Russland-Abkommen ratifiziert
Die LPM-Partei fordert neuen Text zum Namibia-Russland-Abkommen
Die Nationalversammlung hat ein schon 2018 getroffenes Abkommen zwischen Moskau und Windhoek für gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen trotz Widerstands der Opposition unterschrieben.
Von Brigitte Weidlich
Windhoek
Das Abkommen wurde am 8. Oktober 2018 in Windhoek unterzeichnet, um den internationalen Rechtsrahmen der russisch-namibischen Zusammenarbeit bei der gegenseitigen Rechtshilfe in Strafsachen zu entwickeln. Das Abkommen legt die Bedingungen fest, unter denen Rechtshilfe geleistet wird, sowie Art und Umfang der Rechtshilfe, die Russland und Namibia sich gegenseitig leisten werden. Es legt Anforderungen an Format und Inhalt von Rechtshilfeersuchen sowie das Verfahren zur Erfüllung solcher Ersuchen fest.
Der Kreml in Moskau hatte schon am 12. November 2019 mitgeteilt, dass der russische Präsident Wladimir Putin eigens ein Gesetz zur Ratifizierung dieses Abkommens unterschrieben hatte. Das Abkommen war – zumindest in Namibia – zu dem Zeitpunkt noch nicht gültig, da die Nationalversammlung es erst in der vergangenen Woche ratifiziert hatte.
Die LPM-Abgeordneten Bernadus Swartbooi und Henny Seibeb kritisierten, dass gegenseitige Hilfe auf Anfrage erfolge, auch wenn angebliche Vergehen schon vor dem Inkrafttreten des Abkommens begangen worden waren.
Swartbooi sagte, dass der Vertrag in seiner jetzigen Form Russland oder Namibia erlaube, eine Person wegen eines Verbrechens auszuliefern, das sie vor Inkrafttreten des Abkommens begangen hatte. „Diejenigen von uns, die sich mit Russland beschäftigen, wissen, dass Moskau Auslieferungsverträge abschließt, wenn sie wissen, dass einige der Oligarchen begonnen hatten, Geschäftsinteressen in anderen Ländern zu entwickeln“, behauptete Swartbooi.
Seibeb sagte, das Abkommen könne die in der namibischen Verfassung verankerten politischen und bürgerlichen Freiheiten untergraben. Russland habe strenge Gesetze, um politische Freiheiten zu unterbinden und sei in den letzten 20 Jahren wegen massenhafter Inhaftierung von Menschen mit unterschiedlichen politischen Ansichten international aufgefallen. „Dieses Abkommen sollte mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und neu formuliert werden“, forderte er.
Die Premierministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila meinte, die geäußerten Bedenken seien unbegründet. Das Abkommen werde in die Gesetze der beiden Länder umgesetzt und eine Person werde nur dann ausgeliefert, wenn das von ihr begangene Verbrechen in beiden Ländern als ein Verbrechen gelte.
„Wenn Namibia die Meinungsfreiheit garantiert und eine Person sich (frei) ausdrückt und sie ausgeliefert werden soll, wird diese Person nicht ausgeliefert“, sagte Kuugongelwa-Amadhila. Falls die Regierung mit der Auslieferung fortfährt, könne sich die beschuldigte Person an die Gerichte wenden. Diese hätten die unabhängige Befugnis, gegen diese Auslieferung zu entscheiden.
Sie äuβerte sich nicht zur desolaten Lage der Menschenrechte in Russland, wo Regime-Kritiker wie Alexej Nawalny in Straflagern gelandet waren.
Die Justizministerin Yvonne Dausab gab am Mittwoch in ihrer Abschlussrede zu verstehen, „das Dokument sei kein Auslieferungsabkommen, wie es einige oppositionelle Abgeordnete behaupten“. Sie verwies auf einige Paragrafen darin, wie Auslieferungsanträge gehandhabt werden sollen. Nur ein Gericht könne über eine Auslieferung entscheiden.
