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Bremens Fans brennen Pyrotechnik ab. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa
Bremens Fans brennen Pyrotechnik ab. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

Fan-Kritik an DFB-Strafen in zweistelliger Millionenhöhe

Frankfurt/Main (dpa) - Der Deutsche Fußball-Bund hat die 56 Vereine aus den höchsten drei Ligen in der Saison 2023/24 zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von rund 12,5 Millionen Euro verdonnert und sich damit erneut Kritik aus der Fanszene eingehandelt.

„Das Strafen um des Strafens Willen hat auf den Tribünen akzeptierte Grenzen beim Einsatz von Pyrotechnik zum Fallen gebracht. Nach dem Motto: egal was passiert, bestraft wird immer gleich, sind auf den Tribünen wieder Böller und jüngst auch Leuchtspurmunition im Einsatz, was genauso strikt abzulehnen ist wie Pyrotechnik, die als Waffe eingesetzt wird“, sagte Jost Peter, Vorsitzender des Fanbündnisses „Unsere Kurve“, der Deutschen Presse-Agentur.

Die vom DFB wegen diverser Fan-Vergehen in der Vorsaison verhängten Strafen, von denen knapp elf Millionen Euro auf die 36 Profi-Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga entfielen, bezogen sich sowohl auf Meisterschafts- als auch Pokalspiele. Der Großteil der Urteile wurde im Zusammenhang mit pyrotechnischen Vorfällen gefällt.

„Fangruppen, die auf verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik Wert legen, sind durch die Praxis des DFB die Argumente entzogen worden. Verantwortungsloses Verhalten führte zur selben Strafe wie das Bemühen um Dialog und Vorbereitung“, kritisierte Peter die DFB-Praxis.

Für die Zukunft fordert er ein Umdenken beim Verband. „Der DFB muss den Unterschied zwischen Fankultur und Randale anerkennen und öffentlich vertreten. Das bisherige Straf-Prozedere bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung unter Beteiligung relevanter Fangruppen“, sagte Peter. Zudem solle der DFB diesen Prozess in den Vereinen verankern, um vor Ort stabile Absprachen zu erzielen. «Auf dieser Ebene lassen sich auch andere, notwendig Beteiligte, wie Polizei und Ordnungskräfte wirkungsvoll einbinden.“

Warum Jost und Unsere Kurve bisher lein besseres Konzept als Kritik vorbringen, sollte allerdings auch hinterfragt werden dürfen.

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Allgemeine Zeitung 2024-12-29

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