KI-Konvention verabschiedet
Europarat reguliert den Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz angenommen. Sie soll eine Vorbildfunktion einnehmen. Kann sie die Lücken schließen, die die EU mit ihrem KI-Gesetz gelassen hat? Kritiker finden deutliche Worte.
Von R. Wank, Deutsche Presse-Agentur
Straßburg (dpa) - Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) angenommen. „Mit diesem neuen Vertrag wollen wir einen verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherstellen, der die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie respektiert“, sagte die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, am Freitag in Straßburg.
Nach der Unterzeichnung können der Konvention nicht nur die Staaten des Europarats beitreten, sondern Länder weltweit. Außenministerin Annalena Baerbock bezeichnete die Konvention daher als „Meilenstein“. Das Abkommen „zeigt auch, dass der Europarat Strahlkraft weltweit hat, weil sich dieser ersten Konvention zur künstlichen Intelligenz weitere Länder von ganz unterschiedlichen Kontinenten anschließen“, so die Grünen-Politikerin.
An den Verhandlungen beteiligt waren auch die USA, Israel oder Kanada als Beobachterstaaten. Daher war die Hoffnung groß, dass die Konvention umfassende Wirkung erzielt und beispielsweise mächtige Tech-Unternehmen in den USA einhegen könnte. Wer die Konvention unterzeichnet hat, ist daran dann auch gebunden.
Der Vertrag legt nach Angaben des Europarats unter anderem Transparenz- und Überwachungsanforderungen fest, etwa wenn Inhalte von KI erstellt werden. Die Staaten müssen auch sicherstellen, dass KI-Systeme das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Privatsphäre achten, hieß es. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass KI-Systeme nicht dafür verwendet werden, demokratische Prozesse zu untergraben. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Staaten unabhängige Aufsichtsmechanismen einrichten.
Bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung greifen die Vorgaben allerdings nicht. Auch können sich die Staaten bei der Regulierung des Privatsektors aussuchen, ob sie statt der Konventionsvorschriften eigene Maßnahmen ergreifen. Das sei nötig wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme, hieß es seitens des Europarats. Kritiker bemängeln aber, dass damit das Abkommen verwässert und Staaten und Unternehmen zu sehr freie Hand gelassen werde.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der Schlussphase der Verhandlungen im März davor gewarnt, dass die Konvention zu einer „verpassten Gelegenheit“ werden könnte. Bemängelt wurde vor allem, dass es in dem Entwurf an roten Linien für bestimmte KI-Anwendungen fehle. Man sei besorgt, dass das Abkommen zu allgemein gehalten sei und daher unterschiedlich angewendet würde.
Straßburg (dpa) - Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) angenommen. „Mit diesem neuen Vertrag wollen wir einen verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherstellen, der die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie respektiert“, sagte die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, am Freitag in Straßburg.
Nach der Unterzeichnung können der Konvention nicht nur die Staaten des Europarats beitreten, sondern Länder weltweit. Außenministerin Annalena Baerbock bezeichnete die Konvention daher als „Meilenstein“. Das Abkommen „zeigt auch, dass der Europarat Strahlkraft weltweit hat, weil sich dieser ersten Konvention zur künstlichen Intelligenz weitere Länder von ganz unterschiedlichen Kontinenten anschließen“, so die Grünen-Politikerin.
An den Verhandlungen beteiligt waren auch die USA, Israel oder Kanada als Beobachterstaaten. Daher war die Hoffnung groß, dass die Konvention umfassende Wirkung erzielt und beispielsweise mächtige Tech-Unternehmen in den USA einhegen könnte. Wer die Konvention unterzeichnet hat, ist daran dann auch gebunden.
Der Vertrag legt nach Angaben des Europarats unter anderem Transparenz- und Überwachungsanforderungen fest, etwa wenn Inhalte von KI erstellt werden. Die Staaten müssen auch sicherstellen, dass KI-Systeme das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Privatsphäre achten, hieß es. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass KI-Systeme nicht dafür verwendet werden, demokratische Prozesse zu untergraben. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Staaten unabhängige Aufsichtsmechanismen einrichten.
Bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung greifen die Vorgaben allerdings nicht. Auch können sich die Staaten bei der Regulierung des Privatsektors aussuchen, ob sie statt der Konventionsvorschriften eigene Maßnahmen ergreifen. Das sei nötig wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme, hieß es seitens des Europarats. Kritiker bemängeln aber, dass damit das Abkommen verwässert und Staaten und Unternehmen zu sehr freie Hand gelassen werde.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der Schlussphase der Verhandlungen im März davor gewarnt, dass die Konvention zu einer „verpassten Gelegenheit“ werden könnte. Bemängelt wurde vor allem, dass es in dem Entwurf an roten Linien für bestimmte KI-Anwendungen fehle. Man sei besorgt, dass das Abkommen zu allgemein gehalten sei und daher unterschiedlich angewendet würde.
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Allgemeine Zeitung
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