EIAs im Interesse der Öffentlichkeit (Teil 2/4)
EIAs im Interesse der Öffentlichkeit (Teil 2/4)
Für alle Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIAs) für große Entwicklungsprojekte in Namibia gilt das Prinzip einer freien, vorherigen und informierten Zustimmung seitens der Interessenträger. Dies ist eine gesetzliche Anforderung, wie sie im namibischen Umweltmanagementgesetz von 2007 (EMA) vorankert ist. Dennoch betrachten einige Umweltprüfungsgutachter (Environmental Assessment Practitioner, EAP) die öffentliche Konsultation lediglich als eine Formalität.
Die öffentliche Beteiligung ist jedoch weitaus wichtiger und somit geht es nicht nur darum, ein weiteres Kästchen anzukreuzen und eine Anzeige in einigen Zeitungen geschaltet zu haben (die meist nur in englischsprachigen Zeitungen erscheinen), sondern ist dieser Austausch erstens wichtig, weil somit alle I&APs (Interessenträger) über das Projekt informiert sind – sowohl die betroffenen lokalen Gemeinschaften als auch technische Experten mit wertvollem Wissen und Fähigkeiten.
Zweitens wird auf diese Art der namibische Umweltkommissar (EC) darüber informiert, welche Umwelt- und Sozialfragen die Menschen für wichtig halten, wie bedeutend diese sein könnten und was der Antragsteller tun sollte, um sie zu mildern. Ebenso wichtig ist es dann, die I&APs zu fragen, welche anderen Fragen ihrer Meinung nach in den EIA-Prozess einfließen sollten, sowie ihre Ansichten zu den Auswirkungen des Projekts und der Maßnahmen für eine Minderung dieser Auswirkungen.
Berücksichtigung aller Umstände
Auf diese Weise stellt der EC sicher, dass alles genau berücksichtigt wird und die Öffentlichkeit ihre notwendigen Eingaben geleistet hat. Menschen in ländlichen Gemeinden haben oft keinen Zugang zu gedruckten Medien. Viele haben kein Internet. Andere können nicht zu öffentlichen Treffen reisen. Und viele sind einfach nicht in der Lage, den EIA-Bericht, der nur im Büro des EC in Windhoek verfügbar ist, innerhalb der vorgegebenen Frist zu prüfen.
Als Folge dessen erfüllt der aktuelle EIA-Prozess nicht die Anforderung einer öffentlichen Beteiligung und trifft somit nicht die Bedürfnisse der ländlichen Gemeinden. Daher liegt es in der Verantwortung des Gutachters, sicherzustellen, dass er oder sie sich ordnungsgemäß mit Gemeinschaften auseinandersetzt, die keinen Zugang zu den notwendigen Informationen über ein vorgeschlagenes Entwicklungsprojekt haben.
Es reicht nicht aus, nur den Kommunalvertreter oder Chief zu konsultieren; andere Interessenträger wie Vorstände der Hegegebiete oder der Kommunalwälder sowie lokale Mitarbeiter des Umweltministeriums und lokale NGOs, sollten ebenfalls in die Gestaltung eines Beteiligungsprozesses einbezogen werden, der ihnen eine ordnungsgemäße Teilnahme ermöglicht. Der Geist der öffentlichen Beteiligung besteht darin, einen Mechanismus zu schaffen, der allen, die an dem Prozess teilnehmen möchten, diese Möglichkeit geboten wird.
Der eigentliche Kunde
Einige Gutachter vergessen, dass ihr eigentlicher „Kunde“ die natürliche- sowie die sozioökonomische Umwelt und nicht zuletzt die künftige Integrität und die Ökosystemdienstleistungen der Landschaft sind, in der sie arbeiten. Ihr Kunde ist nicht der Entwickler, auch wenn dieser für die Bewertung bezahlt.
Schlimm ist es, wenn EAPs öffentlich das Projekt verteidigen und fördern – das ist vergleichbar mit einem Richter, der in einem Mordprozess für die Verteidigung aussagt. Als zum Beispiel ReconAfrica im Januar 2020 ihre Absicht ankündigte, im Kavango-Becken nach Öl zu suchen, verteidigte ihr EIA-Berater öffentlich die Durchführbarkeit des Projekts, noch bevor das Ergebnis der Bewertung bekanntgegeben worden war (im Beisein der AZ – Anm. d. Red.).
Unabhängiges Denken
Es ist eindeutig, dass ein Gutachter alle Fragen unparteiisch offenlegen muss, damit sie bestmöglich gemindert werden können. Und wenn festgestellt wird, dass die nachteiligen Auswirkungen zu groß sind, muss der EAP seinem Kunden mitteilen, dass das vorgeschlagene Projekt ungeeignet ist. Die Aufgabe des EAPs besteht nicht darin, das Projekt so schnell und einfach wie möglich durch einen bürokratischen Prozess zu schleusen.
Darüber hinaus sollten Gutachter nicht eine unhöfliche, abweisende und herablassende Haltung gegenüber den I&APs einnehmen – besonders nicht gegenüber ländlichen Gemeinschaften. Sie sollten deren technisches Wissen nicht herabsetzen, sie nicht bevormunden, einschüchtern, mit populistischen Aussagen beschämen oder ihnen das offene Sprechen verwehren. Der Konsultationsprozess erfordert eine offene, ermutigende Beteiligung, das Zuhören der Anliegen der Menschen und dann gründliche Erklärungen und eine sichere Plattform für konstruktive Diskussionen.
In Teil 3 geht es um die EAPs und das Einbringen von „Spezialisten“.
(Ein Gastbeitrag in vier Teilen von Hans-Christian Mahnke – Preisträger des „Sustainable Development Award“ des namibischen Umweltinvestment-Fonds (EIF) für den Jugend-Umwelt-Awareness-Comic „Troubled Waters“.)
