Unklarheit bei neuer Regelung
Ist das Innenministerium auf die neuen Visabestimmungen vorbereitet?
Zum 1. April treten für Reisende aus 33 Ländern neue Visabestimmungen zur Einreise nach Namibia in Kraft. Es ist bislang unklar, ob das Innenministerium vorbereitet ist, diese umzusetzen. Es fehlt bislang an Möglichkeiten, die notwendigen Visagebühren online zu bezahlen.
Von Iréne-Mari van der Walt, Windhoek
Das Innenministerium hat keine Klarheit darüber geschaffen, ob es bereit ist, die neuen Visabestimmungen, die am 1. April in Kraft treten sollen, umzusetzen. Aus Dokumenten, die Namibia Media Hub zur Verfügung gestellt wurden, geht hervor, dass das Ministerium immer noch daran arbeitet, Online-Zahlungen für Visa über sein E-Services-Portal zu ermöglichen. Außerdem geht aus diesen Dokumenten hervor, dass es in den Einwanderungs- und Zollbehörden keine Kartenzahlungsmöglichkeiten oder Geldautomaten gibt, an denen Touristen bei ihrer Ankunft in Namibia ihre Visen bezahlen können.
Touristen aus Ländern, die nicht der Afrikanischen Union (AU) angehören, müssen Berichten zufolge 1 600 N$ für ihre Visumanträge bezahlen, während Touristen aus AU-Mitgliedstaaten 1 200 N$ zahlen müssen. Diese Gebühren unterliegen einer jährlichen Überprüfung.
Die Dokumente deuten auch auf Pläne des MHAISS hin, die Ein- und Ausreiseverfahren zu vereinfachen, einschließlich der Abschaffung der Verpflichtung für Besucher, bei der Ausreise Formulare auszufüllen.
Das MHAISS-Portal für elektronische Dienstleistungen verlangt derzeit umfangreiche Unterlagen von den Visumantragstellern. Die Antragsteller müssen beglaubigte Kopien ihrer Reisepässe, einen Nachweis über ein Rückflugticket, einen Nachweis über die Unterkunft und Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorlegen. Wenn ein Reisender von einem namibischen Einwohner eingeladen wurde, muss er ein Einladungsschreiben und die Kontoauszüge der letzten sechs Monate des Gastgebers beifügen. Reisende, die über ein Reisebüro gebucht haben, müssen ein Schreiben des Reisebüros vorlegen. Außerdem müssen Eltern, die einen Antrag im Namen von Kindern unter 17 Jahren stellen, oder Vertreter, die einen Antrag im Namen einer anderen Per son stellen, eine Vollmacht vorlegen.
Gegenseitigkeit in der Visapolitik
Im Mai letzten Jahres billigte das Kabinett den Vorschlag des MHAISS zur Einführung der Gegenseitigkeit bei den Visabestimmungen. Dies bedeutet, dass Länder, die namibischen Staatsbürgern nicht die gleichen Visavorteile gewähren, die ihre Bürger in Namibia genießen, nicht mehr in den Genuss dieser Privilegien kommen.
Von dieser Entscheidung sind 33 Länder betroffen, darunter 16 Schengen-Staaten. Unter ihnen sind wichtige Tourismusmärkte wie Deutschland, aber auch aufstrebende Märkte wie die USA, Großbritannien und Frankreich.
Finanzielle Auswirkungen der Visagebühren
Der digitale Nachrichtendienst Travel and Tour World berichtet, dass das Vereinigte Königreich und die Schengen-Länder in erheblichem Maße von den Visagebühren profitieren, die von afrikanischen Staatsbürgern gezahlt werden. Im Jahr 2023 entfielen fast 41 % der von der Europäischen Union (EU) durch Visagebühren erwirtschafteten Mittel auf abgelehnte Visumanträge von afrikanischen Reisenden. In diesem Jahr nahm die EU 139 Millionen US-Dollar aus Visagebühren ein, wobei 58 Millionen US-Dollar aus afrikanischen Ländern stammten. Visagebühren sind nicht erstattungsfähig, was für Antragsteller, deren Anträge abgelehnt werden, eine finanzielle Belastung darstellt.
