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Biomassenmesse setzt auf grün

Holzkohleherstellung muss vollständig transparent sein
Im August wird die jährliche Biomassenmesse in Otjiwarongo stattfinden. Spätestens dann dürfte sich der Holzkohle-Herstellungssektor ernsthaft mit den neuen Bestimmungen der EU bezüglich der Abholzung befassen. Hersteller, die sich bisher nicht von den Regeln von CAoN in ihrem Tun und Lassen haben einschränken lassen, dürften sich jetzt eines Besseren besinnen.
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Unter dem Namen „Standard Bank BIOMASS FAIR 2024“ werden die Organisation „Namibia-Biomass Industry Group“ (N-BiG) und der Holzkohleverband „Charcoal Association of Namibia“ (CAoN) die diesjährige Biomasse-Konferenz an den Tagen 8. bis 10. August 2024 in Otjiwarongo veranstalten. Das Leitthema der Konferenz ist „Innovating for a greener future“ (Innovationen für eine grünere Zukunft). Das Treffen wird diesmal in einem hybriden Format stattfinden, mit live Videoübertragungen der Präsentationen sowie interaktiven Podiumsdiskussionen im Anschluss an die jeweiligen Sitzung.

Die Konferenz wird in drei Teilen dargeboten: die Konferenz, eine Networking-Veranstaltung und eine Expo.

N-BiG vertritt seine Mitglieder aus dem privaten und öffentlichen Sektor einschließlich Akademikern, die aktiv am namibischen Busch-Biomassesektor beteiligt sind. Auf der Internetseite erklärt es: „Wir treiben Innovation und Technologieentwicklung voran und bieten technisches Fachwissen zu Biomasse-Wertschöpfungsketten. Ein Teil unseres Auftrags besteht darin, Marktchancen zu erkunden und die Diversifizierung der Branche zu fördern.“ Dementsprechend bemüht sich N-BiG Kapazitäten durch Schulung und Mentoren-Programme zu schaffen, zwecks nachhaltiger Methoden zur gesicherten Buschkontrolle und Biomassenutzung.

Folgen Sie diesem Link umd erhalten Sie einen Eindruck von der Messe 2023: https://q.my.na/IG20

Neue EU-Verordnung

Interessant dürfte es auf dieser Konferenz deswegen werden, weil sich der namibische Holzkohlesektor selbstverpflichtet hat, den internationalen, beziehungsweise europäischen Normen bei der Produktion von Holzkohle zu folgen. Somit dürfte sich die Konferenz auch mit dem Thema „Abholzung/Entwaldung“ befassen, welches momentan den Namibischen Landwirtschaftsverband NAU beschäftigt (siehe NAU-Rundbrief vom vergangenen Freitag).

Denn am 1. Januar 2025 tritt die neue Verordnung der Europäischen Union (EU) in Kraft, über die die Entwaldung Europas (EUDR) künftig reguliert werden soll (AZ berichtete). Es stellt aber auch den Rahmen für alle Bemühungen der EU dar, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen. Die Verordnung wird darum allen Importländern auferlegt, die „besonders schädliche Rohstoffe importieren, die bekanntermaßen die Entwaldung weltweit vorantreiben“. Rinderprodukte, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz (einschließlich Holzkohle) zählen dazu.

Ausgeprägte Sorgfaltspflicht

Die Bestimmungen schreiben eine strenge Sorgfaltspflicht vor, die sowohl Erzeuger als auch Händler einhalten müssen. Hinsichtlich der Forstwirtschaft (also auch Entbuschung) dürfen die Produkte nur von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 frei von Abholzung sind. Nach dem Datum darf dann kein ersichtlich nachteiliger Bodenverfall stattgefunden haben. Außerdem muss das Gebiet kartiert sein. Geo-Referenzen sind obligatorisch um die Rückverfolgbarkeit und Legalität des Abbaus zu gewährleisten. Inwiefern dies nun auf entbuschte Gebiete zutrifft, wird sich nun zeigen.

Die Einhaltung der Gesetzgebung ist ebenso wichtig, wobei es insbesondere um sichere Grundbesitzverhältnisse, Erhaltung der biologischen Vielfalt und Achtung der Arbeitsrechte geht. Aber auch die Einhaltung von Steuergesetzen, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und die Rechte indigener Völker wird erwartet.

Interessenten können ihre Teilnahme an der Biomassemesse über den folgenden Link registrieren: https://shorturl.at/J92XA

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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