Staatliche Kontrolle durch Metadaten
IPPR warnt vor den Gefahren der Pflichtregistrierung von SIM-Karten
In dem neuen Gesetz der Pflichtregistrierung aller SIM-Karten sieht das IPPR einen Bruch des fundamentalen Rechts eines Bürgers auf seine Privatsphäre und seine Anonymität. Vor allem Journalisten und Medienhäuser seien dadurch gefährdet.
Von Stefan Noechel
Windhoek
In einem höchst interessanten Webinar, welches das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) am gestrigen Mittwoch anbot, geht es im Wesentlichen um die obligatorische SIM-Karten-Registrierung und Datenerfassung nach dem neuen namibischen Kommunikationsgesetz von 2009. Der Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen, welches dieses Gesetz auf die Medien, die Redakteure und auf Journalisten haben wird. Das neue Gesetz wurde zum Anfang des Jahres im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Gastsprecher bei dem Webinar war Murray Hunter von alt.advisory, einer Organisation, die sich mit Beratungs- und Forschungsdiensten, Dienstleistungen in den Bereichen öffentliches Recht und Politik, Informationsrechte, Datenschutz sowie aufkommende Technologien und Innovationen befasst. Er sprach aus der Erfahrung mit dem südafrikanischen Informations-Regulierungsgesetz (Regulation of Interception of Communications and Provision of Communication- Related Information Act, RICA) und was das Institut in seinen Forschungen befunden hat.
Seiner Meinung nach versteckt sich hinter dem Gesetz nicht nur die Sicherheitsfrage gegenüber Cyber- und alltägliche Verbrechen. Er erläuterte, dass Namibia nun mal seinem großen Bruder Südafrika in vielen Gesetzesfragen folge und dass die Ausführung des dortigen Gesetzes weder von einem Kontrollgremium noch von einem Richter beaufsichtigt wird. Wie in Namibia untersteht der Sicherheitsdienst nur dem Büro des Präsidenten und ist deshalb der Willkür des Präsidenten und/oder der Parteispitze unterstellt und ihrem Willem hörig.
Das Registrieren von SIM-Karten ist seiner Meinung nach widerrechtlich, da auch in der namibischen Verfassung unter Artikel 13 die Privatsphäre einer Person ein fundamentales Recht ist. Abschnitt eins besagt, „niemand wird einem Eingriff in die Privatsphäre der Wohnung, der Korrespondenz oder der Kommunikation ausgesetzt, außer in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz der Moral und Gesundheit, zur Verhütung von Straftaten und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“.
Ein Beispiel aus Südafrika
Er nannte ein Beispiel aus Südafrika. Der Whistleblower-Plattform amaBhungane gelang es nach einem richterlichen Beschluss am Obersten Gerichtshof, verschiedene Gesetzesänderungen zu bewirken. Unter anderem gelang ihnen ein Zusatz, dass Personen, die überwacht wurden, im Nachhinein darüber informiert werden müssen. Es sollen bessere und unabhängige Aufsichtsgremien gegründet werden. Massenüberwachung wurde als verfassungswidrig erklärt. Es müssen Richtlinien zur Archivierung, zum Umgang und zur Vernichtung von Kommunikationsdaten festgelegt werden. Nur ein wichtiger Punkt wurde nicht beschlossen: Die Speicherung dieser Metadaten soll zwischen drei und fünf Jahren gewährleistet werden.
Der Wert von Metadaten
Bei der Überwachung müssen nach dem Gesetz eine Riesenanzahl von Metadaten vom Netzwerkanbieter gespeichert werden: Standort, Gesprächsdauer, zugeschaltete Anrufe, gespeicherte Kontakt aus dem Telefon und/oder Computer, usw. die durch die Registrierung der SIM-Karte gesammelten Informationen bilden ein ziemlich komplettes Bild (Digitaler-Fußabdruck) eines jeden Netzwerk-Kunden.
Die Medien
Weltweit sammeln Staaten Unmengen an Information und im afrikanischen Kontext werden sie mehrheitlich zu Überwachungszwecken gebraucht. Nach Angaben von Forschungsinstitutionen wie Privacy International werden sie hauptsächlich gegen Staatsgegner und systemfeindliche Journalisten angewandt.
Hunter listet etliche Gründe auf, warum diese Pflichtregistrierung vor allem für Journalisten und Medienkonzerne zum Nachteil sein kann: Journalisten und ihre Informanten können einfach überwacht und verfolgt werden. Vertrauliche und anonyme Quellen seien leicht identifizierbar. Whistleblower könnten möglicherweise „aussterben“. Alle Telefonkontakte von Journalisten wären sofort identifizierbar und aufspürbar. Das Vertrauen zwischen Journalist und Informant wäre geschädigt und/oder würde total abbrechen. Somit wäre das Büro des Präsidenten in der Lage, die gesammelten Metadaten nach seinem Gutdünken und willkürlich für seine Agenda zu gebrauchen.
