Prüfung des Nachtragshaushalts
Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Mittwoch damit befasst, ob der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder für den Klimaschutz nutzen darf. „Wir haben ein heftiges Programm vor uns“, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, zu Beginn der Verhandlung in Karlsruhe. Unter anderem gehe es um den Zusammenhang zwischen einer Notsituation und zusätzlichem Geld sowie dem Gebot, Änderungen im Haushalt vor Ablauf des jeweiligen Jahres zu beschließen. Eine Entscheidung wird erst in geraumer Zeit erwartet. Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Am Ende wurde das Geld nicht gebraucht. Foto: Uwe Anspach, dpa
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Allgemeine Zeitung
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