Zwangsversteigerungen von Häusern unterbinden
Windhoek (bw) • Die Justizministerin Yvonne Dausab hat in der Nationalversammlung zwei Änderungsentwürfe, das Gesetz für Amtsgerichte und auch eines für das Obergericht, vorgelegt.
Es soll die Zwangsversteigerungen von Häusern und anderen Immobilien erschweren.
Das Ziel sei es, den Gerichten mehr Entscheidungsraum zu ermöglichen, um Hauseigentümer, die u.a. bei Stadtverwaltungen Wasser- und Stromschulden haben, diese vor Zwangsversteigerungen – oft weit unter dem Wert der Häuser – zu schützen. Auch Banken soll es erschwert werden, die Häuser säumiger Kunden einfach nur wieder in Besitz zu nehmen.
Die vorgelegten Gesetzesänderungen ermöglichen es Hausbesitzern, die mit ihren Ratenzahlungen stark im Verzug sind, ihre eigenen Häuser zu verkaufen, anstatt dass Banken sie in Besitz zu nehmen.
„Personen, die ihre Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen, sollen vor dem Verlust dieser Immobilie durch Zwangsvollstreckung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten geschützt werden“, erklärte Dausab.
Zu den neuen Regelwerken gehört die Festlegung eines Mindestpreises für den Verkauf der Immobilie auf der Grundlage ihres Marktwerts und die Sicherstellung, dass das Höchstgebot diesen Schwellenwert nicht unterschreiten kann.
Die Änderungen bieten auch Alternativen. In Fällen, in denen ein Verkauf des Hauptwohnsitzes nicht für angemessen erachtet wird, kann das Gericht verschiedene Optionen in Betracht ziehen, wie die Pfändung anderer Immobilien des Schuldners oder eine Anpassung der Rückzahlungsbedingungen.
Den Gesetzentwürfen zufolge müssen Banken zusätzliche rechtliche Verfahren anwenden, wenn sie Immobilien durch Zwangsvollstreckung verkaufen möchten, darunter die Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses, der den Verkauf genehmigt und nachweist, dass der Verkauf der geeignetste Weg zur Begleichung der Urteilsschuld ist.
Es soll die Zwangsversteigerungen von Häusern und anderen Immobilien erschweren.
Das Ziel sei es, den Gerichten mehr Entscheidungsraum zu ermöglichen, um Hauseigentümer, die u.a. bei Stadtverwaltungen Wasser- und Stromschulden haben, diese vor Zwangsversteigerungen – oft weit unter dem Wert der Häuser – zu schützen. Auch Banken soll es erschwert werden, die Häuser säumiger Kunden einfach nur wieder in Besitz zu nehmen.
Die vorgelegten Gesetzesänderungen ermöglichen es Hausbesitzern, die mit ihren Ratenzahlungen stark im Verzug sind, ihre eigenen Häuser zu verkaufen, anstatt dass Banken sie in Besitz zu nehmen.
„Personen, die ihre Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen, sollen vor dem Verlust dieser Immobilie durch Zwangsvollstreckung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten geschützt werden“, erklärte Dausab.
Zu den neuen Regelwerken gehört die Festlegung eines Mindestpreises für den Verkauf der Immobilie auf der Grundlage ihres Marktwerts und die Sicherstellung, dass das Höchstgebot diesen Schwellenwert nicht unterschreiten kann.
Die Änderungen bieten auch Alternativen. In Fällen, in denen ein Verkauf des Hauptwohnsitzes nicht für angemessen erachtet wird, kann das Gericht verschiedene Optionen in Betracht ziehen, wie die Pfändung anderer Immobilien des Schuldners oder eine Anpassung der Rückzahlungsbedingungen.
Den Gesetzentwürfen zufolge müssen Banken zusätzliche rechtliche Verfahren anwenden, wenn sie Immobilien durch Zwangsvollstreckung verkaufen möchten, darunter die Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses, der den Verkauf genehmigt und nachweist, dass der Verkauf der geeignetste Weg zur Begleichung der Urteilsschuld ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen