Parlament beschließt Änderung für Wahlgesetz
Windhoek (bw) - Die Nationalversammlung hat am Dienstag eine Änderung des Wahlgesetzes im Zusammenhang mit der Erstellung einer neuen Wählerliste angenommen.
In der vorhergegangenen Woche hatte die Opposition sich einer Abstimmung widersetzt, weil eine neue Änderung nicht vom Amt des Generalstaatsanwalts (Attorney General) abgestempelt worden war.
Der Minister für Stadt- und Landentwicklung, Erastus Uutoni, hatte vor fünf Wochen in der Nationalversammlung einen dementsprechenden Antrag gestellt. Demzufolge sollten alle Wähler zwischen April und Juli 2024 erfasst werden - einem Zeitraum von vier Monaten.
In Namibia wird alle zehn Jahre eine neue Wählerliste erstellt. 2014 wurde nur Januar und Februar dafür anberaumt, was viele Wähler und auch Oppositionsparteien kritisiert hatten.
Minister Uutoni erklärte, dass der Generalstaatsanwalt um Rat gebeten wurde, da laut Gesetz eine neue Wählerliste und die damit verbundene Wählerregistrierung binnen zehn Jahren erfolgen muss. April 2024 liegt jedoch jenseits dieser Frist.
Ein Kabinettsausschuss hatte im August auf Empfehlung des Generalstaatsanwalts dem Kabinett geraten, eine Änderung von Paragraf 25 durchzuführen, dass die Registrierung aller Wähler 2024 „nicht später als den 31. August erfolgen soll“.
Es gab noch zwei weitere, rein technische Änderungen, die aber jetzt am Dienstag zurückgezogen wurden. Die Wahlkommission hat nun bis zum 31. August 2024 Zeit, alle Wähler zu registrieren und eine neue Wählerliste zu erstellen. Nur Präsident Hage Geingob ist befugt, das Schlussdatum eventuell vor zu verlegen.
Am Dienstag wurden auch einige andere Anträge angenommen und an parlamentarische Ausschüsse verwiesen. Darunter waren die Ursachen steigender Viehdiebstähle, welche der PDM-Abgeordnete Vipua Muharukua angeregt hatte. Auch ein Antrag von dem Swanu-Abgeordneten Yaloo Iiyambo über den Stand der Politik der nationalen Versammlung wurde angenommen. Nach einer Debatte über die eventuelle Anerkennung der Gebärdensprache als eine der offiziellen Landessprache, wurde ein parlamentarischer Ausschuss beauftragt, sich näher damit zu befassen.
Der PDM-Präsident McHenry Venaani zeigte sich erfreut, dass sein Vorschlag, den Buitepos-Grenzposten bei Gobabis in „Ludwig-Kanduketu Stanley-Grenzposten“ umzubenennen, akzeptiert wurde. Auf seinen Wunsch wurde dieser Antrag ebenfalls an einen Ausschuss verwiesen.
Am heutigen Donnerstag endet die aktuelle Sitzungsperiode der Nationalversammlung.
In der vorhergegangenen Woche hatte die Opposition sich einer Abstimmung widersetzt, weil eine neue Änderung nicht vom Amt des Generalstaatsanwalts (Attorney General) abgestempelt worden war.
Der Minister für Stadt- und Landentwicklung, Erastus Uutoni, hatte vor fünf Wochen in der Nationalversammlung einen dementsprechenden Antrag gestellt. Demzufolge sollten alle Wähler zwischen April und Juli 2024 erfasst werden - einem Zeitraum von vier Monaten.
In Namibia wird alle zehn Jahre eine neue Wählerliste erstellt. 2014 wurde nur Januar und Februar dafür anberaumt, was viele Wähler und auch Oppositionsparteien kritisiert hatten.
Minister Uutoni erklärte, dass der Generalstaatsanwalt um Rat gebeten wurde, da laut Gesetz eine neue Wählerliste und die damit verbundene Wählerregistrierung binnen zehn Jahren erfolgen muss. April 2024 liegt jedoch jenseits dieser Frist.
Ein Kabinettsausschuss hatte im August auf Empfehlung des Generalstaatsanwalts dem Kabinett geraten, eine Änderung von Paragraf 25 durchzuführen, dass die Registrierung aller Wähler 2024 „nicht später als den 31. August erfolgen soll“.
Es gab noch zwei weitere, rein technische Änderungen, die aber jetzt am Dienstag zurückgezogen wurden. Die Wahlkommission hat nun bis zum 31. August 2024 Zeit, alle Wähler zu registrieren und eine neue Wählerliste zu erstellen. Nur Präsident Hage Geingob ist befugt, das Schlussdatum eventuell vor zu verlegen.
Am Dienstag wurden auch einige andere Anträge angenommen und an parlamentarische Ausschüsse verwiesen. Darunter waren die Ursachen steigender Viehdiebstähle, welche der PDM-Abgeordnete Vipua Muharukua angeregt hatte. Auch ein Antrag von dem Swanu-Abgeordneten Yaloo Iiyambo über den Stand der Politik der nationalen Versammlung wurde angenommen. Nach einer Debatte über die eventuelle Anerkennung der Gebärdensprache als eine der offiziellen Landessprache, wurde ein parlamentarischer Ausschuss beauftragt, sich näher damit zu befassen.
Der PDM-Präsident McHenry Venaani zeigte sich erfreut, dass sein Vorschlag, den Buitepos-Grenzposten bei Gobabis in „Ludwig-Kanduketu Stanley-Grenzposten“ umzubenennen, akzeptiert wurde. Auf seinen Wunsch wurde dieser Antrag ebenfalls an einen Ausschuss verwiesen.
Am heutigen Donnerstag endet die aktuelle Sitzungsperiode der Nationalversammlung.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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