Reisehinweis wenig schmeichelhaft
Kriminalität und LGBTQ-Feindlichkeit gefährden Tourismus
Entgegen der Behauptungen des Umweltministers, führt das LGBTQ+-feindliche Verhalten der namibischen Parlamentarier doch zu Konsequenzen und auch die zunehmende Kriminalität, wie sie in den vergangenen Wochen verzeichnet wurde, trägt zu einer verhaltenen Warnung seitens des Außenamtes bei.
Von Frank Steffen, Windhoek
„Die politische Lage in Namibia gilt als stabil. Meiden Sie Demonstrationen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte“, heißt es in dem Reise- und Sicherheitshinweis des deutschen Auswärtigen Amtes am 20. September. Aufhorchen lässt allerdings der Hinweis auf zunehmende Kriminalität sowie dieser Satz: „Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten.“
20 Tage vor dem Welttourismustag 2023, der am 27. September gefeiert wird, widerspricht dieser Hinweis deutlich den Argumenten des Ministers für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT), Pohamba Shifeta, der noch unlängst beteuert hatte, dass alle Menschen in Namibia willkommen seien und sich die LGBTQ-Gemeinschaft nicht bedroht vorkommen sollte. Der Umweltminister hatte die durch den Altminister und Parlamentarier Jerry Ekandjo beantragte Gesetzesänderung, laut der die Eheschließung zwischen Gleichgeschlechtlichen ausdrücklich verboten werden soll und auch die im Ausland geschlossenen Ehen nicht anerkannt werden sollen, versucht zu relativieren. Der Entwurf ist nach wie vor nicht vom namibischen Präsidenten, Hage Geingob, unterschrieben worden.
Der Sicherheitshinweis enthält konkrete Hinweise einerseits auf bestehende Gefahren, aber andererseits auch auf Arten, wie die Handlungsmöglichkeiten des kriminellen Elements durch einfaches Auftreten eingeschränkt werden können. Man geht allerdings auch auf einzelne Fälle ein und die Einleitung bringt es auf den Punkt: „Grundsätzlich ist Namibia ein sicheres Reiseland. Allerdings können Eigentumsdelikte in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden vermehrt registriert, Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) sind hiervon nicht ausgenommen.“
Immer wieder brachten die namibischen Medien in den vergangenen Jahren Berichte über Schwule oder Lesben, deren, im Ausland abgeschlossene Ehen nicht in Namibia anerkannt wurden, wodurch den Ehepartnern – anders als im Falle von heterosexuellen Eheverbindungen – regelmäßig die Aufenthaltsgenehmigung vorenthalten wurde. „Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es allerdings seit 1990 nicht gegeben.“
„Die politische Lage in Namibia gilt als stabil. Meiden Sie Demonstrationen. Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte“, heißt es in dem Reise- und Sicherheitshinweis des deutschen Auswärtigen Amtes am 20. September. Aufhorchen lässt allerdings der Hinweis auf zunehmende Kriminalität sowie dieser Satz: „Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten.“
20 Tage vor dem Welttourismustag 2023, der am 27. September gefeiert wird, widerspricht dieser Hinweis deutlich den Argumenten des Ministers für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT), Pohamba Shifeta, der noch unlängst beteuert hatte, dass alle Menschen in Namibia willkommen seien und sich die LGBTQ-Gemeinschaft nicht bedroht vorkommen sollte. Der Umweltminister hatte die durch den Altminister und Parlamentarier Jerry Ekandjo beantragte Gesetzesänderung, laut der die Eheschließung zwischen Gleichgeschlechtlichen ausdrücklich verboten werden soll und auch die im Ausland geschlossenen Ehen nicht anerkannt werden sollen, versucht zu relativieren. Der Entwurf ist nach wie vor nicht vom namibischen Präsidenten, Hage Geingob, unterschrieben worden.
Der Sicherheitshinweis enthält konkrete Hinweise einerseits auf bestehende Gefahren, aber andererseits auch auf Arten, wie die Handlungsmöglichkeiten des kriminellen Elements durch einfaches Auftreten eingeschränkt werden können. Man geht allerdings auch auf einzelne Fälle ein und die Einleitung bringt es auf den Punkt: „Grundsätzlich ist Namibia ein sicheres Reiseland. Allerdings können Eigentumsdelikte in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden vermehrt registriert, Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) sind hiervon nicht ausgenommen.“
Immer wieder brachten die namibischen Medien in den vergangenen Jahren Berichte über Schwule oder Lesben, deren, im Ausland abgeschlossene Ehen nicht in Namibia anerkannt wurden, wodurch den Ehepartnern – anders als im Falle von heterosexuellen Eheverbindungen – regelmäßig die Aufenthaltsgenehmigung vorenthalten wurde. „Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es allerdings seit 1990 nicht gegeben.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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