WUSSTEN SIE DAS?
Die Wahl des Präsidenten
Die Wahl des Präsidenten erfolgt laut Verfassung als „direkte, allgemeine und gleiche Wahl“ und in „Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Verfahren, die durch ein Parlamentsgesetz bestimmt werden, mit der Auflage, dass niemand zum Präsidenten gewählt wird, wenn er nicht mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten hat“. Hat keiner der angetretenen Kandidaten eine solche Mehrheit erreicht, müssen die beiden Kandidaten, die im vorangegangenen Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, zu einer erneuten Wahl antreten und der Kandidat, der im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhält, gilt als ordnungsgemäß gewählt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen