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Auch die Landebahnen der kleinen Flughäfen des Staates – hier die Cessna Caravan von African Profile Safaris beim Verladen von geschützten Vögeln am Flugplatz von Outjo – dürften noch nicht allen ICAO-Bestimmungen gerecht werden. Foto: Frank Steffen
Auch die Landebahnen der kleinen Flughäfen des Staates – hier die Cessna Caravan von African Profile Safaris beim Verladen von geschützten Vögeln am Flugplatz von Outjo – dürften noch nicht allen ICAO-Bestimmungen gerecht werden. Foto: Frank Steffen

Ausweg für kleine Flughäfen

NCAA akzeptiert jetzt differenzierte Lösungsvorschläge
Die namibische Zivilluftfahrtbehörde NCAA und der Verband der Flugzeugbesitzer und Piloten AOPA einigen sich auf einen Kompromiss hinsichtlich der Flugsicherheitsvorkehrungen an kleinen Flughäfen in Namibia. Die vom Tourismussektor befürchteten Verluste durch ausbleibende Anflüge zu Gästebetrieben sind vorerst abgewehrt, doch noch ist nicht alles in trockenen Tüchern.
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Immer wieder waren die Fristen für die Einführung von ICAO-Verordnungen, die laut der namibischen Zivilluftfahrtbehörde (Namibia Civil Aviation Authority, NCAA) auch auf knapp 860 kleinere Flugplätze und Landebahnen im Lande zutreffen sollten, verschoben worden. Jetzt zeigte sich die „Aircraft Owners and Pilots Association“ (AOPA) hoch erfreut über einen Kompromiss, auf den sich die NCAA eingelassen hat, ein Vorschlag, der bereits durch den Minister für Öffentliche Arbeiten und Transport (MoWT), John Mutorwa, abgesegnet worden ist.

Die Umsetzung der Verordnungsentwürfe der NCAA war zuletzt Ende September 2022 nochmals verschoben worden, nachdem sich die AOPA und einige Interessenträger des namibischen Tourismussektors mit der Bitte an Mutorwa gewandt hatten, von der Einführung der strengen Flugsicherheitsmaßnahmen abzusehen (AZ berichtete). Es handelt sich dabei um die umfassende Sicherheit der Fluggäste im Rahmen der Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO, derer Maßstäbe seit 2018 bei den im Lande verteilten Flugpisten angelegt werden sollten.

Auf Farmen und Lodges ergeben solch großangelegte Sicherheitsvorkehrungen kaum Sinn. Der Minister hatte zu jener Zeit den NCAA-Vorsitzenden, Bethuel Mujetenga, auf „große Unzufriedenheit in der Luftfahrtbranche“ hingewiesen.

In dieser Woche gab AOPA-Präsident Riaan Burger per Presseerklärung bekannt: „Wir sind der Ansicht, dass die Luftfahrt mit der Verkündung des Amtsblattes 8056 am 31. März 2023 bei der Einstufung von Flughäfen gemäß der Angaben im Anhang 139 (NAMCAR Teil 139 des vorangegangenen Amtsblattes 6763 vom November 2018) einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung unternommen hat, insbesondere im Hinblick auf Flugplätze der Kategorie D, auf denen die Interessen unserer Mitglieder der Zivilluftfahrt geschützt bleiben.“ AOPA sei sich darüber im Klaren, dass Baustellen verbleiben würden, doch sei der ehemals anvisierte Rechtsweg nun hinfällig.

Laut Burger sind die Flugplatzkategorien vereinfacht worden und so gibt es künftig Flugplätze der Kategorie A: Zertifizierte internationale/inländische Flugplätze; der Kategorie B: Lizenzierte internationale/inländische Flugplätze; der Kategorie C: Lizenzierte inländische Flugplätze und zuletzt der Kategorie D: Nicht lizenzierte inländische Flugplätze. Die Verordnungen würden sofort zutreffen, mit der Ausnahme der Subabteilung 5, für deren Einführung eine Frist von 18 Monaten zutreffe.

„Kategorie D umfasst jeden anderen Flugplatz, einschließlich privater und staatlicher Flugplätze, die sowohl für den Linien- als auch für den Nichtlinienflugbetrieb im Inland zur Verfügung steht", heißt es in der neuen Verordnung. Künftig müssen Kategorie-D-Flughäfen lediglich bei der NCAA angemeldet sein, es bedarf keines offiziellen Registrationsprozesses.

Allerdings müssen solche Flughäfen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen, die 1.) mehr als 500 Passagiere während des verkehrsreichsten 3-Monats-Zeitraums oder 2.) Flugzeuge mit einem MTOW (maximale Startmasse) von mehr als 5 700 kg oder 3.) gewerbliche Linienflüge annehmen, erklärt Burger in seinem Schreiben.

Reinhardt Gärtner, ehemaliger Geschäftsführer der NCAA, meinte gestern auf Nachfrage der AZ: „Diesen Kompromiss kann man nur begrüßen, denn es ist einfach unpraktisch und obendrein finanziell aufwendig, jeden kleinen Flugplatz Namibias so aufzurüsten, dass die Sicherheitsvorkehrungen denen von großen Flugplätzen entsprechen. Trotzdem vermute ich, dass es bei der tatsächlichen Umsetzung noch einige Herausforderungen geben wird.“

AOPA erhofft sich eine weitere gute Zusammenarbeit mit der NCAA, zumal sie noch ernsthafte Herausforderungen in der Einführung des Teils 187 erkennt, wobei es sich um maßgebliche Abgaben handelt, die teils als unredlich eingeschätzt werden. Aber selbst bei der Lizenzierung des Flugpersonals, Lufttüchtigkeit der Maschinen, flugmedizinischen Untersuchungen und Betriebszeiten der wichtigen Flughäfen gebe es noch Bedenken.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-01-15

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