NCAA-Bestimmungen nicht umsetzbar
AOPA: ICAO-Norm für Flugfeldsicherheit ist in Namibia unerreichbar
Mit acht NAC-Flughäfen hätten nur Zweifünftel der Flughäfen ihre ICAO-Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen, hieß es im NCAA-Jahresbericht 2020-21. Jetzt geht das Tauziehen zwischen den Flugfeldbetreibern AOPA und dem Tourismussektor einerseits und dem Verkehrsministerium andererseits von vorn los.
Von R. Rademeyer und F. Steffen, Windhoek
Die bereits im Jahre 2018 vorgeschlagene Umsetzung neuer Verordnungen der Namibischen Zivilluftfahrtbehörde (NCAA) für alle Flughäfen und Landebahnen Namibias wurde in der vergangenen Woche scharf von der „Aircraft Owners and Pilots Association“ (AOPA) kritisiert. Gemessen an der Unterstützung, die der ehemalige NCAA-Direktor Reinhard Gärtner seitens der AOPA genoss, befremdet diese Kritik insofern, dass Gärtner sich vorher regelmäßig beim Transportministerium unbeliebt gemacht hatte, weil er die korrekte Aus- und Einrichtung aller Flugfelder und ihre damit einhergehende Einstufung verlangt hatte.
AOPA und Vertreter des Tourismussektors warnten nun vor „verheerenden Folgen für die Luftfahrtindustrie sowie den Tourismus und die Jagbranche“. Am 8. November 2018 war die geänderte „Namibia Civil Aviation Regulation“ im Amtsblatt veröffentlicht worden und demnach sollten die Änderungen am 1. Januar 2019 in Kraft treten (AZ berichtete). Zu jener Zeit hatten sich die Flugfeldbetreiber für eine systematische und allmähliche Umsetzung eingesetzt. Nach zahlreichen Unterhandlungen wurde die Umsetzung auf den 1. Oktober 2022 verlegt. Es gilt, alle Flughäfen und –plätze gemäß den Vorschriften der Internationalen-Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zu registrieren.
Im vergangenen Mai, hatte die NCAA ihren Jahresbericht für den Zeitraum 2020-2021 bekanntgegeben. Darin hieß es, dass der Bericht „in erster Linie in Übereinstimmung mit dem Zivilluftfahrtgesetz von 2016 für das Ministerium für Öffentliche Arbeiten und Verkehr (MoWT) sowie die Zivilluftfahrtindustrie“ erstellt worden sei (AZ berichtete). Gärtners Nachfolger, Gordon Elliott, hatte Gärtner wiederholt in seinem Anliegen unterstützt, die IATA- und ICAO-Bestimmungen in Namibia durchzusetzen. Dass die Bestimmungen infolge der Betriebsauflösung der Air Namibia teilweise hinfällig wurden, da die kleineren Fluggesellschaften nicht denselben Kriterien unterliegen, ändert nichts an der Tatsache, dass auch auf diesem Gebiet noch gewisse Mängel verzeichnet wurden.
