Gesetz soll Demos und Infrastrukturschutz regulieren
Windhoek (bw) - Die namibische Regierung will demnächst ein Gesetz einführen, das öffentliche Versammlungen und Demonstrationen neu regulieren soll. Ein weiteres Gesetz soll „kritische Infrastruktur“ im Land bestimmen, damit diese geschützt werden kann.
Das Vorhaben wurde am vorigen Donnerstag in den veröffentlichten Kabinettsbeschlüssen angekündigt. Das Kabinett hatte auf Antrag des Innenministers, Dr. Albert Kawana, am vergangenen Dienstag die beiden Entwürfe „im Prinzip“ gutgeheißen und an den Kabinettsausschuss für Gesetze weiter verwiesen.
Der Inhalt der neuen Gesetze wird erst bekannt, wenn sie in der Nationalversammlung vorgelegt werden.
Es wird vermutet, dass die Aufrufe zu öffentlichen, friedlichen Protesten der vergangenen Jahre von Aktivisten wie Job Amupanda, Dimbulukeni Nauyoma und besonders Michael Amushelelo die Regierung veranlasst habe, den Spielraum in Hinsicht auf öffentliche Demonstrationen zukünftig einzuschränken.
In Namibia ist das Recht auf öffentliche Versammlungen in den Artikeln 17 (Politische Betätigung) und 21 (Grundfreiheiten) der Verfassung verankert.
Es bestehen jedoch angemessene Beschränkungen wie die Gefährdung der nationalen Sicherheit und/oder der öffentlichen Ordnung, auch Anstand oder Moral werden genannt. Artikel 21 besagt, dass solche Beschränkungen gesetzlich vorgeschrieben sein müssen.
In Namibia gilt momentan noch die Proklamation betreffs öffentlicher Versammlungen aus der Vor-Unabhängigkeits-Ära vom Administrator-General von Juli 1989. Die Proklamation AG 23 und das Kriminalitäts-Änderungsgesetz von 1953. Das Polizeigesetz von 1990 ermächtigt Polizeibeamte, Straßen oder öffentliche Plätze abzusperren und Personen und Fahrzeuge auszuschließen, aber nur „zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder Verhütung und/oder Aufdeckung von Straftaten.“
Dem Legal Assistance Centre (LAC) zufolge hatte die namibische Rechtsreform- und Entwicklungskommission 2006 einige Empfehlungen für ein neues Gesetz über öffentliche Versammlungen gemacht.
In den vergangenen Jahren hatte die Polizei Demonstranten in Windhoek den Zugang zum Parlament verwehrt und dieses abgesperrt: Desgleichen wird inzwischen auch die Ausfahrt an der Straße zum Präsidialamt abgesperrt. Beide Gebäude werden sicherlich im geplanten Gesetz für Identifizierung und Schutz „kritischer Infrastruktur“ aufgelistet werden.
Das Vorhaben wurde am vorigen Donnerstag in den veröffentlichten Kabinettsbeschlüssen angekündigt. Das Kabinett hatte auf Antrag des Innenministers, Dr. Albert Kawana, am vergangenen Dienstag die beiden Entwürfe „im Prinzip“ gutgeheißen und an den Kabinettsausschuss für Gesetze weiter verwiesen.
Der Inhalt der neuen Gesetze wird erst bekannt, wenn sie in der Nationalversammlung vorgelegt werden.
Es wird vermutet, dass die Aufrufe zu öffentlichen, friedlichen Protesten der vergangenen Jahre von Aktivisten wie Job Amupanda, Dimbulukeni Nauyoma und besonders Michael Amushelelo die Regierung veranlasst habe, den Spielraum in Hinsicht auf öffentliche Demonstrationen zukünftig einzuschränken.
In Namibia ist das Recht auf öffentliche Versammlungen in den Artikeln 17 (Politische Betätigung) und 21 (Grundfreiheiten) der Verfassung verankert.
Es bestehen jedoch angemessene Beschränkungen wie die Gefährdung der nationalen Sicherheit und/oder der öffentlichen Ordnung, auch Anstand oder Moral werden genannt. Artikel 21 besagt, dass solche Beschränkungen gesetzlich vorgeschrieben sein müssen.
In Namibia gilt momentan noch die Proklamation betreffs öffentlicher Versammlungen aus der Vor-Unabhängigkeits-Ära vom Administrator-General von Juli 1989. Die Proklamation AG 23 und das Kriminalitäts-Änderungsgesetz von 1953. Das Polizeigesetz von 1990 ermächtigt Polizeibeamte, Straßen oder öffentliche Plätze abzusperren und Personen und Fahrzeuge auszuschließen, aber nur „zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder Verhütung und/oder Aufdeckung von Straftaten.“
Dem Legal Assistance Centre (LAC) zufolge hatte die namibische Rechtsreform- und Entwicklungskommission 2006 einige Empfehlungen für ein neues Gesetz über öffentliche Versammlungen gemacht.
In den vergangenen Jahren hatte die Polizei Demonstranten in Windhoek den Zugang zum Parlament verwehrt und dieses abgesperrt: Desgleichen wird inzwischen auch die Ausfahrt an der Straße zum Präsidialamt abgesperrt. Beide Gebäude werden sicherlich im geplanten Gesetz für Identifizierung und Schutz „kritischer Infrastruktur“ aufgelistet werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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