„In dem Dokument steht, dass es keine gegenseitige Einmischung in die Angelegenheiten des anderen Staates gibt“, verteidigte Dausab das Abkommen. „Die Gesetze beider Länder werden jeweils respektiert. Rechtshilfe wird nur geleistet, wenn es die Gesetze beider Länder erlauben und auch nur, wenn das Vergehen in beiden Ländern als kriminell gilt.“
Windhoek
Das Abkommen wurde am 8. Oktober 2018 in Windhoek unterzeichnet, um den internationalen Rechtsrahmen der russisch-namibischen Zusammenarbeit bei der gegenseitigen Rechtshilfe in Strafsachen zu entwickeln. Das Abkommen legt die Bedingungen fest, unter denen Rechtshilfe geleistet wird, sowie Art und Umfang der Rechtshilfe, die Russland und Namibia sich gegenseitig leisten werden. Es legt Anforderungen an Format und Inhalt von Rechtshilfeersuchen sowie das Verfahren zur Erfüllung solcher Ersuchen fest.
Der Kreml in Moskau hatte schon am 12. November 2019 mitgeteilt, dass der russische Präsident Wladimir Putin eigens ein Gesetz zur Ratifizierung dieses Abkommens unterschrieben hatte. Das Abkommen war – zumindest in Namibia – zu dem Zeitpunkt noch nicht gültig, da die Nationalversammlung es erst in der vergangenen Woche ratifiziert hatte.
Die LPM-Abgeordneten Bernadus Swartbooi und Henny Seibeb kritisierten, dass gegenseitige Hilfe auf Anfrage erfolge, auch wenn angebliche Vergehen schon vor dem Inkrafttreten des Abkommens begangen worden waren.
Swartbooi sagte, dass der Vertrag in seiner jetzigen Form Russland oder Namibia erlaube, eine Person wegen eines Verbrechens auszuliefern, das sie vor Inkrafttreten des Abkommens begangen hatte. „Diejenigen von uns, die sich mit Russland beschäftigen, wissen, dass Moskau Auslieferungsverträge abschließt, wenn sie wissen, dass einige der Oligarchen begonnen hatten, Geschäftsinteressen in anderen Ländern zu entwickeln“, behauptete Swartbooi.
Seibeb sagte, das Abkommen könne die in der namibischen Verfassung verankerten politischen und bürgerlichen Freiheiten untergraben. Russland habe strenge Gesetze, um politische Freiheiten zu unterbinden und sei in den letzten 20 Jahren wegen massenhafter Inhaftierung von Menschen mit unterschiedlichen politischen Ansichten international aufgefallen. „Dieses Abkommen sollte mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und neu formuliert werden“, forderte er.
Die Premierministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila meinte, die geäußerten Bedenken seien unbegründet. Das Abkommen werde in die Gesetze der beiden Länder umgesetzt und eine Person werde nur dann ausgeliefert, wenn das von ihr begangene Verbrechen in beiden Ländern als ein Verbrechen gelte.
„Wenn Namibia die Meinungsfreiheit garantiert und eine Person sich (frei) ausdrückt und sie ausgeliefert werden soll, wird diese Person nicht ausgeliefert“, sagte Kuugongelwa-Amadhila. Falls die Regierung mit der Auslieferung fortfährt, könne sich die beschuldigte Person an die Gerichte wenden. Diese hätten die unabhängige Befugnis, gegen diese Auslieferung zu entscheiden.
Sie äuβerte sich nicht zur desolaten Lage der Menschenrechte in Russland, wo Regime-Kritiker wie Alexej Nawalny in Straflagern gelandet waren.
Die Justizministerin Yvonne Dausab gab am Mittwoch in ihrer Abschlussrede zu verstehen, „das Dokument sei kein Auslieferungsabkommen, wie es einige oppositionelle Abgeordnete behaupten“. Sie verwies auf einige Paragrafen darin, wie Auslieferungsanträge gehandhabt werden sollen. Nur ein Gericht könne über eine Auslieferung entscheiden.
„In dem Dokument steht, dass es keine gegenseitige Einmischung in die Angelegenheiten des anderen Staates gibt“, verteidigte Dausab das Abkommen. „Die Gesetze beider Länder werden jeweils respektiert. Rechtshilfe wird nur geleistet, wenn es die Gesetze beider Länder erlauben und auch nur, wenn das Vergehen in beiden Ländern als kriminell gilt.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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