Frist für Ansprüche erneut verlängert
Verhandlung der Recon-Entschädigungszahlung schleppt sich hin
Nach einer Sammelklage kanadischer und US-Aktionäre wegen angeblicher Verschleierung von Bohrergebnissen gegen das kanadische Explorations-Unternehmen ReconAfrica, das immer noch in Kavango-Ost nach Öl sucht, können die betroffenen Parteien nun noch bis zum 25. April ihre Ansprüche auf Entschädigung einreichen.
Von Brigitte Weidlich
VANCOUVER/WINDHOEK
Ein Gericht in New York hatte am Montag die First zum Einreichen von Beschwerden oder Reklamationen vom 9. Januar bis auf den 25. April verlängert. ReconAfrica hat sich mit seinen kanadischen Investoren auf eine Schlichtung in Höhe von 5,07 Mio. kanadischen Dollar (CAD) geeinigt, um Klagen wegen Verschleierung im Gebrauch unkonventioneller Mittel zur Energiegewinnung im fragilen Okavango-Delta-Gebiet zu beenden. Außerdem zahlen sie im selbigen Fall eine Entschädigung von 7,05 Mio. US$ an verschiedene US-Investoren. ReconAfrica hat die Anschuldigungen immer abgestritten.
Zwischen Oktober 2020 und September 2021 wurden Investoren, sprich Aktionäre, über Probleme mit ReconAfricas Aktivitäten in Namibia und Botswana informiert. In einem am 7. September 2021 veröffentlichten Bericht kritisierte „Viceroy Research” ReconAfricas Umgang mit Daten aus ihrem „6-2-Brunnen” und bezeichnete dies als Versuch, enttäuschende Explorationsergebnisse zu vertuschen. (AZ berichtete).
Sie (Viceroy Research) wiesen auf unlesbare Protokolle, irreführende Interpretationen der Wassersättigung und die Notwendigkeit von Fracking hin, das in Namibia illegal ist.. Ebenso deuteten sie, nicht lizenzierte Bohrungen, illegale Tests, verschiedene Gesetzesverstöße, unzulässige Einstellungen und fehlende Information für die Gemeinschaft vor Ort an. Die Aktien des Unternehmens fielen binnen eines Tages um zwölf Prozent. Daraus erfolgte eine Sammelklage (class action) vieler Aktionäre auf Entschädigung.
Es wurde je eine Internetseite für kanadische und eine für US-Aktionäre eingerichtet, wie sie ihre unterschiedlichen Ansprüche geltend machen können, nachdem im April 2024 ReconAfrica sich auf eine Schlichtung einigte. ReconAfrica wird 7,05 Millionen US-Dollar an Anleger zahlen, die ihre Aktien auf den US-amerikanischen OTC (Over the counter)-Märkten gekauft haben, und 3,7 Millionen kanadische Dollar an Aktionäre, die innerhalb bestimmter Sammelklagezeiträume Wertpapiere von ReconAfrica an der kanadischen TSX Venture Börse und der Frankfurter Wertpapierbörse gekauft haben. Insgesamt sind das umgerechnet rund 122 Mio. Namibia Dollar (N$).
Die Frist für geltende Ansprüche auf Entschädigung für US-Aktionäre wurde schon einige Male verlängert. Ende 2024 wurde sie auf morgen, den 9. Januar, verschoben. Am Montagnachmittag namibische Zeit hat das Gericht in New York das Datum dann auf den 25. April verschoben.
VANCOUVER/WINDHOEK
Ein Gericht in New York hatte am Montag die First zum Einreichen von Beschwerden oder Reklamationen vom 9. Januar bis auf den 25. April verlängert. ReconAfrica hat sich mit seinen kanadischen Investoren auf eine Schlichtung in Höhe von 5,07 Mio. kanadischen Dollar (CAD) geeinigt, um Klagen wegen Verschleierung im Gebrauch unkonventioneller Mittel zur Energiegewinnung im fragilen Okavango-Delta-Gebiet zu beenden. Außerdem zahlen sie im selbigen Fall eine Entschädigung von 7,05 Mio. US$ an verschiedene US-Investoren. ReconAfrica hat die Anschuldigungen immer abgestritten.
Zwischen Oktober 2020 und September 2021 wurden Investoren, sprich Aktionäre, über Probleme mit ReconAfricas Aktivitäten in Namibia und Botswana informiert. In einem am 7. September 2021 veröffentlichten Bericht kritisierte „Viceroy Research” ReconAfricas Umgang mit Daten aus ihrem „6-2-Brunnen” und bezeichnete dies als Versuch, enttäuschende Explorationsergebnisse zu vertuschen. (AZ berichtete).
Sie (Viceroy Research) wiesen auf unlesbare Protokolle, irreführende Interpretationen der Wassersättigung und die Notwendigkeit von Fracking hin, das in Namibia illegal ist.. Ebenso deuteten sie, nicht lizenzierte Bohrungen, illegale Tests, verschiedene Gesetzesverstöße, unzulässige Einstellungen und fehlende Information für die Gemeinschaft vor Ort an. Die Aktien des Unternehmens fielen binnen eines Tages um zwölf Prozent. Daraus erfolgte eine Sammelklage (class action) vieler Aktionäre auf Entschädigung.
Es wurde je eine Internetseite für kanadische und eine für US-Aktionäre eingerichtet, wie sie ihre unterschiedlichen Ansprüche geltend machen können, nachdem im April 2024 ReconAfrica sich auf eine Schlichtung einigte. ReconAfrica wird 7,05 Millionen US-Dollar an Anleger zahlen, die ihre Aktien auf den US-amerikanischen OTC (Over the counter)-Märkten gekauft haben, und 3,7 Millionen kanadische Dollar an Aktionäre, die innerhalb bestimmter Sammelklagezeiträume Wertpapiere von ReconAfrica an der kanadischen TSX Venture Börse und der Frankfurter Wertpapierbörse gekauft haben. Insgesamt sind das umgerechnet rund 122 Mio. Namibia Dollar (N$).
Die Frist für geltende Ansprüche auf Entschädigung für US-Aktionäre wurde schon einige Male verlängert. Ende 2024 wurde sie auf morgen, den 9. Januar, verschoben. Am Montagnachmittag namibische Zeit hat das Gericht in New York das Datum dann auf den 25. April verschoben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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