Ärger um 25% der Pensionsgelder
Gewerkschaft und AR-Bewegung sauer wegen verringerter Rentenauszahlung
Finanzminister Iipumbu Shiimi hat sich bemüht, den Unmut von Gewerkschaften und Aktivisten über eine geplante Verringerung der Barauszahlung von Pensionsgeldern von jetzt 33 auf 25 Prozent, zu besänftigen.
Brigitte Weidlich
WINDHOEK
Die neuen Regularien seien nur ein Entwurf, Beratungen würden noch stattfinden, teilte Shiimi in einer ministeriellen Erklärung dem Parlament am Dienstag mit.
Das 2021 vom Parlament verabschiedete neue Gesetz über Finanzinstitute und –märkte ist noch nicht in Kraft getreten. Die als Entwurf erstellten Vorschriften müssen erst noch finalisiert werden.
„Gemäß Paragraf 465(8)(m) des neuen Gesetzes ist der Finanzminister ermächtigt, Vorschriften zu erlassen im Zusammenhang mit dem Erhalt der Altersversorgung. Die Vorschrift „RF.R.5.10“ zur Erhaltung von Altersleistungen wurde erstellt und anschließend für öffentliche Kommentare bekanntgegeben,“ sagte Shiimi, „die Öffentlichkeit kann sie kommentieren und Eingaben einreichen,“ sagte Shiimi.
Die Verordnung sieht die obligatorische Aufrechterhaltung der Altersversorgung für Personen vor, die ihren Arbeitsplatz wechseln oder aufhören zu arbeiten und ihre Rente beziehen möchten bevor sie das Rentenalter erreicht haben. Bis dato kann ein Drittel ausgezahlt werden. Der Entwurf sieht vor, dass Mitglieder von Pensionsfonds mindestens 75 Prozent ihres Mindestvermögens als Rücklage behalten sollen bis sie das Mindestalter von 55 oder 60 Jahren erreicht haben.
„Der Hauptzweck eines Pensionsfonds ist, Ersparnisse zu vermehren, um Mitgliedern ein Einkommen zu verschaffen, wenn sie in den Ruhestand gehen,“ betonte Shiimi.
In Namibia würden immer mehr Arbeitnehmer sich das Drittel auszahlen lassen, was später die Rente mindert. Früher habe man im Berufsleben nur 2 oder 3 verschiedene Arbeitsplätze gehabt, heutzutage werde 8 bis 12 Mal im gesamten Berufsleben die Stelle gewechselt, erklärte der Finanzminister.
Ein niedriges Altersguthaben erhöhe die zukünftige Belastung des Staates, weil dann immer mehr Menschen von Sozialleistungen und öffentlichen Dienstleistungen abhängig werden. Das Problem werde durch die steigende Lebenserwartung noch verschärft.
Verständlicherweise seien Faktoren wie hohe Lebenshaltungskosten, Verschuldung der privaten Haushalte, hohe Arbeitslosigkeit und verlangsamtes Wachstum des Vermögens für die meisten Menschen Priorität und nicht die Altersvorsorge. Das sei noch verstärkt durch die hohe Zahl der Beschäftigten im informellen Sektor, die keiner Pensionskasse angehören. Der Schritt zur Sicherstellung eines größeren Teils der Rente, die Arbeitnehmer nach ihrem Berufslebens erhalten, führe zu einer erhöhten Sicherheit nach der Pensionierung.
Das angestrebte neue Regelwerk sei zum Wohle der Arbeitnehmer geplant.
„Diese Verordnung befindet sich noch im Entwurfsstadium, und es kann konstruktiv diskutiert werden“, sagte Shiimi, „ die Beteiligung verschiedener interessierter Gremien der Branche muss stattfinden, bevor eine endgültige Strategie formalisiert wird,“ sagte Shiimi.
WINDHOEK
Die neuen Regularien seien nur ein Entwurf, Beratungen würden noch stattfinden, teilte Shiimi in einer ministeriellen Erklärung dem Parlament am Dienstag mit.
Das 2021 vom Parlament verabschiedete neue Gesetz über Finanzinstitute und –märkte ist noch nicht in Kraft getreten. Die als Entwurf erstellten Vorschriften müssen erst noch finalisiert werden.
„Gemäß Paragraf 465(8)(m) des neuen Gesetzes ist der Finanzminister ermächtigt, Vorschriften zu erlassen im Zusammenhang mit dem Erhalt der Altersversorgung. Die Vorschrift „RF.R.5.10“ zur Erhaltung von Altersleistungen wurde erstellt und anschließend für öffentliche Kommentare bekanntgegeben,“ sagte Shiimi, „die Öffentlichkeit kann sie kommentieren und Eingaben einreichen,“ sagte Shiimi.
Die Verordnung sieht die obligatorische Aufrechterhaltung der Altersversorgung für Personen vor, die ihren Arbeitsplatz wechseln oder aufhören zu arbeiten und ihre Rente beziehen möchten bevor sie das Rentenalter erreicht haben. Bis dato kann ein Drittel ausgezahlt werden. Der Entwurf sieht vor, dass Mitglieder von Pensionsfonds mindestens 75 Prozent ihres Mindestvermögens als Rücklage behalten sollen bis sie das Mindestalter von 55 oder 60 Jahren erreicht haben.
„Der Hauptzweck eines Pensionsfonds ist, Ersparnisse zu vermehren, um Mitgliedern ein Einkommen zu verschaffen, wenn sie in den Ruhestand gehen,“ betonte Shiimi.
In Namibia würden immer mehr Arbeitnehmer sich das Drittel auszahlen lassen, was später die Rente mindert. Früher habe man im Berufsleben nur 2 oder 3 verschiedene Arbeitsplätze gehabt, heutzutage werde 8 bis 12 Mal im gesamten Berufsleben die Stelle gewechselt, erklärte der Finanzminister.
Ein niedriges Altersguthaben erhöhe die zukünftige Belastung des Staates, weil dann immer mehr Menschen von Sozialleistungen und öffentlichen Dienstleistungen abhängig werden. Das Problem werde durch die steigende Lebenserwartung noch verschärft.
Verständlicherweise seien Faktoren wie hohe Lebenshaltungskosten, Verschuldung der privaten Haushalte, hohe Arbeitslosigkeit und verlangsamtes Wachstum des Vermögens für die meisten Menschen Priorität und nicht die Altersvorsorge. Das sei noch verstärkt durch die hohe Zahl der Beschäftigten im informellen Sektor, die keiner Pensionskasse angehören. Der Schritt zur Sicherstellung eines größeren Teils der Rente, die Arbeitnehmer nach ihrem Berufslebens erhalten, führe zu einer erhöhten Sicherheit nach der Pensionierung.
Das angestrebte neue Regelwerk sei zum Wohle der Arbeitnehmer geplant.
„Diese Verordnung befindet sich noch im Entwurfsstadium, und es kann konstruktiv diskutiert werden“, sagte Shiimi, „ die Beteiligung verschiedener interessierter Gremien der Branche muss stattfinden, bevor eine endgültige Strategie formalisiert wird,“ sagte Shiimi.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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