PDM lehnt neuen Gesetzentwurf ab
Weitere Bedenken gegen Regeln für öffentliche Versammlungen geäußert
Ein neues Gesetz, das dem Parlament zur Debatte vorgelegt wurde, stößt weitläufig auf Widerstand. So haben die PDM und auch die Vereinigung für wirtschaftspolitische Forschung (EPRA) gesagt, dass der „Gesetzentwurf wesentliche Freiheiten kriminalisiert".
Von B. Weidlich und K. Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Ein Gesetzentwurf, der künftig öffentliche Versammlungen und Demonstrationen regulieren soll (AZ berichtete), stößt bei der PDM-Partei auf Ablehnung.
Der PDM-Abgeordnete Nico Smit sagte am Dienstag im Parlament, die Regierung wolle Namibia in die Zeit vor die Unabhängigkeit zurückversetzen, indem sie das Versammlungs- und Meinungsfreiheitsrecht der Bürger kontrollieren wolle.
„Dieses Gesetz, das an die Beschränkungen der Apartheid-Ära erinnert, erscheint genau zu einem Zeitpunkt, an dem die Namibier zunehmend von ihrem Recht auf öffentliche Versammlungen Gebrauch machen, um kritische Bedenken gegenüber der derzeitigen Regierung zu äußern“, sagte er. Diese Wiedereinführung strenger und bürokratischer Kontrollen für öffentliche Versammlungen sei ein „bewusster Versuch”, den wachsenden öffentlichen Widerstand einzudämmen und das grundlegende demokratische Recht auf friedliche Versammlung und das Eintreten für Veränderungen zu unterbinden.
So besagt der neue Gesetzesentwurf zum Beispiel, dass die Anforderung an die Organisatoren einer öffentliche Demonstration oder Versammlung, das Vorhaben fünf Tage im Voraus bei der Polizei anzumelden, strengen Bedingungen unterliege. Die Benachrichtigung bestimmter Polizeibehörden erinnere an die Zeiten vor Namibias Unabhängigkeit.
Der Generalinspektors der Polizei soll dem Entwurf zufolge allein entscheiden, ob öffentliche Versammlungen stattfinden können, insbesondere solcher, die Regierungsmaßnahmen oder -politik kritisieren. Das stelle eine direkte Bedrohung für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar.
Angesichts der Tatsache, dass öffentliche Versammlungen oft dazu genutzt werden, um bessere Leistungen zu fordern, Transparenz zu verlangen und Korruption zu bekämpfen, sei es zutiefst beunruhigend, einem politisch ernannten Beamten das
letzte Wort in diesen Angelegenheiten zu überlassen. „Wird der Generalinspektor der Polizei im Interesse der Öffentlichkeit oder zugunsten der politischen Machthaber handeln?” wollte Smit wissen.
Die Namibische Vereinigung für wirtschaftspolitische Forschung (Economic Policy Research Association, EPRA) hat ebenfalls zu diesem Punkt eine Stellungnahme veröffentlicht. „Damit wird ein Grundrecht in ein Privileg umgewandelt, das einer übermäßigen bürokratischen Kontrolle unterliegt“, so EPRA. In ihrem Bericht verweist EPRA auch auf ein Urteil eines südafrikanischen Gerichts, das ähnliche restriktive Maßnahmen für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gericht erklärte ein Gesetz für ungültig, das die Nichtanmeldung einer öffentlichen Versammlung unter Strafe stellte. Es sah darin eine „nicht zu rechtfertigende Einschränkung des Rechts auf friedliche Versammlung“. „Das Gesetz über öffentliche Versammlungen und Umzüge spiegelt diese verfassungswidrigen Elemente wider“, so EPRA in ihrem Bericht.
Die Debatte wurde auf die kommende Woche vertagt.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Ein Gesetzentwurf, der künftig öffentliche Versammlungen und Demonstrationen regulieren soll (AZ berichtete), stößt bei der PDM-Partei auf Ablehnung.
Der PDM-Abgeordnete Nico Smit sagte am Dienstag im Parlament, die Regierung wolle Namibia in die Zeit vor die Unabhängigkeit zurückversetzen, indem sie das Versammlungs- und Meinungsfreiheitsrecht der Bürger kontrollieren wolle.
„Dieses Gesetz, das an die Beschränkungen der Apartheid-Ära erinnert, erscheint genau zu einem Zeitpunkt, an dem die Namibier zunehmend von ihrem Recht auf öffentliche Versammlungen Gebrauch machen, um kritische Bedenken gegenüber der derzeitigen Regierung zu äußern“, sagte er. Diese Wiedereinführung strenger und bürokratischer Kontrollen für öffentliche Versammlungen sei ein „bewusster Versuch”, den wachsenden öffentlichen Widerstand einzudämmen und das grundlegende demokratische Recht auf friedliche Versammlung und das Eintreten für Veränderungen zu unterbinden.
So besagt der neue Gesetzesentwurf zum Beispiel, dass die Anforderung an die Organisatoren einer öffentliche Demonstration oder Versammlung, das Vorhaben fünf Tage im Voraus bei der Polizei anzumelden, strengen Bedingungen unterliege. Die Benachrichtigung bestimmter Polizeibehörden erinnere an die Zeiten vor Namibias Unabhängigkeit.
Der Generalinspektors der Polizei soll dem Entwurf zufolge allein entscheiden, ob öffentliche Versammlungen stattfinden können, insbesondere solcher, die Regierungsmaßnahmen oder -politik kritisieren. Das stelle eine direkte Bedrohung für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar.
Angesichts der Tatsache, dass öffentliche Versammlungen oft dazu genutzt werden, um bessere Leistungen zu fordern, Transparenz zu verlangen und Korruption zu bekämpfen, sei es zutiefst beunruhigend, einem politisch ernannten Beamten das
letzte Wort in diesen Angelegenheiten zu überlassen. „Wird der Generalinspektor der Polizei im Interesse der Öffentlichkeit oder zugunsten der politischen Machthaber handeln?” wollte Smit wissen.
Die Namibische Vereinigung für wirtschaftspolitische Forschung (Economic Policy Research Association, EPRA) hat ebenfalls zu diesem Punkt eine Stellungnahme veröffentlicht. „Damit wird ein Grundrecht in ein Privileg umgewandelt, das einer übermäßigen bürokratischen Kontrolle unterliegt“, so EPRA. In ihrem Bericht verweist EPRA auch auf ein Urteil eines südafrikanischen Gerichts, das ähnliche restriktive Maßnahmen für verfassungswidrig erklärte. Dieses Gericht erklärte ein Gesetz für ungültig, das die Nichtanmeldung einer öffentlichen Versammlung unter Strafe stellte. Es sah darin eine „nicht zu rechtfertigende Einschränkung des Rechts auf friedliche Versammlung“. „Das Gesetz über öffentliche Versammlungen und Umzüge spiegelt diese verfassungswidrigen Elemente wider“, so EPRA in ihrem Bericht.
Die Debatte wurde auf die kommende Woche vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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