#aznamnews: Schreiben der Polizei zur Erleichterung der Einfuhr von Jagdgewehren
Der namibische Berufsjagdverband (Napha) hat nach eigenen Angaben ein Schreiben der namibischen Polizei erhalten, das internationalen Jägern die Registrierung ihrer Jagdwaffen bei Fluggesellschaften erleichtern soll, wenn sie zur Jagd nach Namibia kommen.
Napha sagt, dass dies eine Folge zahlreicher Anfragen ist, die sie erhalten haben, um bei temporären Einfuhrgenehmigungen für Jagdwaffen von internationalen oder überseeischen Jägern zu helfen, die angeblich Probleme bei der Registrierung ihrer Jagdwaffen bei Fluggesellschaften in ihren Herkunftsländern haben.
"Dies ist ein Problem, weil die vorübergehende Einfuhrgenehmigung erst erteilt werden kann, wenn der Gast in Namibia angekommen ist.
"Napha hat sich daher an die namibische Polizei gewandt und ein Schreiben erhalten, in dem die Situation erläutert wird. Wir hoffen, dass dies für die Fluggesellschaften ausreicht, um den Transport von Jagdwaffen zu erlauben", heißt es in ihrem jüngsten Rundschreiben vom 7. April.
Napha erläuterte weiter, dass zur Erlangung der vorübergehenden Einfuhrgenehmigung mehrere Dokumente vorgelegt werden müssen: ein Eigentumsnachweis, ein Waffenschein, ein Nachweis über die Ausfuhr aus dem Herkunftsland, ein Motivationsschreiben des Kunden, ein Einladungsschreiben der namibischen Jagdfarm sowie alle anderen damit zusammenhängenden Dokumente.
Napha sagt, dass dies eine Folge zahlreicher Anfragen ist, die sie erhalten haben, um bei temporären Einfuhrgenehmigungen für Jagdwaffen von internationalen oder überseeischen Jägern zu helfen, die angeblich Probleme bei der Registrierung ihrer Jagdwaffen bei Fluggesellschaften in ihren Herkunftsländern haben.
"Dies ist ein Problem, weil die vorübergehende Einfuhrgenehmigung erst erteilt werden kann, wenn der Gast in Namibia angekommen ist.
"Napha hat sich daher an die namibische Polizei gewandt und ein Schreiben erhalten, in dem die Situation erläutert wird. Wir hoffen, dass dies für die Fluggesellschaften ausreicht, um den Transport von Jagdwaffen zu erlauben", heißt es in ihrem jüngsten Rundschreiben vom 7. April.
Napha erläuterte weiter, dass zur Erlangung der vorübergehenden Einfuhrgenehmigung mehrere Dokumente vorgelegt werden müssen: ein Eigentumsnachweis, ein Waffenschein, ein Nachweis über die Ausfuhr aus dem Herkunftsland, ein Motivationsschreiben des Kunden, ein Einladungsschreiben der namibischen Jagdfarm sowie alle anderen damit zusammenhängenden Dokumente.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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