EU beschließt Naturgesetz
Nature Restoration Law regelt Wiederherstellung von Naturflächen
80 Prozent der europäischen Naturflächen sind in schlechtem Zustand. Das neue Nature Restoration Law der EU soll dem entgegenwirken. In Europa sind die Hoffnungen groß – in Namibia ist man schon weiter.
Von Katharina Moser, Windhoek
Die Natur und Biodiversität Europas befindet sich in einem besorgniserregenden Zustand – und ganze 80 Prozent der europäischen Habitate sind in schlechter Verfassung. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union in der vergangenen Woche in einer wichtigen Entscheidung das Nature Restoration Law beschlossen, das die Wiederherstellung europäischer Naturflächen gesetzlich regelt. Nach Angaben der Europäischen Kommission kombiniert die Verordnung ein übergreifendes Sanierungsziel für die langfristige Wiederherstellung der Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU mit verbindlichen Sanierungszielen für bestimmte Lebensräume und Arten. Diese Maßnahmen sollten bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und schließlich bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme abdecken.
Von den EU-Ländern wird erwartet, dass sie der Kommission innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung (also bis Mitte 2026) nationale Wiederherstellungspläne vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie die Ziele erreichen wollen. Außerdem müssen sie ihre Fortschritte überwachen und darüber berichten. Die Europäische Umweltagentur wird regelmäßig technische Berichte über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele erstellen. Die Kommission wird ihrerseits dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur Bericht erstatten.
Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) erklärt, basiert das Nature Restoration Law auf drei Kernaspekten: Erstens, konkrete und zeitgebundene und flächenspezifische Ziele für die Verbesserung und Neuschaffung der seltensten und besondersten Lebensräume - den Edelsteinen der Natur – an Land und im Meer. Zweitens, indikatorbasierte Ziele für eine nachhaltigere Land- und Waldwirtschaft, sowie für grünere Städte, frei fließende Flüsse und die Wiederherstellung von Bestäuberpopulationen. Und drittens die Erstellung von wissenschaftsbasierten Wiederherstellungsplänen als zentrales Werkzeug zur Festlegung und Überprüfung der notwendigen Maßnahmen.
Umweltschutzorganisationen zeigten sich erleichtert angesichts des Beschlusses, der als von entscheidender Bedeutung gewertet wurde. „Diese bahnbrechende Entscheidung bildet den Abschluss eines langen Prozesses der Ungewissheit und intensiver Verhandlungen, bei denen sich letztendlich der gesunde Menschenverstand, die Achtung der Wissenschaft und der demokratische Prozess durchgesetzt haben“, sagte die Nichtregierungsorganisation ,,The Nature Conservancy''. Gerade in Europa wird das Gesetz als wichtiger Meilenstein gewertet, um den Rückgang der Biodiversität und die Zerstörung von Naturflächen weltweit aufzuhalten. „Heute ist ein bedeutsamer Tag für die Natur, denn die EU-Mitgliedstaaten haben dafür gestimmt, diese historische Rechtsvorschrift über die Ziellinie zu bringen. Die Welt hat zugeschaut, und die EU hat den Bemühungen um die Umsetzung der internationalen Klima- und Biodiversitätsziele einen entscheidenden Impuls gegeben“, sagte Noor Yafai, Europa-Direktorin für globale Politik und institutionelle Partnerschaften bei The Nature Conservancy. „Die Abstimmung bedeutet, dass Europa erhobenen Hauptes in die weiteren internationalen Diskussionen gehen kann, die im Laufe dieses Jahres auf der COP29 und der COP16 der Vereinten Nationen stattfinden werden.“
Während die Vorbildrolle des Gesetzes von europäischen Akteuren allseits betont wurde, merken Kritiker an, dass das Gesetz zwar im europäischen Raum als Meilenstein gefeiert werden möge, andere Länder auf internationaler Ebene im Schutz ihrer natürlichen Lebensräume aber schon weitaus weiter seien. Laut dem WWF stehen in Namibia beispielsweise bereits 44 Prozent der gesamten Landesfläche unter Naturschutz, durch Nationalparks sowie durch kommunale Hegegebiete. Etwa 16 Prozent des Landes allein sind durch staatliche Nationalparks geschützt. Weltweit stehen rund 16 Prozent der Landfläche unter Naturschutz. In Europa sind es 13 Prozent, in Afrika 14 – in Südamerika schon ganze 24 Prozent.