Kategorie E ist ein rotes Tuch
Ähnlich verhält es sich mit den Flugfeldern. Laut den neuen Regularien dürfen kommerzielle Flüge, die Touristen zu Lodges in abgelegenen Gebieten transportieren, nicht auf Flugplätzen der Kategorie E landen. Dies betrifft landesweit rund 860 Flugplätze sowie private Flugfelder, von denen mindestens 96 regelmäßig von der lokalen Luftfahrtindustrie genutzt werden, stellte Christian Sell, der Geschäftsführer von AOPA, in einem Schreiben an John Mutorwa, dem Minister für Öffentliche Arbeiten und Transport (MoWT), fest. 2018 seien 61 000 Passagiere zu diesen 96 meistgenutzten Flugplätzen befördert worden
Die Flugplätze werden demnach nicht nur für den Tourismussektor und die Jagdbranche genutzt, sondern auch für Notflüge sowie im Katastrophenschutz oder zur Kriminalprävention. Die festgelegten neuen Bestimmungen seien eine zu große und teure Veränderung, meinte der AOPA-Präsident, Riaan Burger: „Dies ist eine unmögliche Aufgabe für Namibia oder jedes andere Land mit einem derart großen und abgelegenen Luftfahrtnetz.“
Die bereits im Jahre 2018 vorgeschlagene Umsetzung neuer Verordnungen der Namibischen Zivilluftfahrtbehörde (NCAA) für alle Flughäfen und Landebahnen Namibias wurde in der vergangenen Woche scharf von der „Aircraft Owners and Pilots Association“ (AOPA) kritisiert. Gemessen an der Unterstützung, die der ehemalige NCAA-Direktor Reinhard Gärtner seitens der AOPA genoss, befremdet diese Kritik insofern, dass Gärtner sich vorher regelmäßig beim Transportministerium unbeliebt gemacht hatte, weil er die korrekte Aus- und Einrichtung aller Flugfelder und ihre damit einhergehende Einstufung verlangt hatte.
AOPA und Vertreter des Tourismussektors warnten nun vor „verheerenden Folgen für die Luftfahrtindustrie sowie den Tourismus und die Jagbranche“. Am 8. November 2018 war die geänderte „Namibia Civil Aviation Regulation“ im Amtsblatt veröffentlicht worden und demnach sollten die Änderungen am 1. Januar 2019 in Kraft treten (AZ berichtete). Zu jener Zeit hatten sich die Flugfeldbetreiber für eine systematische und allmähliche Umsetzung eingesetzt. Nach zahlreichen Unterhandlungen wurde die Umsetzung auf den 1. Oktober 2022 verlegt. Es gilt, alle Flughäfen und –plätze gemäß den Vorschriften der Internationalen-Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zu registrieren.
Im vergangenen Mai, hatte die NCAA ihren Jahresbericht für den Zeitraum 2020-2021 bekanntgegeben. Darin hieß es, dass der Bericht „in erster Linie in Übereinstimmung mit dem Zivilluftfahrtgesetz von 2016 für das Ministerium für Öffentliche Arbeiten und Verkehr (MoWT) sowie die Zivilluftfahrtindustrie“ erstellt worden sei (AZ berichtete). Gärtners Nachfolger, Gordon Elliott, hatte Gärtner wiederholt in seinem Anliegen unterstützt, die IATA- und ICAO-Bestimmungen in Namibia durchzusetzen. Dass die Bestimmungen infolge der Betriebsauflösung der Air Namibia teilweise hinfällig wurden, da die kleineren Fluggesellschaften nicht denselben Kriterien unterliegen, ändert nichts an der Tatsache, dass auch auf diesem Gebiet noch gewisse Mängel verzeichnet wurden.
Kategorie E ist ein rotes Tuch
Ähnlich verhält es sich mit den Flugfeldern. Laut den neuen Regularien dürfen kommerzielle Flüge, die Touristen zu Lodges in abgelegenen Gebieten transportieren, nicht auf Flugplätzen der Kategorie E landen. Dies betrifft landesweit rund 860 Flugplätze sowie private Flugfelder, von denen mindestens 96 regelmäßig von der lokalen Luftfahrtindustrie genutzt werden, stellte Christian Sell, der Geschäftsführer von AOPA, in einem Schreiben an John Mutorwa, dem Minister für Öffentliche Arbeiten und Transport (MoWT), fest. 2018 seien 61 000 Passagiere zu diesen 96 meistgenutzten Flugplätzen befördert worden
Die Flugplätze werden demnach nicht nur für den Tourismussektor und die Jagdbranche genutzt, sondern auch für Notflüge sowie im Katastrophenschutz oder zur Kriminalprävention. Die festgelegten neuen Bestimmungen seien eine zu große und teure Veränderung, meinte der AOPA-Präsident, Riaan Burger: „Dies ist eine unmögliche Aufgabe für Namibia oder jedes andere Land mit einem derart großen und abgelegenen Luftfahrtnetz.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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