Das Innenministerium hat keine Klarheit darüber geschaffen, ob es bereit ist, die neuen Visabestimmungen, die am 1. April in Kraft treten sollen, umzusetzen. Aus Dokumenten, die Namibia Media Hub zur Verfügung gestellt wurden, geht hervor, dass das Ministerium immer noch daran arbeitet, Online-Zahlungen für Visa über sein E-Services-Portal zu ermöglichen. Außerdem geht aus diesen Dokumenten hervor, dass es in den Einwanderungs- und Zollbehörden keine Kartenzahlungsmöglichkeiten oder Geldautomaten gibt, an denen Touristen bei ihrer Ankunft in Namibia ihre Visen bezahlen können.
Touristen aus Ländern, die nicht der Afrikanischen Union (AU) angehören, müssen Berichten zufolge 1 600 N$ für ihre Visumanträge bezahlen, während Touristen aus AU-Mitgliedstaaten 1 200 N$ zahlen müssen. Diese Gebühren unterliegen einer jährlichen Überprüfung.
Die Dokumente deuten auch auf Pläne des MHAISS hin, die Ein- und Ausreiseverfahren zu vereinfachen, einschließlich der Abschaffung der Verpflichtung für Besucher, bei der Ausreise Formulare auszufüllen.
Das MHAISS-Portal für elektronische Dienstleistungen verlangt derzeit umfangreiche Unterlagen von den Visumantragstellern. Die Antragsteller müssen beglaubigte Kopien ihrer Reisepässe, einen Nachweis über ein Rückflugticket, einen Nachweis über die Unterkunft und Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorlegen. Wenn ein Reisender von einem namibischen Einwohner eingeladen wurde, muss er ein Einladungsschreiben und die Kontoauszüge der letzten sechs Monate des Gastgebers beifügen. Reisende, die über ein Reisebüro gebucht haben, müssen ein Schreiben des Reisebüros vorlegen. Außerdem müssen Eltern, die einen Antrag im Namen von Kindern unter 17 Jahren stellen, oder Vertreter, die einen Antrag im Namen einer anderen Per son stellen, eine Vollmacht vorlegen.
Gegenseitigkeit in der Visapolitik
Im Mai letzten Jahres billigte das Kabinett den Vorschlag des MHAISS zur Einführung der Gegenseitigkeit bei den Visabestimmungen. Dies bedeutet, dass Länder, die namibischen Staatsbürgern nicht die gleichen Visavorteile gewähren, die ihre Bürger in Namibia genießen, nicht mehr in den Genuss dieser Privilegien kommen.
Von dieser Entscheidung sind 33 Länder betroffen, darunter 16 Schengen-Staaten. Unter ihnen sind wichtige Tourismusmärkte wie Deutschland, aber auch aufstrebende Märkte wie die USA, Großbritannien und Frankreich.
Finanzielle Auswirkungen der Visagebühren
Der digitale Nachrichtendienst Travel and Tour World berichtet, dass das Vereinigte Königreich und die Schengen-Länder in erheblichem Maße von den Visagebühren profitieren, die von afrikanischen Staatsbürgern gezahlt werden. Im Jahr 2023 entfielen fast 41 % der von der Europäischen Union (EU) durch Visagebühren erwirtschafteten Mittel auf abgelehnte Visumanträge von afrikanischen Reisenden. In diesem Jahr nahm die EU 139 Millionen US-Dollar aus Visagebühren ein, wobei 58 Millionen US-Dollar aus afrikanischen Ländern stammten. Visagebühren sind nicht erstattungsfähig, was für Antragsteller, deren Anträge abgelehnt werden, eine finanzielle Belastung darstellt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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