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Emilia Nghikembua, die Geschäftsführerin von CRAN. Foto: CRAN
Emilia Nghikembua, die Geschäftsführerin von CRAN. Foto: CRAN

Biometrische Datenerfassung nicht erforderlich

Frank Steffen
Windhoek (ste) – In einer Pressemitteilung der namibischen Kommunikations-Kontrollbehörde (CRAN) wird die Geschäftsführerin von CRAN, Emilia Nghikembua, zitiert: „CRAN hat eine Anweisung an alle betroffenen Betreiber herausgegeben, dass die obligatorische Erfassung biometrischer Daten zum Zweck der SIM-Kartenregistrierung nicht mehr erforderlich sein wird. Die Betreiber benötigen nur noch die in den Vorschriften festgelegten Informationen, darunter den Namen des Kunden, seine Adresse des gewöhnlichen Wohnsitzes und seinen namibischen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtliches Ausweisdokument, das von der Regierung eines anderen Landes ausgestellt wurde.“

Seit 2022 war wiederholt die Frage in den Raum gestellt worden, inwiefern der Datenschutz gewährleistet sei, wenn Mobilfunkvertreiber plötzlich auf biometrische Daten bestünden? Insbesondere das Unternehmen MTC hatte immer wieder darauf bestanden, ihren Kunden die biometrischen Daten abzuverlangen.

Frederico Links vom Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) hatte in einer Studie die diesbezügliche Gesetzgebung analysiert und eine entsprechende Beschwerde an die Regierung und CRAN gerichtet, doch jetzt erst – mehr als acht Monate später – hat CRAN sich zu der scheinbar unrechtmäßigen Erhebung geäußert und diese Maßnahme widerrufen.

Auf die Nachfrage der AZ, warum es so lange gedauert habe, erwiderte CRAN: „Wir mussten uns erst mit allen Interessenträgern beraten.“ Die Behörde erklärte aber nicht, warum diese nicht im Vorfeld befragt worden waren.

Ob die biometrischen Daten geschützt blieben und sogar gelöscht würden, wollte die AZ wissen: „Die Behörde erlässt keine pauschale Richtlinie über den Verbleib der bereits erfassten biometrischen Daten, da diese unter anderen Umständen erfasst wurden und einige Verbraucher der Erfassung zugestimmt haben. Aus diesem Grund hat die Behörde den Verbrauchern, die der Erfassung ihrer biometrischen Daten freiwillig zugestimmt haben, die Möglichkeit eingeräumt, dies zu tun.“

Es stehe jeder Person frei, eine Beschwerde bei CRAN einzureichen und jede Beschwerde werde einzeln behandelt, so CRAN, doch: „Der Kernpunkt unserer Entscheidung besteht darin, dass wir die Einhaltung der SIM-Registrierungsvorschriften gewährleisten, die die biometrischen Daten nicht zwingend für die Registrierung vorschreiben.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-20

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