Für alle Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIAs) für große Entwicklungsprojekte in Namibia gilt das Prinzip einer freien, vorherigen und informierten Zustimmung seitens der Interessenträger. Dies ist eine gesetzliche Anforderung, wie sie im namibischen Umweltmanagementgesetz von 2007 (EMA) vorankert ist. Dennoch betrachten einige Umweltprüfungsgutachter (Environmental Assessment Practitioner, EAP) die öffentliche Konsultation lediglich als eine Formalität.
Die öffentliche Beteiligung ist jedoch weitaus wichtiger und somit geht es nicht nur darum, ein weiteres Kästchen anzukreuzen und eine Anzeige in einigen Zeitungen geschaltet zu haben (die meist nur in englischsprachigen Zeitungen erscheinen), sondern ist dieser Austausch erstens wichtig, weil somit alle I&APs (Interessenträger) über das Projekt informiert sind – sowohl die betroffenen lokalen Gemeinschaften als auch technische Experten mit wertvollem Wissen und Fähigkeiten.
Zweitens wird auf diese Art der namibische Umweltkommissar (EC) darüber informiert, welche Umwelt- und Sozialfragen die Menschen für wichtig halten, wie bedeutend diese sein könnten und was der Antragsteller tun sollte, um sie zu mildern. Ebenso wichtig ist es dann, die I&APs zu fragen, welche anderen Fragen ihrer Meinung nach in den EIA-Prozess einfließen sollten, sowie ihre Ansichten zu den Auswirkungen des Projekts und der Maßnahmen für eine Minderung dieser Auswirkungen.
Berücksichtigung aller Umstände
Auf diese Weise stellt der EC sicher, dass alles genau berücksichtigt wird und die Öffentlichkeit ihre notwendigen Eingaben geleistet hat. Menschen in ländlichen Gemeinden haben oft keinen Zugang zu gedruckten Medien. Viele haben kein Internet. Andere können nicht zu öffentlichen Treffen reisen. Und viele sind einfach nicht in der Lage, den EIA-Bericht, der nur im Büro des EC in Windhoek verfügbar ist, innerhalb der vorgegebenen Frist zu prüfen.
Als Folge dessen erfüllt der aktuelle EIA-Prozess nicht die Anforderung einer öffentlichen Beteiligung und trifft somit nicht die Bedürfnisse der ländlichen Gemeinden. Daher liegt es in der Verantwortung des Gutachters, sicherzustellen, dass er oder sie sich ordnungsgemäß mit Gemeinschaften auseinandersetzt, die keinen Zugang zu den notwendigen Informationen über ein vorgeschlagenes Entwicklungsprojekt haben.
Es reicht nicht aus, nur den Kommunalvertreter oder Chief zu konsultieren; andere Interessenträger wie Vorstände der Hegegebiete oder der Kommunalwälder sowie lokale Mitarbeiter des Umweltministeriums und lokale NGOs, sollten ebenfalls in die Gestaltung eines Beteiligungsprozesses einbezogen werden, der ihnen eine ordnungsgemäße Teilnahme ermöglicht. Der Geist der öffentlichen Beteiligung besteht darin, einen Mechanismus zu schaffen, der allen, die an dem Prozess teilnehmen möchten, diese Möglichkeit geboten wird.
Der eigentliche Kunde
Einige Gutachter vergessen, dass ihr eigentlicher „Kunde“ die natürliche- sowie die sozioökonomische Umwelt und nicht zuletzt die künftige Integrität und die Ökosystemdienstleistungen der Landschaft sind, in der sie arbeiten. Ihr Kunde ist nicht der Entwickler, auch wenn dieser für die Bewertung bezahlt.
Schlimm ist es, wenn EAPs öffentlich das Projekt verteidigen und fördern – das ist vergleichbar mit einem Richter, der in einem Mordprozess für die Verteidigung aussagt. Als zum Beispiel ReconAfrica im Januar 2020 ihre Absicht ankündigte, im Kavango-Becken nach Öl zu suchen, verteidigte ihr EIA-Berater öffentlich die Durchführbarkeit des Projekts, noch bevor das Ergebnis der Bewertung bekanntgegeben worden war (im Beisein der AZ – Anm. d. Red.).
Unabhängiges Denken
Es ist eindeutig, dass ein Gutachter alle Fragen unparteiisch offenlegen muss, damit sie bestmöglich gemindert werden können. Und wenn festgestellt wird, dass die nachteiligen Auswirkungen zu groß sind, muss der EAP seinem Kunden mitteilen, dass das vorgeschlagene Projekt ungeeignet ist. Die Aufgabe des EAPs besteht nicht darin, das Projekt so schnell und einfach wie möglich durch einen bürokratischen Prozess zu schleusen.
Darüber hinaus sollten Gutachter nicht eine unhöfliche, abweisende und herablassende Haltung gegenüber den I&APs einnehmen – besonders nicht gegenüber ländlichen Gemeinschaften. Sie sollten deren technisches Wissen nicht herabsetzen, sie nicht bevormunden, einschüchtern, mit populistischen Aussagen beschämen oder ihnen das offene Sprechen verwehren. Der Konsultationsprozess erfordert eine offene, ermutigende Beteiligung, das Zuhören der Anliegen der Menschen und dann gründliche Erklärungen und eine sichere Plattform für konstruktive Diskussionen.
In Teil 3 geht es um die EAPs und das Einbringen von „Spezialisten“.
(Ein Gastbeitrag in vier Teilen von Hans-Christian Mahnke – Preisträger des „Sustainable Development Award“ des namibischen Umweltinvestment-Fonds (EIF) für den Jugend-Umwelt-Awareness-Comic „Troubled Waters“.)
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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