Noa der Vergewaltigung für schuldig befunden
Windhoek (krk) – Ein Urteil fällte Richter im Fall des mittlerweile 29-jährigen, damals angehenden Arztes Dennis Noa. Ihm wurde zur Last gelegt, am 11. April 2021 einen 18-jährigen Patienten vergewaltigt zu haben. Gestern befand Verfahrensleiter Victor Nyazo den Angeklagten für schuldig. Zwei Monate, nachdem Staatsanwalt Palmer Kumalo und Noas Vertreter James Diedericks ihre Schlussplädoyers in dem Prozess gehalten hatten, steht nun das Urteil fest.
Der Vorfall ereignete sich im Katutura Intermediate Hospital, in dem Noa als Assistenzarzt arbeitete. Der Patient war zur Behandlung einer schweren Kopfverletzung stationär in der Klinik und war aufgrund der Schwere der Verwundung bewusstlos und somit handlungsunfähig. Das war auch der Zeitpunkt, an dem Noa den Patienten vergewaltigte. Dies nahm auch der Staatsanwalt zum Anlass, das Strafmaß möglichst hoch anzusetzen.
Nach den vor Gericht vorgelegten Beweisen fuhr Noa den Patienten am Morgen des Vorfalls in seinem Bett in einen Konferenzraum. Nachdem Noa den Patienten später in sein Zimmer zurückgebracht hatte, berichtete ein Physiotherapeut - der mit dem Patienten arbeiten sollte - dass er ein unbenutztes Kondom neben dem Patienten auf seinem Bett gefunden und eine Flüssigkeit im Analbereich des Patienten gesehen habe.
Der Verteidiger des Angeklagten konterte dies mit dem Argument, dass es nicht genügend Beweise dafür gebe, dass der Patient tatsächlich vergewaltigt worden sei. Er wies auch darauf hin, dass es zwar eine gerichtsmedizinische Untersuchung gegeben habe, der Staat aber die Ergebnisse dem Gericht vorenthalten habe. Auch der beschuldigte Sohn des Generaldirektors der Antikorruptionskommission, Paulus Noa, plädierte zu Beginn seines Prozesses im April letzten Jahres auf nicht schuldig.
Nach dem Schuldspruch steht nun die Verkündung des Strafmaßes aus. Ein Termin hierfür wird noch angesetzt.
Der Vorfall ereignete sich im Katutura Intermediate Hospital, in dem Noa als Assistenzarzt arbeitete. Der Patient war zur Behandlung einer schweren Kopfverletzung stationär in der Klinik und war aufgrund der Schwere der Verwundung bewusstlos und somit handlungsunfähig. Das war auch der Zeitpunkt, an dem Noa den Patienten vergewaltigte. Dies nahm auch der Staatsanwalt zum Anlass, das Strafmaß möglichst hoch anzusetzen.
Nach den vor Gericht vorgelegten Beweisen fuhr Noa den Patienten am Morgen des Vorfalls in seinem Bett in einen Konferenzraum. Nachdem Noa den Patienten später in sein Zimmer zurückgebracht hatte, berichtete ein Physiotherapeut - der mit dem Patienten arbeiten sollte - dass er ein unbenutztes Kondom neben dem Patienten auf seinem Bett gefunden und eine Flüssigkeit im Analbereich des Patienten gesehen habe.
Der Verteidiger des Angeklagten konterte dies mit dem Argument, dass es nicht genügend Beweise dafür gebe, dass der Patient tatsächlich vergewaltigt worden sei. Er wies auch darauf hin, dass es zwar eine gerichtsmedizinische Untersuchung gegeben habe, der Staat aber die Ergebnisse dem Gericht vorenthalten habe. Auch der beschuldigte Sohn des Generaldirektors der Antikorruptionskommission, Paulus Noa, plädierte zu Beginn seines Prozesses im April letzten Jahres auf nicht schuldig.
Nach dem Schuldspruch steht nun die Verkündung des Strafmaßes aus. Ein Termin hierfür wird noch angesetzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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