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Ein Schild mit der Aufschrift „Cour de Justice de l'union Européene“ steht vor dem Europäischen Gerichtshof im Europaviertel. Foto: Arne Immanuel Bänsch, dpa
Ein Schild mit der Aufschrift „Cour de Justice de l'union Européene“ steht vor dem Europäischen Gerichtshof im Europaviertel. Foto: Arne Immanuel Bänsch, dpa

Verlust der Staatsbürgerschaft

dpa
Luxemburg (dpa) - Wer freiwillig die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes annimmt, kann damit nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Umständen seinen deutschen Pass verlieren. Eine entsprechende deutsche Regelung verstoße nicht gegen EU-Recht, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Allerdings müsse besonders berücksichtigt werden, dass damit auch die EU-Bürgerschaft verloren gehe.

Die Auswirkungen des Urteils dürften begrenzt sein. Denn die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will genau diese Frage neu regeln. Bislang war ein doppelter Pass nur in bestimmten Fällen möglich. Künftig können aber Menschen, die Deutsche werden, ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten. Deutsche, die Bürger eines weiteren Staats werden möchten, benötigen dafür außerdem keine spezielle Genehmigung der deutschen Behörden mehr. Ohne diese Erlaubnis verlor man die deutsche Staatsbürgerschaft bisher beim Erwerb einer weiteren.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung des EuGH ist ein Fall aus Nordrhein-Westfalen. Fünf aus der Türkei eingewanderte Menschen wurden 1999 eingebürgert und mussten im Zuge dessen ihre türkische Staatsangehörigkeit aufgeben. Nach ihrer Einbürgerung beantragten sie wieder ihre türkische Staatsangehörigkeit. Damit verloren sie aber automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das deutsche Gericht legte den Fall dem EuGH vor, weil den Menschen dadurch auch die EU-Bürgerschaft entzogen wurde - und damit das Recht, sich in der EU frei zu bewegen und aufzuhalten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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