Windhoek
In einem höchst interessanten Webinar, welches das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) am gestrigen Mittwoch anbot, geht es im Wesentlichen um die obligatorische SIM-Karten-Registrierung und Datenerfassung nach dem neuen namibischen Kommunikationsgesetz von 2009. Der Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen, welches dieses Gesetz auf die Medien, die Redakteure und auf Journalisten haben wird. Das neue Gesetz wurde zum Anfang des Jahres im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Gastsprecher bei dem Webinar war Murray Hunter von alt.advisory, einer Organisation, die sich mit Beratungs- und Forschungsdiensten, Dienstleistungen in den Bereichen öffentliches Recht und Politik, Informationsrechte, Datenschutz sowie aufkommende Technologien und Innovationen befasst. Er sprach aus der Erfahrung mit dem südafrikanischen Informations-Regulierungsgesetz (Regulation of Interception of Communications and Provision of Communication- Related Information Act, RICA) und was das Institut in seinen Forschungen befunden hat.
Seiner Meinung nach versteckt sich hinter dem Gesetz nicht nur die Sicherheitsfrage gegenüber Cyber- und alltägliche Verbrechen. Er erläuterte, dass Namibia nun mal seinem großen Bruder Südafrika in vielen Gesetzesfragen folge und dass die Ausführung des dortigen Gesetzes weder von einem Kontrollgremium noch von einem Richter beaufsichtigt wird. Wie in Namibia untersteht der Sicherheitsdienst nur dem Büro des Präsidenten und ist deshalb der Willkür des Präsidenten und/oder der Parteispitze unterstellt und ihrem Willem hörig.
Das Registrieren von SIM-Karten ist seiner Meinung nach widerrechtlich, da auch in der namibischen Verfassung unter Artikel 13 die Privatsphäre einer Person ein fundamentales Recht ist. Abschnitt eins besagt, „niemand wird einem Eingriff in die Privatsphäre der Wohnung, der Korrespondenz oder der Kommunikation ausgesetzt, außer in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz der Moral und Gesundheit, zur Verhütung von Straftaten und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“.
Ein Beispiel aus Südafrika
Er nannte ein Beispiel aus Südafrika. Der Whistleblower-Plattform amaBhungane gelang es nach einem richterlichen Beschluss am Obersten Gerichtshof, verschiedene Gesetzesänderungen zu bewirken. Unter anderem gelang ihnen ein Zusatz, dass Personen, die überwacht wurden, im Nachhinein darüber informiert werden müssen. Es sollen bessere und unabhängige Aufsichtsgremien gegründet werden. Massenüberwachung wurde als verfassungswidrig erklärt. Es müssen Richtlinien zur Archivierung, zum Umgang und zur Vernichtung von Kommunikationsdaten festgelegt werden. Nur ein wichtiger Punkt wurde nicht beschlossen: Die Speicherung dieser Metadaten soll zwischen drei und fünf Jahren gewährleistet werden.
Der Wert von Metadaten
Bei der Überwachung müssen nach dem Gesetz eine Riesenanzahl von Metadaten vom Netzwerkanbieter gespeichert werden: Standort, Gesprächsdauer, zugeschaltete Anrufe, gespeicherte Kontakt aus dem Telefon und/oder Computer, usw. die durch die Registrierung der SIM-Karte gesammelten Informationen bilden ein ziemlich komplettes Bild (Digitaler-Fußabdruck) eines jeden Netzwerk-Kunden.
Die Medien
Weltweit sammeln Staaten Unmengen an Information und im afrikanischen Kontext werden sie mehrheitlich zu Überwachungszwecken gebraucht. Nach Angaben von Forschungsinstitutionen wie Privacy International werden sie hauptsächlich gegen Staatsgegner und systemfeindliche Journalisten angewandt.
Hunter listet etliche Gründe auf, warum diese Pflichtregistrierung vor allem für Journalisten und Medienkonzerne zum Nachteil sein kann: Journalisten und ihre Informanten können einfach überwacht und verfolgt werden. Vertrauliche und anonyme Quellen seien leicht identifizierbar. Whistleblower könnten möglicherweise „aussterben“. Alle Telefonkontakte von Journalisten wären sofort identifizierbar und aufspürbar. Das Vertrauen zwischen Journalist und Informant wäre geschädigt und/oder würde total abbrechen. Somit wäre das Büro des Präsidenten in der Lage, die gesammelten Metadaten nach seinem Gutdünken und willkürlich für seine Agenda zu gebrauchen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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