UNHCR feiert „Human Rights 75“
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bleibt relevant
Seit 75 Jahren besteht das Hauptziel der der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darin, die Gesellschaften mit Gleichheit, Grundfreiheiten und Gerechtigkeit zu erfüllen. Jetzt fordert das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte: „Die Zeit für Menschenrechte ist jetzt."
Von Frank Steffen, Windhoek
Im Jahr 2023 wird der 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen. Die AEMR ist eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen und wurde am 10. Dezember 1948 in Paris verkündet. Demnach sind „alle Menschen frei und gleich“. Das Jubiläum geht einher mit dem 30-jährigen Bestehen des Amtes des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UNHCR).
Die AEMR verankere die Rechte aller Menschen und sei eine globale Blaupause für internationale, nationale und lokale Gesetze und Politiken sowie eine Grundlage der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, so das UNHCR.
In diesem Jahr wird der Tag unter dem Namen „Human Rights 75“ (HR 75) begangen werden. „Der Tag der Menschenrechte wird alle Momente des diesjährigen Gedenkens festhalten und soll das Wissen über die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, insbesondere bei jungen Menschen, verbessern, die Menschen dazu inspirieren, eine Bewegung der gemeinsamen Menschlichkeit zu schaffen, und sie dazu befähigen, für ihre Rechte zu kämpfen und aktiv zu werden“, heißt es.
In Namibia berufen sich diejenigen Herero und Nama, die sich bei den Genozid-Verhandlungen übergangen fühlen, nach wie vor auf die AEMR, gemäß welcher sie von Deutschland eine Wiedergutmachung verlangen. Die Erklärung ist laut allgemeinem Verständnis erstens nicht rechtlich bindend und ferner hat Deutschland die Konvention erst im November 1950 unterschrieben – 42 Jahre nach dem Genozid.
Die UN-Menschenrechtscharta ist als Resolution der Generalversammlung zwar nicht rechtlich bindend und somit nicht einklagbar, einige ihrer Inhalte werden inzwischen aber als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts verstanden, so die Europäische Menschenrechtskommission.
In Deutschland wird dem Massai-Aktivisten und Rechtsanwalt, Joseph Oleshangay, der sich für die bedrängten Massai-Gemeinschaften im Norden Tansanias einsetzt, am Sonntag der Menschenrechtspreis der Stadt Weimar verliehen.
Im Jahr 2023 wird der 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen. Die AEMR ist eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen und wurde am 10. Dezember 1948 in Paris verkündet. Demnach sind „alle Menschen frei und gleich“. Das Jubiläum geht einher mit dem 30-jährigen Bestehen des Amtes des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UNHCR).
Die AEMR verankere die Rechte aller Menschen und sei eine globale Blaupause für internationale, nationale und lokale Gesetze und Politiken sowie eine Grundlage der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, so das UNHCR.
In diesem Jahr wird der Tag unter dem Namen „Human Rights 75“ (HR 75) begangen werden. „Der Tag der Menschenrechte wird alle Momente des diesjährigen Gedenkens festhalten und soll das Wissen über die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, insbesondere bei jungen Menschen, verbessern, die Menschen dazu inspirieren, eine Bewegung der gemeinsamen Menschlichkeit zu schaffen, und sie dazu befähigen, für ihre Rechte zu kämpfen und aktiv zu werden“, heißt es.
In Namibia berufen sich diejenigen Herero und Nama, die sich bei den Genozid-Verhandlungen übergangen fühlen, nach wie vor auf die AEMR, gemäß welcher sie von Deutschland eine Wiedergutmachung verlangen. Die Erklärung ist laut allgemeinem Verständnis erstens nicht rechtlich bindend und ferner hat Deutschland die Konvention erst im November 1950 unterschrieben – 42 Jahre nach dem Genozid.
Die UN-Menschenrechtscharta ist als Resolution der Generalversammlung zwar nicht rechtlich bindend und somit nicht einklagbar, einige ihrer Inhalte werden inzwischen aber als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts verstanden, so die Europäische Menschenrechtskommission.
In Deutschland wird dem Massai-Aktivisten und Rechtsanwalt, Joseph Oleshangay, der sich für die bedrängten Massai-Gemeinschaften im Norden Tansanias einsetzt, am Sonntag der Menschenrechtspreis der Stadt Weimar verliehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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