Amnestie für Schuldner
Ministerin genehmigt Abschreibung von Strafzinsen bei BIPA
Windhoek (bw) • Die Ministerin für Industrialisierung und Handel, Lucia Iipumbu, hat mitgeteilt, dass Firmen, die mit Gebühren bei der Behörde für das Handelsregister im Rückstands sind, einen Erlass für Strafzinsen erhalten.
Firmen und Betriebe schulden der Behörde für Unternehmen und Patente (Businesss and Intellectual Property Authority, BIPA) 275 Millionen N$ und das für den Zeitraum 2012 bis 2022.
Die BIPA hatte schon in der vorhergegangenen Woche darauf aufmerksam gemacht und die Ministerin hat nun am Mittwoch im Parlament dem Angebot in einer ministeriellen Erklärung Nachdruck verliehen. Die Laufzeit beträgt sechs Monate und gilt vom 15. November bis 31. März 2024.
Um von den Bußgeldern befreit zu werden, müssen Firmen ihre Beträge für jedes Jahr, das sie nicht zahlten, bei der BIPA begleichen.
Wir haben uns mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Ministerium für Finanzen und öffentliche Unternehmen abgesprochen und grünes Licht für den Erlass erhalten, der jedes Jahr gestattet wird,“, so Iipumbu.
„Im Laufe der Jahre stand BIPA vor der Herausforderung, alte Jahresabgaben und damit verbundene Strafen einzutreiben. Es wurde auch beobachtet, dass Unternehmer auf die Registrierung neuer Unternehmen zurückgreifen, anstatt für ihre ausstehenden Jahresabgaben zu bezahlen, erklärte Iipumbu.
Das habe dazu geführt, dass hunderte nicht aktive Unternehmen im Handelsregister eingetragen sind und die Daten zur Anzahl der registrierten Firmen in Namibia nicht genau sind, sagte die Ministerin.
Firmen und Betriebe schulden der Behörde für Unternehmen und Patente (Businesss and Intellectual Property Authority, BIPA) 275 Millionen N$ und das für den Zeitraum 2012 bis 2022.
Die BIPA hatte schon in der vorhergegangenen Woche darauf aufmerksam gemacht und die Ministerin hat nun am Mittwoch im Parlament dem Angebot in einer ministeriellen Erklärung Nachdruck verliehen. Die Laufzeit beträgt sechs Monate und gilt vom 15. November bis 31. März 2024.
Um von den Bußgeldern befreit zu werden, müssen Firmen ihre Beträge für jedes Jahr, das sie nicht zahlten, bei der BIPA begleichen.
Wir haben uns mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Ministerium für Finanzen und öffentliche Unternehmen abgesprochen und grünes Licht für den Erlass erhalten, der jedes Jahr gestattet wird,“, so Iipumbu.
„Im Laufe der Jahre stand BIPA vor der Herausforderung, alte Jahresabgaben und damit verbundene Strafen einzutreiben. Es wurde auch beobachtet, dass Unternehmer auf die Registrierung neuer Unternehmen zurückgreifen, anstatt für ihre ausstehenden Jahresabgaben zu bezahlen, erklärte Iipumbu.
Das habe dazu geführt, dass hunderte nicht aktive Unternehmen im Handelsregister eingetragen sind und die Daten zur Anzahl der registrierten Firmen in Namibia nicht genau sind, sagte die Ministerin.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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