UN-Besuch beendet
Revision der Korruptionsbekämpfung abgehandelt
Vertreter der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung statteten Namibia in der vergangenen Woche einen Besuch ab und hielten ein dreitägiges Treffen mit Vertretern der Antikorruptionskommission. Es ging im Wesentlichen um die Prävention der Korruption.
Von Augetto Graig
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Der dreitägige Besuch einer Delegation der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) bei der namibischen Antikorruptionskommission (ACC) war am vergangenen Donnerstag zu Ende gegangen. Seit dem 22. August 2022 überprüfen UN-Vertreter aus Frankreich und Uganda die Fortschritte, die Namibia bei der Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Korruption erlangt haben.
Im Mittelpunkt stehen in diesem Jahr die Prävention von Korruption und die Beschlagnahmung von Vermögenswerten, die in Korruptionsfällen von der Kommission konfisziert werden/wurden. Dies war der zweite Kontrollbesuch der UNODC. Der letzte Besuch von Vertretern aus Kanada und Äthiopien fand in 2016 statt.
Bei der offiziellen Eröffnungsveranstaltung sprach der Direktor des ACC, Paulus Noa, und begrüßte die Teilnehmer: Tanja Santucci und Louise Portas, beides UNODC-Beamte, Caroline Gousse vom französischen Außenministerium, Izadora Zubek von der französischen Anti-Korruptions-Agentur (AFA). Weiter nahmen auch Clemente Olivier und Grace Aubek von der französischen Agentur für die Verwaltung und Wiedererlangung konfiszierter Vermögenswerte (AGRASC), so auch Marie-Charlotte Litou, zuständig für die Behörde für Transparenz und öffentliches Leben (HATPP) in Frankreich, und Grace Atwongyeire, Leiterin der Abteilung für Ethik und Integrität im Amt des ugandischen Präsidenten.
Noa sagte, dass Namibia seit dem vorhergegangenen Besuch der UNODC ein Gesetz zur Verhinderung von Korruption im öffentlichen Auftragswesen eingeführt hatte. Dieses Antikorruptionsgesetz läuft Hand in Hand mit dem Gesetz zur Verhinderung von organisiertem Verbrechen und dem Finanznachrichtengesetz zusammen. Auch meinte er, dass das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, das Gesetz über den Zeugenschutz und das Gesetz über den Zugang zu Informationen erst noch in Kraft treten müssen. Auch sei eine Revision des bestehenden Antikorruptionsgesetzes in der Zukunft geplant.
Santucci ihrerseits sagte: „Wir hoffen, dass dieser Besuch als Gelegenheit dienen wird, die errungenen Fortschritte zu bewerten und eine Bestandsaufnahme der Bemühungen der Korruptionsbekämpfung zusammen zu stellen und mögliche zukünftige Prioritäten zu identifizieren.“
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Der dreitägige Besuch einer Delegation der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) bei der namibischen Antikorruptionskommission (ACC) war am vergangenen Donnerstag zu Ende gegangen. Seit dem 22. August 2022 überprüfen UN-Vertreter aus Frankreich und Uganda die Fortschritte, die Namibia bei der Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Korruption erlangt haben.
Im Mittelpunkt stehen in diesem Jahr die Prävention von Korruption und die Beschlagnahmung von Vermögenswerten, die in Korruptionsfällen von der Kommission konfisziert werden/wurden. Dies war der zweite Kontrollbesuch der UNODC. Der letzte Besuch von Vertretern aus Kanada und Äthiopien fand in 2016 statt.
Bei der offiziellen Eröffnungsveranstaltung sprach der Direktor des ACC, Paulus Noa, und begrüßte die Teilnehmer: Tanja Santucci und Louise Portas, beides UNODC-Beamte, Caroline Gousse vom französischen Außenministerium, Izadora Zubek von der französischen Anti-Korruptions-Agentur (AFA). Weiter nahmen auch Clemente Olivier und Grace Aubek von der französischen Agentur für die Verwaltung und Wiedererlangung konfiszierter Vermögenswerte (AGRASC), so auch Marie-Charlotte Litou, zuständig für die Behörde für Transparenz und öffentliches Leben (HATPP) in Frankreich, und Grace Atwongyeire, Leiterin der Abteilung für Ethik und Integrität im Amt des ugandischen Präsidenten.
Noa sagte, dass Namibia seit dem vorhergegangenen Besuch der UNODC ein Gesetz zur Verhinderung von Korruption im öffentlichen Auftragswesen eingeführt hatte. Dieses Antikorruptionsgesetz läuft Hand in Hand mit dem Gesetz zur Verhinderung von organisiertem Verbrechen und dem Finanznachrichtengesetz zusammen. Auch meinte er, dass das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, das Gesetz über den Zeugenschutz und das Gesetz über den Zugang zu Informationen erst noch in Kraft treten müssen. Auch sei eine Revision des bestehenden Antikorruptionsgesetzes in der Zukunft geplant.
Santucci ihrerseits sagte: „Wir hoffen, dass dieser Besuch als Gelegenheit dienen wird, die errungenen Fortschritte zu bewerten und eine Bestandsaufnahme der Bemühungen der Korruptionsbekämpfung zusammen zu stellen und mögliche zukünftige Prioritäten zu identifizieren.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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