Fachkräfte hinterfragen ReconAfrica-EIA
Umweltverträglichkeitsstudie stützt sich auf unvollständige Daten
Immer wieder werden Behauptungen laut, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung von ReconAfrica nicht der Norm entspricht. Auch Unesco hatte vor mittlerweile zwei Jahren verlangt, dass eine vollständige und unabhängige EIA durchgeführt werden sollte. Vier Fachkräfte erklären jetzt warum.
Von Frank Steffen, Windhoek
In der 131. Ausgabe des Wissenschaftsblatts „Physics and Chemistry on the Earth“ befassen sich die Professoren Rob Sheldon, Surina Esterhuyse, Andre Luka und Sarah Greenwood mit der Frage der möglichen Grundwasserverschmutzung durch die Bohrlöcher des kanadischen Gas- und Ölexplorationsunternehmen Reconnaissance Energy Africa (ReconAfrica) in der Kavango-Region. Unter Berufung auf zahlreiche Studien kommen sie zu dem Schluss, dass die Natur durch besagte Bohrungen wesentlichen Risiken ausgesetzt ist.
Sheldon ist Fachkraft für Biodiversität an der Universität Edinburgh, Esterhuyse und Lukas lehren jeweils Umweltmanagement und Grundwasserschutz an der Universität des Freistaats (SA), während Greenwood an der Universität in Stirling (UK) das Fach Umweltwissenschaft lehrt. Der Artikel befasst sich weniger mit dem KAZA-Park, als mit dem OKACOM-Abkommen zwischen den Anrainerstaaten Angola, Namibia und Botswana.
Die vier Autoren beurteilen vorliegende Fachkenntnis für unvollständig und ungenügend: „Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der Ölexploration und -förderung in den Fördergebieten Namibias und Botswanas, spielen internationale Regelungen und Vereinbarungen über das Grundwasser eine immer wichtigere Rolle.“ Die im Jahr 1995 gegründete „Ständige Wasserkommission für das Okavango-Flussbecken“ habe die Planung und Ausführung von Projekten zu überwachen, die sich auf die Wasserressourcen eines der drei Staaten auswirken könnten.
Da die Bohrungen im Grenzgebiet Botswana-Namibia stattfinden, hatte die Kommission Bohrungen unter der Bedingung zugelassen, dass die betroffenen Ministerien von Botswana und Namibia alle Schürfaktivitäten überwachen. Das OKACOM-Abkommen sieht vor, dass alle regionalen Interessengruppen konsultiert werden, dass die Mitgliedsstaaten relevante Informationen erstellen und den anderen Mitgliedsstaaten übermitteln und dass strenge Gesetze und Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) eingehalten werden.
Die genehmigte EIA von ReconAfrica soll allerdings auf ungenügend Daten beruhen. Da nur Daten für 35 Prozent aller Bohrlöcher vorliegen, sei eine genaue Beurteilung der Grundwassertiefen und Strömungen unmöglich gewesen. In der EIA wird dennoch einfach angenommen, dass „die Grundwasserkontamination für das Einzugsgebiet des Okavango-Flusses weitgehend bedeutungslos ist“, beruft sich der Artikel auf die ReconAfrica-EIA (2021). „Eine potenzielle Grundwasserkontamination, die über internationale Grenzen hinausgeht, verstößt gegen die Richtlinien des OKACOM-Abkommens.“
In der 131. Ausgabe des Wissenschaftsblatts „Physics and Chemistry on the Earth“ befassen sich die Professoren Rob Sheldon, Surina Esterhuyse, Andre Luka und Sarah Greenwood mit der Frage der möglichen Grundwasserverschmutzung durch die Bohrlöcher des kanadischen Gas- und Ölexplorationsunternehmen Reconnaissance Energy Africa (ReconAfrica) in der Kavango-Region. Unter Berufung auf zahlreiche Studien kommen sie zu dem Schluss, dass die Natur durch besagte Bohrungen wesentlichen Risiken ausgesetzt ist.
Sheldon ist Fachkraft für Biodiversität an der Universität Edinburgh, Esterhuyse und Lukas lehren jeweils Umweltmanagement und Grundwasserschutz an der Universität des Freistaats (SA), während Greenwood an der Universität in Stirling (UK) das Fach Umweltwissenschaft lehrt. Der Artikel befasst sich weniger mit dem KAZA-Park, als mit dem OKACOM-Abkommen zwischen den Anrainerstaaten Angola, Namibia und Botswana.
Die vier Autoren beurteilen vorliegende Fachkenntnis für unvollständig und ungenügend: „Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der Ölexploration und -förderung in den Fördergebieten Namibias und Botswanas, spielen internationale Regelungen und Vereinbarungen über das Grundwasser eine immer wichtigere Rolle.“ Die im Jahr 1995 gegründete „Ständige Wasserkommission für das Okavango-Flussbecken“ habe die Planung und Ausführung von Projekten zu überwachen, die sich auf die Wasserressourcen eines der drei Staaten auswirken könnten.
Da die Bohrungen im Grenzgebiet Botswana-Namibia stattfinden, hatte die Kommission Bohrungen unter der Bedingung zugelassen, dass die betroffenen Ministerien von Botswana und Namibia alle Schürfaktivitäten überwachen. Das OKACOM-Abkommen sieht vor, dass alle regionalen Interessengruppen konsultiert werden, dass die Mitgliedsstaaten relevante Informationen erstellen und den anderen Mitgliedsstaaten übermitteln und dass strenge Gesetze und Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) eingehalten werden.
Die genehmigte EIA von ReconAfrica soll allerdings auf ungenügend Daten beruhen. Da nur Daten für 35 Prozent aller Bohrlöcher vorliegen, sei eine genaue Beurteilung der Grundwassertiefen und Strömungen unmöglich gewesen. In der EIA wird dennoch einfach angenommen, dass „die Grundwasserkontamination für das Einzugsgebiet des Okavango-Flusses weitgehend bedeutungslos ist“, beruft sich der Artikel auf die ReconAfrica-EIA (2021). „Eine potenzielle Grundwasserkontamination, die über internationale Grenzen hinausgeht, verstößt gegen die Richtlinien des OKACOM-Abkommens.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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