Jagdsaison eröffnet
Umweltministerium erinnert an Regularien
Windhoek (km) • Das namibische Umweltministerium hat die Jagdsaison in Namibia für eröffnet erklärt. Ab dem 1. Mai dürfen auf kommerziellen Farmen über 1 000 Hektar jagdbare Wildarten erlegt werden. Für Farmen mit Wildzäunen geht die Saison bis einschließlich 31. August, für Farmen mit Viehzäunen bis einschließlich 31. Juli.
Dabei gelten bestimmte gesetzliche Auflagen: Ein Jäger darf nicht mehr als drei Stück Großwild wie Kudu oder Oryx, oder zwei Stück Großwild und vier Stück Kleinwild wie Springbock oder Warzenschweine, oder ein Stück Großwild und acht Stück Kleinwild, oder 12 Stück Kleinwild erlegen. Ein Jäger darf maximal einen Kudu in der Saison jagen. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn die Erlaubnis für die Jagd auf Wildtiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb erteilt wird, der von einem registrierten Wildschutzzaun umgeben ist.
Der Abtransport eines Warzenschweins von dem Land, auf dem es erlegt wurde, ist nur mit Genehmigung des Veterinäramts erlaubt; ebenso der Export von Wildfleisch aus Namibia. Das Veterinäramt erlaubt keinen Transport von Wildfleisch nördlich des Veterinärzauns.
Die namibische Polizei erlaubt keinen Import von automatischen Waffen oder Handfeuerwaffen durch internationale Jäger; diese Waffen dürfen nicht zur Jagd benutzt werden. Der Import von Jagdgewehren zur Jagd ist nur erlaubt bei Vorlage eines Einladungsschreibens durch den Farmbesitzer oder das Komitee des Hegegebiets, wo die Jagd stattfinden soll. Die Ausstellung einer solchen Einladung liegt in der Verantwortung des Farmbesitzers oder Komitees.
Jagdgenehmigungen müssen an den Farmbesitzer, seinen Pächter oder bei Hegegebieten an das Komitee des Hegegebiets ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt 100 N$. Die Jagdgenehmigung wird ausgestellt, wenn eine schriftliche Einladung an den Jäger vorliegt. Die Genehmigung wird nicht direkt an den Jäger ausgestellt, sondern die Beantragung der Genehmigung liegt in der Verantwortung des Farmbesitzers, Pächters oder Komitees. Die Einladung muss folgende Informationen beinhalten: Name und Adresse der Farm/des Hegegebiets; Name und Adresse des Jägers; Name, Nummer und Distrikt des Standorts der Farm/des Hegegebiets; Art der Umzäunung; Gesamtzahl der Tiere pro bejagbarer Spezies; Zeitraum der Jagd und des Transports; Unterschrift des Farmbesitzers/Pächters/Komitees. Ein Antrag auf eine Genehmigung kann in ausgewiesenen Büros des Umweltministeriums gestellt werden. Der Farmbesitzer, Pächter oder das Komitee muss eine weiße Kopie der Genehmigung an den Jäger weitergeben und eine blaue Kopie ausgefüllt zurück an das Genehmigungsbüro geben. Die weiße Kopie wird für den Transport und Export von Wildfleisch aus der Jagd benötigt und sollte im Besitz des Jägers bleiben. Eine Jagdgenehmigung genehmigt nicht den Export von Trophäen aus Namibia, welcher durch das Umweltministerium gesondert genehmigt werden muss.
Dabei gelten bestimmte gesetzliche Auflagen: Ein Jäger darf nicht mehr als drei Stück Großwild wie Kudu oder Oryx, oder zwei Stück Großwild und vier Stück Kleinwild wie Springbock oder Warzenschweine, oder ein Stück Großwild und acht Stück Kleinwild, oder 12 Stück Kleinwild erlegen. Ein Jäger darf maximal einen Kudu in der Saison jagen. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn die Erlaubnis für die Jagd auf Wildtiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb erteilt wird, der von einem registrierten Wildschutzzaun umgeben ist.
Der Abtransport eines Warzenschweins von dem Land, auf dem es erlegt wurde, ist nur mit Genehmigung des Veterinäramts erlaubt; ebenso der Export von Wildfleisch aus Namibia. Das Veterinäramt erlaubt keinen Transport von Wildfleisch nördlich des Veterinärzauns.
Die namibische Polizei erlaubt keinen Import von automatischen Waffen oder Handfeuerwaffen durch internationale Jäger; diese Waffen dürfen nicht zur Jagd benutzt werden. Der Import von Jagdgewehren zur Jagd ist nur erlaubt bei Vorlage eines Einladungsschreibens durch den Farmbesitzer oder das Komitee des Hegegebiets, wo die Jagd stattfinden soll. Die Ausstellung einer solchen Einladung liegt in der Verantwortung des Farmbesitzers oder Komitees.
Jagdgenehmigungen müssen an den Farmbesitzer, seinen Pächter oder bei Hegegebieten an das Komitee des Hegegebiets ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt 100 N$. Die Jagdgenehmigung wird ausgestellt, wenn eine schriftliche Einladung an den Jäger vorliegt. Die Genehmigung wird nicht direkt an den Jäger ausgestellt, sondern die Beantragung der Genehmigung liegt in der Verantwortung des Farmbesitzers, Pächters oder Komitees. Die Einladung muss folgende Informationen beinhalten: Name und Adresse der Farm/des Hegegebiets; Name und Adresse des Jägers; Name, Nummer und Distrikt des Standorts der Farm/des Hegegebiets; Art der Umzäunung; Gesamtzahl der Tiere pro bejagbarer Spezies; Zeitraum der Jagd und des Transports; Unterschrift des Farmbesitzers/Pächters/Komitees. Ein Antrag auf eine Genehmigung kann in ausgewiesenen Büros des Umweltministeriums gestellt werden. Der Farmbesitzer, Pächter oder das Komitee muss eine weiße Kopie der Genehmigung an den Jäger weitergeben und eine blaue Kopie ausgefüllt zurück an das Genehmigungsbüro geben. Die weiße Kopie wird für den Transport und Export von Wildfleisch aus der Jagd benötigt und sollte im Besitz des Jägers bleiben. Eine Jagdgenehmigung genehmigt nicht den Export von Trophäen aus Namibia, welcher durch das Umweltministerium gesondert genehmigt werden muss.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen