um länger arbeiten zu können, sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung eines Altersbestimmungsausschusses vor
der sich mit solchen Angelegenheiten befasst. Er wird befugt sein, das Alter einer Person anhand der verfügbaren Informationen zu bestimmen und durch Dokumentation und Beweise zu ermitteln.
Der Leiter des Volksregisters soll durch das neue Gesetz auch Vereidiger werden. So sparen Antragsteller Zeit. Wer unter Eid lügt, soll gesetzlich belangt werden.
Das Ministerium hat für das neue Gesetz die Datenbestimmungen der Europäischen Union als maßgebliche Richtlinie genommen. Das neue Gesetz ist auch Teil des Aktionsplans, um den UN-Bestimmungen im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung nachzukommen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen