Amnestie für ausstehende Haftbefehle wird verlängert
Windhoek (cr) • Die namibische Polizei hat mitgeteilt, dass die Amnestie, die vom 1. November 2022 bis zum 31. Januar 2023 allen Bürgern mit ausstehenden Haftbefehlen zur Zahlung von Bußgeldern für ein Schuldeingeständnis gewährt wurde, hiermit für einen weiteren Zeitraum von zwei Monaten vom 1. Februar bis zum 31. März 2023 verlängert wird.
Während des Amnestiezeitraums muss ein Angeklagter, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, gemäß Abschnitt 55 des Strafprozessgesetzes 51 von 1977 vor Gericht erscheinen, um eine Untersuchung des ausstehenden Haftbefehls durchzuführen.
Beschuldigte, die ein Schuldeingeständnis ablegen wollen, müssen dies von Montag bis Freitag während der normalen Arbeitszeiten tun. Nach Zahlung der Geldbuße für das Schuldeingeständnis ist die Vorladung zusammen mit der Quittung dem Richter zur Kenntnis zu bringen, damit eine Untersuchung gemäß Abschnitt 55 des Gesetzes 51 von 1977 durchgeführt werden kann.
Während des Amnestiezeitraums muss ein Angeklagter, gegen den ein Haftbefehl vorliegt, gemäß Abschnitt 55 des Strafprozessgesetzes 51 von 1977 vor Gericht erscheinen, um eine Untersuchung des ausstehenden Haftbefehls durchzuführen.
Beschuldigte, die ein Schuldeingeständnis ablegen wollen, müssen dies von Montag bis Freitag während der normalen Arbeitszeiten tun. Nach Zahlung der Geldbuße für das Schuldeingeständnis ist die Vorladung zusammen mit der Quittung dem Richter zur Kenntnis zu bringen, damit eine Untersuchung gemäß Abschnitt 55 des Gesetzes 51 von 1977 durchgeführt werden kann.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen