US benotet Südliches Afrika mittelmäßig
Kampf gegen Menschenhandel und Sklaverei muss intensiviert werden
Der neue US-Jahresbericht zum Menschenhandel weltweit, lobt Namibia für seine erfolgreichen Bemühungen. In anderen Ländern des südlichen Afrikas sind tiefgreifende Maßnahmen notwendig, um die Verbrechensstruktur zu unterbinden.
Von Katharina Moser & Frank Steffen, Windhoek
Als ein „gemischtes Bild des Fortschritts“ bezeichnete der US-amerikanische Außenminister Anthony Blinken die aktuelle Lage des Menschenhandels weltweit. Obwohl sich zahlreiche Regierungen bemühen, Personenschmuggel zu bekämpfen, hat sich die Situation vor allem in Südostasien verschlimmert. Das ergibt der jüngste „Bericht zum Handel von Menschen“, den das US-Außenministerium jährlich veröffentlicht.
In dem Bericht werden die Bemühungen von 188 Ländern weltweit untersucht, Menschenhandel und Zwangsarbeit Einhalt zu gebieten. Der Bericht stuft die Staaten in vier Ebenen von Rang eins über Rang zwei und die „Rang zwei Watchlist“ bis zu Rang drei ein – Staaten, die der dritten und somit schlechtesten Auswertungsebene zugeteilt werden, können durch die USA mit strengen Sanktionen belegt werden. Die Länder des afrikanischen Kontinents rangieren den jüngsten Angaben zufolge zumeist im Mittelfeld zwischen der zweiten Ebene und der Watchlist – Namibia sticht jedoch positiv mit einem Ranking der ersten Ebene heraus. Der Südsudan und Eritrea wiederum wurden mit Ebene drei besonders schlecht bewertet.
Der Mensch als Eigentum
„Sklaverei ist der Status oder Zustand einer Person, über die eine oder alle mit dem Recht auf Eigentum verbundenen Befugnisse ausgeübt werden“, definiert das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte OHCHR unter Artikel 1 der Menschenrechtskonvention. Darin heißt es ferner: „Der Sklavenhandel umfasst alle Handlungen, die mit der Gefangennahme, dem Erwerb oder der Veräußerung einer Person in der Absicht verbunden sind, sie in die Sklaverei zu versetzen; alle Handlungen, die mit dem Erwerb eines Sklaven in der Absicht verbunden sind, ihn zu verkaufen oder zu tauschen; alle Handlungen, die mit der Veräußerung oder dem Tausch eines Sklaven verbunden sind, der in der Absicht erworben wurde, verkauft oder getauscht zu werden, und allgemein jede Handlung, die den Handel oder den Transport von Sklaven betrifft.“
Das US-Außenministerium definiert Menschenhandel als ein Verbrechen, bei dem Täter Kinder und Erwachsene zu Arbeit oder kommerziellem Sex zwingen und eigenen Gewinn daraus schlagen. Dabei wird zwischen Zwangsarbeit und Sexhandel differenziert. Weltweit haben 175 Länder das sogenannte UN TIP-Protokoll unterzeichnet, das Menschenhandel als Verbrechen genauestens definiert und Grundprinzipien zu seiner Bekämpfung festlegt.
Abseits minimaler Anforderungen
Wie der Bericht darlegt, erfüllen Regierungen vieler Länder im südlichen Afrika „nicht gänzlich die minimalen Anforderungen im Kampf gegen Menschenhandel, bringen aber signifikante Anstrengungen, um sie zu erreichen“. Angola (Ebene 2) wird für seine Unterstützung für die Opfer, die an Ermittlungen beteiligt waren, gelobt; allerdings ermangele es einer proaktiven Identifizierung von Opfern, die dem Staat nicht bekannt seien. Zumindest wurden 2021 jedoch die Strafgesetze zum Menschenhandel in Angola verschärft. Zwar seien 26 Opfer identifiziert worden, jedoch behindere die starke Korruption die Durchsetzung von Gesetzen.
