OTA zweimal vor Gericht
Zerstrittene Kommunalregierung als Kläger
Windhoek (ste) – Bekanntlich hatten der Oppositionspolitiker Bernardus Swartbooi und seine Partei „Landless Peoples‘ Movement“ (LPM) gemeinsam mit zahlreichen Vertretern und Interessenträgern der Nama- und Herero-Bevölkerungsgruppen, inklusive der Ovaherero-Kommunalregierung (Ovaherero Traditional Authority, OTA), den Parlamentspräsidenten Peter Katjavivi sowie die Nationalversammlung, den Staatspräsidenten und sein Kabinett als auch den Staatsanwalt vors Obergericht geschleppt, mit dem Ziel, die politische Umsetzung des Genozid-Rahmenabkommens zwischen Namibia und Deutschland aufzuhalten (AZ berichtete).
In der vergangenen Woche ordnete Richterin Marlene Tommasi vom Windhoeker Obergericht an, dass die Beklagten spätestens am 24. März den Klägern Abschriften der vollständigen Akten überreichen müssen. Die Kläger müssen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bis zum 14. April geprüft haben und dürfen noch bis zum 21. April gegebenenfalls relevante Unterlagen anfordern. Der Forderung muss bis zum 5. Mai nachgekommen worden sein. Am 17. Mai solle es eine letzte Statusanhörung geben, bevor ein Gerichtsdatum festgelegt wird.
Interessant sind die Daten deswegen, weil nahezu gleichzeitig auch der Fall angehört werden soll, in welchem der Vorsitzende des Häuptlingsrates der OTA, Vipuira Kapuuo, insgesamt 57 Führungspersönlichkeiten und Parteien (inklusive des OTAs) verklagt hatte, nachdem diese scheinbar im vergangenen Jahr entgegen des Entschlusses des Häuptlingsrates kurzerhand den bis dahin lediglich als Ratgeber des vorigen obersten Stammesoberhauptes, Advokat Vekuii Rukoro, bekannt gewesenen Professor Mutjinde Katjiua als neues Stammesoberhaupt gekrönt hatten.
Die Beklagten müssen am 31. März ihre Argumente zur Verteidigung vorgelegt haben und der Kläger hat bis zum 24. April Zeit, seine Replik vorzubereiten, bevor die amtierende Oberrichterin Eileen Rakow am 2. Mai eine Statusanhörung vornehmen wird.
Mittlerweile entsteht mancherorts die Frage, inwiefern der OTA dann im erstgenannten Fall als ordentlich ermächtigt gilt, eine Klage vorzutragen.
In der vergangenen Woche ordnete Richterin Marlene Tommasi vom Windhoeker Obergericht an, dass die Beklagten spätestens am 24. März den Klägern Abschriften der vollständigen Akten überreichen müssen. Die Kläger müssen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bis zum 14. April geprüft haben und dürfen noch bis zum 21. April gegebenenfalls relevante Unterlagen anfordern. Der Forderung muss bis zum 5. Mai nachgekommen worden sein. Am 17. Mai solle es eine letzte Statusanhörung geben, bevor ein Gerichtsdatum festgelegt wird.
Interessant sind die Daten deswegen, weil nahezu gleichzeitig auch der Fall angehört werden soll, in welchem der Vorsitzende des Häuptlingsrates der OTA, Vipuira Kapuuo, insgesamt 57 Führungspersönlichkeiten und Parteien (inklusive des OTAs) verklagt hatte, nachdem diese scheinbar im vergangenen Jahr entgegen des Entschlusses des Häuptlingsrates kurzerhand den bis dahin lediglich als Ratgeber des vorigen obersten Stammesoberhauptes, Advokat Vekuii Rukoro, bekannt gewesenen Professor Mutjinde Katjiua als neues Stammesoberhaupt gekrönt hatten.
Die Beklagten müssen am 31. März ihre Argumente zur Verteidigung vorgelegt haben und der Kläger hat bis zum 24. April Zeit, seine Replik vorzubereiten, bevor die amtierende Oberrichterin Eileen Rakow am 2. Mai eine Statusanhörung vornehmen wird.
Mittlerweile entsteht mancherorts die Frage, inwiefern der OTA dann im erstgenannten Fall als ordentlich ermächtigt gilt, eine Klage vorzutragen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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