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Gut bewacht ist der Palast der Justiz in Paris. Dort wurde das Urteil gegen die Terroristen des Attentats vom 13. November 2015 gefällt. Foto: Emmanuel Dunand, AFP/dpa
Gut bewacht ist der Palast der Justiz in Paris. Dort wurde das Urteil gegen die Terroristen des Attentats vom 13. November 2015 gefällt. Foto: Emmanuel Dunand, AFP/dpa

Harte Prozess-Urteile gefällt

Höchststrafe für Hauptangeklagten in Pariser Terrorprozess
Am Ende des Prozesses um die Terrornacht von Paris 2015 fallen harte Urteile gegen die angeklagten Islamisten. Der Hauptangeklagte erhält die Höchststrafe, andere lange Haftstrafen. Für die Opfer könne nun der Wiederaufbau beginnen, sagt die Premierministerin.
Von R. Boßmeyer und M. Evers, dpa Paris
Von R. Boßmeyer und M. Evers, dpa

Paris

Lange hatten Opfer und Angehörige und mit ihnen ganz Frankreich dem Prozess um die verheerenden islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris mit 130 Toten entgegengesehen. Nach über neun Monaten Prozessdauer fielen im Pariser Justizpalast die Urteile. Ein Schwurgericht verhängte gegen den Hauptangeklagte Salah Abdeslam lebenslange Haft. Der 32-jährige Franzose gilt als einziger Überlebender des Terrorkommandos. Er soll keine Möglichkeit zur Haftverkürzung vor Ablauf von 30 Jahren bekommen, das ist in Frankreich die höchste Strafe.

In Belgien war Abdeslam bereits wegen Schüssen auf die Polizei bei seiner Festnahme zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Inwiefern die Strafen aufaddiert oder miteinander verrechnet werden, müssten beide Länder nun klären, sagte eine Justizsprecherin am Abend. 19 weitere Angeklagte wurden als Unterstützer oder Beteiligte der Anschlagsserie zu zwei Jahren bis lebenslanger Haft verurteilt. Sechs der Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt: Einer sitzt in der Türkei in Haft, die fünf anderen sollen in Syrien gestorben sein.

In dem Prozess war die Anschlagsserie vom 13. November 2015 aufgerollt worden. An jenem Abend hatten Extremisten in Paris binnen weniger Stunden 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Sie richteten ein Massaker im Konzertsaal „Bataclan“ an und verbreiteten Terror auch in Bars und Restaurants. Drei Selbstmordattentäter sprengten sich während eines Fußball-Länderspiels zwischen Deutschland und Frankreich am Stade de France in die Luft.

Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) reklamierte die Anschläge später für sich. Die meisten Mitglieder des Terrorkommandos sprengten sich bei den Anschlägen selbst in die Luft. Einer wurde noch am Abend von der Polizei erschossen, weitere starben bei einem Polizeieinsatz wenige Tage später.

Die Urteilsverkündung hatte sich bis in den Abend verzögert. Deshalb verzichtete der Vorsitzende Richter Jean-Louis Périès schließlich darauf, die 120 Seiten des Urteils vollständig zu verlesen. Die Angeklagten verfolgten die Begründung mit ernsten Gesichtern. Périès listete in schnellem Tempo auf, weshalb das Gericht praktisch alle Anschuldigungen für bewiesen hält.

Neben der Schuld von Abdeslam als Beteiligtem an den Mordtaten, zog der Richter auch Abdeslam Schilderung in Zweifel, er habe sich in letzter Minute gegen die Anschläge entschieden und deshalb nicht in die Luft gesprengt. Seine Sprengstoffweste sei schlicht nicht funktionsfähig gewesen, erkannte das Gericht.

Der Prozess mit mehr als 140 Verhandlungstagen wurde weit über Frankreich hinaus verfolgt. Mehrere Wochen zu Beginn des Prozesses waren den Aussagen von Überlebenden und Hinterbliebenen gewidmet, in denen die Horrornacht hundertfach in persönlichen Schicksalen geschildert wurde.

Die schmerzliche Aufarbeitung des islamistischen Terrors beschäftigt Frankreich auch nach Ende des Prozesses um die Pariser Anschläge weiter. Denn schon bald wird im gleichen Gerichtssaal ein weiterer Anschlag verhandelt - aus dem südfranzösischen Nizza nur acht Monate später. Auf der Strandpromenade starben am Nationalfeiertag, dem 14. Juli 2016, 86 Menschen bei der Amokfahrt mit einem Lkw. Auch diese Tat reklamierte die Terrorgruppe Islamischer Staat für sich.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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