In Botswana (Ebene 2) wird die Lage ähnlich bewertet. Dort sei vor allem die Zwangsarbeit von Mitgliedern der San-Bevölkerung auf Rinderfarmen besorgniserregend. Obwohl die Situation vor Ort der Regierung bekannt sei, würden keinerlei Anstrengungen unternommen, das Verbrechen zu unterbinden. Außerdem stünden neue, strengere Gesetzesregelungen zur Bestrafung von Sexhandel im Widerspruch zu bereits bestehenden, deutlich milderen Strafen für Kinderprostitution. Der Regierung gelang es aber, im vergangenen Jahr 31 Opfer zu identifizieren und zu schützen.
Bei den meisten Opfern handelt es sich um zentralafrikanische Migranten auf dem Weg nach Südafrika sowie Arbeitssuchende und Flüchtlinge aus den Nachbarländern. Die lokalen San im ländlichen Landeswesten werden hingegen oft Opfer von weißen, aus Südafrika eingewanderten Farmern, die durch ihre Beziehungen zu örtlichen Beamten der Inspektion entgehen können.
Sambia fällt unangenehm auf
Sambia (Ebene 2 Watchlist) wiederum hat dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr kaum Anstrengungen unternommen, um Menschenhandel weiter einzuschränken. Da es aber zumindest einen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel verabschiedet und im Rahmen dessen über tausend neue Beamte ausgebildet hat, sah das US-Außenministerium von einer Herabstufung in die dritte Ebene ab. 2021 wurden 42 Opfer identifiziert (199 im Jahr zuvor); oft werden Frauen und Kinder zu schwerer körperlicher Arbeit gezwungen.
Genau wie in Sambia sind auch in Simbabwe noch immer nicht alle Formen des Menschenhandels strafbar. Hier arbeiten die meisten Opfer in der Landwirtschaft und Corona hat den Anteil der Kinderarbeit weiter erhöht.
Obwohl die Muster des Menschenhandels im südlichen Afrika somit über die Grenzen hinweg verlaufen und sich gerade von Migration und Flüchtlingsströmen nähren, ist es Namibia als einzigem afrikanischen Land gelungen, dem Kampf gegen Menschenhandel erfolgreich zu stellen. Über die Lage in Namibia erfahren Sie morgen mehr in der AZ.
Als ein „gemischtes Bild des Fortschritts“ bezeichnete der US-amerikanische Außenminister Anthony Blinken die aktuelle Lage des Menschenhandels weltweit. Obwohl sich zahlreiche Regierungen bemühen, Personenschmuggel zu bekämpfen, hat sich die Situation vor allem in Südostasien verschlimmert. Das ergibt der jüngste „Bericht zum Handel von Menschen“, den das US-Außenministerium jährlich veröffentlicht.
In dem Bericht werden die Bemühungen von 188 Ländern weltweit untersucht, Menschenhandel und Zwangsarbeit Einhalt zu gebieten. Der Bericht stuft die Staaten in vier Ebenen von Rang eins über Rang zwei und die „Rang zwei Watchlist“ bis zu Rang drei ein – Staaten, die der dritten und somit schlechtesten Auswertungsebene zugeteilt werden, können durch die USA mit strengen Sanktionen belegt werden. Die Länder des afrikanischen Kontinents rangieren den jüngsten Angaben zufolge zumeist im Mittelfeld zwischen der zweiten Ebene und der Watchlist – Namibia sticht jedoch positiv mit einem Ranking der ersten Ebene heraus. Der Südsudan und Eritrea wiederum wurden mit Ebene drei besonders schlecht bewertet.
