Erneuter Eilantrag eingereicht
Windhoek (es/jho) - Die besorgten Naturschützer und Tourismusbetreiber im Fall einer geplanten Bergbauarbeit werden sich am Freitag erneut an den Obergericht wenden. Sie haben einen weiteren Eilantrag eingereicht, der auf ein einstweiliges Verfügung abzielt ein Verbot aller Bergbauaktivitäten im Tourismus-Konzessionsgebiet in der Region um Khorixas zu erreichen.
Die Hegegebiete Doro !Nawas , Ûibasen Twyfelfontein, und die ≠Aodaman Traditiionellel Behörde sowie das Unternehmen Ultimate Safaris haben in dieser Woche einen Eilantrag gegen Ottilie Ndimulunde, mit dem Ziel einer vorläufigen indirekten Einschränkung ihrer Bergbauansprüche, gestellt. Dieser folgt kurz nachdem ein vorheriger Eilantrag von einer anderen Personen am vergangenen Freitag wegen mangelnder Dringlichkeit abgelehnt wurde.
Die Kläger haben den Antrag eingereicht, nachdem Ndimulunde den Straßenbau wieder aufgenommen hat, wogegen in einem früheren Gerichtsverfahren gegen Timoteus Mashuna ein Verbot erteilt worden war. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass Mashanu eine Straße zu seinen Bergbaugebiet baute, die der Größe und dem Ausmaß einer Bezirksstraße entsprach, und damit Umweltschäden verursachte. Laut einer Erklärung der Antragsteller erwirkten sie einen Gerichtsbeschluss gegen Mashuna, der ihm untersagte, mit dem Bau der Straße fortzufahren.
Weiter heißt es, dass die Kläger, Kenntnis davon erlangt hätten, dass Ndimulunde ein Umweltzertifikat ausgestellt worden sei, das sie berechtigt, mit den Bergbautätigkeiten in dem Gebiet fortzufahren. „Infolgedessen haben die Antragsteller ihre zuständigen Rechtsanwälte angewiesen, am 26. August 2024 einen Brief an Ndimulunde zu richten, der darlegt, dass gegen Mashuna ein Gerichtsbeschluss vorliegt, der den Bau einer neuen Straße von der Hauptstraße zum Gebiet der Bergbau-Claims als Verstoß gegen das Umweltgesetz einstuft."
Ndimulunde und/oder Mashuna sollen laut Anklage Grundwasser aus den Bohrlöchern der Gemeinde innerhalb der Grenzen des Hegegebiets entnehmen: „Ndimulunde hat eindeutig gegen das Gesetz und die Umweltauflagen verstoßen, die mit ihrem Umweltzertifikat einhergehen“, heißt es in den Unterlagen. Richterin Esi Schimming-Chase wies die Parteien an, am Freitag an der Anhörung zum Eilantrag anwesend zu sein.
Die Hegegebiete Doro !Nawas , Ûibasen Twyfelfontein, und die ≠Aodaman Traditiionellel Behörde sowie das Unternehmen Ultimate Safaris haben in dieser Woche einen Eilantrag gegen Ottilie Ndimulunde, mit dem Ziel einer vorläufigen indirekten Einschränkung ihrer Bergbauansprüche, gestellt. Dieser folgt kurz nachdem ein vorheriger Eilantrag von einer anderen Personen am vergangenen Freitag wegen mangelnder Dringlichkeit abgelehnt wurde.
Die Kläger haben den Antrag eingereicht, nachdem Ndimulunde den Straßenbau wieder aufgenommen hat, wogegen in einem früheren Gerichtsverfahren gegen Timoteus Mashuna ein Verbot erteilt worden war. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass Mashanu eine Straße zu seinen Bergbaugebiet baute, die der Größe und dem Ausmaß einer Bezirksstraße entsprach, und damit Umweltschäden verursachte. Laut einer Erklärung der Antragsteller erwirkten sie einen Gerichtsbeschluss gegen Mashuna, der ihm untersagte, mit dem Bau der Straße fortzufahren.
Weiter heißt es, dass die Kläger, Kenntnis davon erlangt hätten, dass Ndimulunde ein Umweltzertifikat ausgestellt worden sei, das sie berechtigt, mit den Bergbautätigkeiten in dem Gebiet fortzufahren. „Infolgedessen haben die Antragsteller ihre zuständigen Rechtsanwälte angewiesen, am 26. August 2024 einen Brief an Ndimulunde zu richten, der darlegt, dass gegen Mashuna ein Gerichtsbeschluss vorliegt, der den Bau einer neuen Straße von der Hauptstraße zum Gebiet der Bergbau-Claims als Verstoß gegen das Umweltgesetz einstuft."
Ndimulunde und/oder Mashuna sollen laut Anklage Grundwasser aus den Bohrlöchern der Gemeinde innerhalb der Grenzen des Hegegebiets entnehmen: „Ndimulunde hat eindeutig gegen das Gesetz und die Umweltauflagen verstoßen, die mit ihrem Umweltzertifikat einhergehen“, heißt es in den Unterlagen. Richterin Esi Schimming-Chase wies die Parteien an, am Freitag an der Anhörung zum Eilantrag anwesend zu sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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