Die Natur und Biodiversität Europas befindet sich in einem besorgniserregenden Zustand – und ganze 80 Prozent der europäischen Habitate sind in schlechter Verfassung. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union in der vergangenen Woche in einer wichtigen Entscheidung das Nature Restoration Law beschlossen, das die Wiederherstellung europäischer Naturflächen gesetzlich regelt. Nach Angaben der Europäischen Kommission kombiniert die Verordnung ein übergreifendes Sanierungsziel für die langfristige Wiederherstellung der Natur in den Land- und Meeresgebieten der EU mit verbindlichen Sanierungszielen für bestimmte Lebensräume und Arten. Diese Maßnahmen sollten bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und schließlich bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme abdecken.
Von den EU-Ländern wird erwartet, dass sie der Kommission innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung (also bis Mitte 2026) nationale Wiederherstellungspläne vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie die Ziele erreichen wollen. Außerdem müssen sie ihre Fortschritte überwachen und darüber berichten. Die Europäische Umweltagentur wird regelmäßig technische Berichte über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele erstellen. Die Kommission wird ihrerseits dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur Bericht erstatten.
Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) erklärt, basiert das Nature Restoration Law auf drei Kernaspekten: Erstens, konkrete und zeitgebundene und flächenspezifische Ziele für die Verbesserung und Neuschaffung der seltensten und besondersten Lebensräume - den Edelsteinen der Natur – an Land und im Meer. Zweitens, indikatorbasierte Ziele für eine nachhaltigere Land- und Waldwirtschaft, sowie für grünere Städte, frei fließende Flüsse und die Wiederherstellung von Bestäuberpopulationen. Und drittens die Erstellung von wissenschaftsbasierten Wiederherstellungsplänen als zentrales Werkzeug zur Festlegung und Überprüfung der notwendigen Maßnahmen.
Umweltschutzorganisationen zeigten sich erleichtert angesichts des Beschlusses, der als von entscheidender Bedeutung gewertet wurde. „Diese bahnbrechende Entscheidung bildet den Abschluss eines langen Prozesses der Ungewissheit und intensiver Verhandlungen, bei denen sich letztendlich der gesunde Menschenverstand, die Achtung der Wissenschaft und der demokratische Prozess durchgesetzt haben“, sagte die Nichtregierungsorganisation ,,The Nature Conservancy''. Gerade in Europa wird das Gesetz als wichtiger Meilenstein gewertet, um den Rückgang der Biodiversität und die Zerstörung von Naturflächen weltweit aufzuhalten. „Heute ist ein bedeutsamer Tag für die Natur, denn die EU-Mitgliedstaaten haben dafür gestimmt, diese historische Rechtsvorschrift über die Ziellinie zu bringen. Die Welt hat zugeschaut, und die EU hat den Bemühungen um die Umsetzung der internationalen Klima- und Biodiversitätsziele einen entscheidenden Impuls gegeben“, sagte Noor Yafai, Europa-Direktorin für globale Politik und institutionelle Partnerschaften bei The Nature Conservancy. „Die Abstimmung bedeutet, dass Europa erhobenen Hauptes in die weiteren internationalen Diskussionen gehen kann, die im Laufe dieses Jahres auf der COP29 und der COP16 der Vereinten Nationen stattfinden werden.“
Während die Vorbildrolle des Gesetzes von europäischen Akteuren allseits betont wurde, merken Kritiker an, dass das Gesetz zwar im europäischen Raum als Meilenstein gefeiert werden möge, andere Länder auf internationaler Ebene im Schutz ihrer natürlichen Lebensräume aber schon weitaus weiter seien. Laut dem WWF stehen in Namibia beispielsweise bereits 44 Prozent der gesamten Landesfläche unter Naturschutz, durch Nationalparks sowie durch kommunale Hegegebiete. Etwa 16 Prozent des Landes allein sind durch staatliche Nationalparks geschützt. Weltweit stehen rund 16 Prozent der Landfläche unter Naturschutz. In Europa sind es 13 Prozent, in Afrika 14 – in Südamerika schon ganze 24 Prozent.
Kommentar
Gerd Mathias Lugge
Die Vorbildrolle, die Namibia für sich in Anspruch nimmt, ist auf dem Papier als führend in der Welt zu bezeichnen. Aber wie sieht die Realität aus? Was nutzt es, wenn zwar in der Verfassung der Umweltschutz festgeschrieben ist, in der Praxis jedoch durch internationale Konzerne der Umweltschutz und die Schonung der natürlichen Ressourcen dem profitgesteuerten Agieren in Namibia geopfert werden?