Der Mensch als Eigentum
„Sklaverei ist der Status oder Zustand einer Person, über die eine oder alle mit dem Recht auf Eigentum verbundenen Befugnisse ausgeübt werden“, definiert das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte OHCHR unter Artikel 1 der Menschenrechtskonvention. Darin heißt es ferner: „Der Sklavenhandel umfasst alle Handlungen, die mit der Gefangennahme, dem Erwerb oder der Veräußerung einer Person in der Absicht verbunden sind, sie in die Sklaverei zu versetzen; alle Handlungen, die mit dem Erwerb eines Sklaven in der Absicht verbunden sind, ihn zu verkaufen oder zu tauschen; alle Handlungen, die mit der Veräußerung oder dem Tausch eines Sklaven verbunden sind, der in der Absicht erworben wurde, verkauft oder getauscht zu werden, und allgemein jede Handlung, die den Handel oder den Transport von Sklaven betrifft.“
Das US-Außenministerium definiert Menschenhandel als ein Verbrechen, bei dem Täter Kinder und Erwachsene zu Arbeit oder kommerziellem Sex zwingen und eigenen Gewinn daraus schlagen. Dabei wird zwischen Zwangsarbeit und Sexhandel differenziert. Weltweit haben 175 Länder das sogenannte UN TIP-Protokoll unterzeichnet, das Menschenhandel als Verbrechen genauestens definiert und Grundprinzipien zu seiner Bekämpfung festlegt.
Abseits minimaler Anforderungen
Wie der Bericht darlegt, erfüllen Regierungen vieler Länder im südlichen Afrika „nicht gänzlich die minimalen Anforderungen im Kampf gegen Menschenhandel, bringen aber signifikante Anstrengungen, um sie zu erreichen“. Angola (Ebene 2) wird für seine Unterstützung für die Opfer, die an Ermittlungen beteiligt waren, gelobt; allerdings ermangele es einer proaktiven Identifizierung von Opfern, die dem Staat nicht bekannt seien. Zumindest wurden 2021 jedoch die Strafgesetze zum Menschenhandel in Angola verschärft. Zwar seien 26 Opfer identifiziert worden, jedoch behindere die starke Korruption die Durchsetzung von Gesetzen.
In Botswana (Ebene 2) wird die Lage ähnlich bewertet. Dort sei vor allem die Zwangsarbeit von Mitgliedern der San-Bevölkerung auf Rinderfarmen besorgniserregend. Obwohl die Situation vor Ort der Regierung bekannt sei, würden keinerlei Anstrengungen unternommen, das Verbrechen zu unterbinden. Außerdem stünden neue, strengere Gesetzesregelungen zur Bestrafung von Sexhandel im Widerspruch zu bereits bestehenden, deutlich milderen Strafen für Kinderprostitution. Der Regierung gelang es aber, im vergangenen Jahr 31 Opfer zu identifizieren und zu schützen.
Bei den meisten Opfern handelt es sich um zentralafrikanische Migranten auf dem Weg nach Südafrika sowie Arbeitssuchende und Flüchtlinge aus den Nachbarländern. Die lokalen San im ländlichen Landeswesten werden hingegen oft Opfer von weißen, aus Südafrika eingewanderten Farmern, die durch ihre Beziehungen zu örtlichen Beamten der Inspektion entgehen können.
Sambia fällt unangenehm auf
Sambia (Ebene 2 Watchlist) wiederum hat dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr kaum Anstrengungen unternommen, um Menschenhandel weiter einzuschränken. Da es aber zumindest einen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel verabschiedet und im Rahmen dessen über tausend neue Beamte ausgebildet hat, sah das US-Außenministerium von einer Herabstufung in die dritte Ebene ab. 2021 wurden 42 Opfer identifiziert (199 im Jahr zuvor); oft werden Frauen und Kinder zu schwerer körperlicher Arbeit gezwungen.
Genau wie in Sambia sind auch in Simbabwe noch immer nicht alle Formen des Menschenhandels strafbar. Hier arbeiten die meisten Opfer in der Landwirtschaft und Corona hat den Anteil der Kinderarbeit weiter erhöht.
Obwohl die Muster des Menschenhandels im südlichen Afrika somit über die Grenzen hinweg verlaufen und sich gerade von Migration und Flüchtlingsströmen nähren, ist es Namibia als einzigem afrikanischen Land gelungen, dem Kampf gegen Menschenhandel erfolgreich zu stellen. Über die Lage in Namibia erfahren Sie morgen mehr in der AZ.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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