H5N1-Ausbruch bestätigt
Alarmstufe: Sammeln und Transport von Guano verboten
In Namibia wurde ein Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt. Es handelt sich um den Influenza-A-Virus H5N1, der erstmals hierzulande nachgewiesen wurde. Das Virus ist in Einzelfällen auf Menschen übertragbar. Um die Ausbreitung einzudämmen, wurde das Sammeln und der Transport von Guano verboten.
Von Erwin Leuschner, Swakopmund
In Walvis Bay und Swakopmund bzw. in der Erongo-Region wurde gestern ein Ausbruch des Vogelgrippe-Virus H5N1 offiziell bestätigt. „Als die Quelle der Infektion wird von wilden Zugvögeln ausgegangen“, teilten das Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Landreform sowie das Ministerium für Gesundheit und soziale Dienste in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Erste Anzeichen einer Vogelgrippe habe es demnach am 13. Januar gegeben (AZ berichtete). Über 200 tote Seevögel, darunter hauptsächlich Kormorane und mindestens zwei tote Pelikane, seien bei der Vogelinsel Bird Rock nahe Walvis Bay und den Salzfeldern bei Swakopmund gefunden worden. „Es ist das erste Mal, dass der Vogelgrippe-Strang H5N1 in Namibia nachgewiesen wurde“, heißt es.
Die beiden Ministerien rufen alle Geflügelfarmer und die Öffentlichkeit auf, Verdachtsfälle einer Vogelgrippe oder Fälle von toten Vögeln an der zentralen Küste sofort dem staatlichen Veterinäramt zu melden. Kranke oder tote Vögel sollten nicht angefasst werden und die Entsorgung jener müsse unter Aufsicht der zuständigen Behörden stattfinden. Geflügelfarmer müssen zudem strenge Maßnahmen ergreifen und Geflügel von Vögeln fernhalten.
Ferner ist das Sammeln bzw. der Abbau von Guano und der Transport davon aus der Erongo-Region bis auf Weiteres verboten. „Guano, der vor dem 31. Oktober gesammelt wurde, darf unter der Bedingung exportiert werden, dass das Importland Zustimmung dafür gibt“, heißt es. Ferner sei der Transport von Hausvögeln sowie sonstigen wilden Vögeln aus der Erongo-Region in andere Gebiete verboten. „Farmer und die Öffentlichkeit werden aufgerufen, diese Präventionsmaßnahmen einzuhalten, um die weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden“, heißt es.
Laut der Erklärung übertragen wilde Vögel das H5N1-Virus im Speichel und Kot auf andere Vögel, zugleich könnten sich Menschen mit dem Virus infizieren, wenn sie einen kranken Vogel behandeln oder essen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sei aber noch nicht gemeldet worden. Zu den Symptomen des H5N1-Virus bei Menschen gehören hohes Fieber, Schwäche, Husten, Hals- und Muskelschmerzen sowie Bauch- und Brustschmerzen oder Durchfall. „Die Infektion kann schnell zu einer schweren Atemwegserkrankung führen“, heißt es weiter.
Zu den Symptomen bei Vögeln gehören Schwellung oder violette Verfärbung des Kopfes, Kamms und der Kehllappen, eine rote Verfärbung der Füße, innere Blutungen, grünlicher Durchfall, Verdrehen des Halses, taumelnde Bewegungen und eine Lähmung. Die Mortalität ist sehr hoch: Der Tod tritt bei nahezu allen Tieren ein.
Erste Anzeichen einer Vogelgrippe habe es demnach am 13. Januar gegeben (AZ berichtete). Über 200 tote Seevögel, darunter hauptsächlich Kormorane und mindestens zwei tote Pelikane, seien bei der Vogelinsel Bird Rock nahe Walvis Bay und den Salzfeldern bei Swakopmund gefunden worden. „Es ist das erste Mal, dass der Vogelgrippe-Strang H5N1 in Namibia nachgewiesen wurde“, heißt es.
Die beiden Ministerien rufen alle Geflügelfarmer und die Öffentlichkeit auf, Verdachtsfälle einer Vogelgrippe oder Fälle von toten Vögeln an der zentralen Küste sofort dem staatlichen Veterinäramt zu melden. Kranke oder tote Vögel sollten nicht angefasst werden und die Entsorgung jener müsse unter Aufsicht der zuständigen Behörden stattfinden. Geflügelfarmer müssen zudem strenge Maßnahmen ergreifen und Geflügel von Vögeln fernhalten.
Ferner ist das Sammeln bzw. der Abbau von Guano und der Transport davon aus der Erongo-Region bis auf Weiteres verboten. „Guano, der vor dem 31. Oktober gesammelt wurde, darf unter der Bedingung exportiert werden, dass das Importland Zustimmung dafür gibt“, heißt es. Ferner sei der Transport von Hausvögeln sowie sonstigen wilden Vögeln aus der Erongo-Region in andere Gebiete verboten. „Farmer und die Öffentlichkeit werden aufgerufen, diese Präventionsmaßnahmen einzuhalten, um die weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden“, heißt es.
Laut der Erklärung übertragen wilde Vögel das H5N1-Virus im Speichel und Kot auf andere Vögel, zugleich könnten sich Menschen mit dem Virus infizieren, wenn sie einen kranken Vogel behandeln oder essen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sei aber noch nicht gemeldet worden. Zu den Symptomen des H5N1-Virus bei Menschen gehören hohes Fieber, Schwäche, Husten, Hals- und Muskelschmerzen sowie Bauch- und Brustschmerzen oder Durchfall. „Die Infektion kann schnell zu einer schweren Atemwegserkrankung führen“, heißt es weiter.
Zu den Symptomen bei Vögeln gehören Schwellung oder violette Verfärbung des Kopfes, Kamms und der Kehllappen, eine rote Verfärbung der Füße, innere Blutungen, grünlicher Durchfall, Verdrehen des Halses, taumelnde Bewegungen und eine Lähmung. Die Mortalität ist sehr hoch: Der Tod tritt bei nahezu allen Tieren ein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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