Kudu-Tollwut – Vorsicht ist geboten
Windhoek (cr) - Laut dem NAU-Landwirtschaftsverband (Namibian Agriculture Union) wurden in den letzten Wochen vermehrt Fälle von Tollwut bei Kudus gemeldet.
„Der NAU möchte sich bei seinen Mitgliedern bedanken, die diese Fälle umgehend an das Veterinäramt (Directorate for Veterinary Services, VS) gemeldet haben. Es sei darauf hingewiesen, dass die Tollwut laut Gesetz eine meldepflichtige Krankheit ist, unabhängig davon, welche Tiere betroffen sind, ob Rinder, Hunde, Schakale oder Wildtiere.“ Demnach muss jeder Verdachtsfall dem nächstgelegenen staatlichen Veterinäramt gemeldet werden. „Dies ist von äußerster Wichtigkeit und wird gemäß dem Tiergesundheitsgesetz durchgesetzt. Eine Nichtmeldung wird als Straftat betrachtet.“
Wenn möglich, empfiehlt der NAU, betroffene Tiere einzuschläfern, den Kadaver zu isolieren und den Kopf umgehend zur Analyse einer Gehirnprobe an das zentrale Veterinärlabor zu schicken.
„Jeder, der mit Tollwutverdachtsfällen zu tun hat, sollte äußerste Vorsicht walten lassen und eine Schutzausrüstung tragen. Das Tollwutvirus wird durch direkten Kontakt (z. B. über Wunden oder die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund) mit infektiösem Gewebe oder Flüssigkeiten übertragen. Zu den infektiösen Geweben oder Flüssigkeiten gehören Tränen, Nervengewebe, Speichel und Atemwegsflüssigkeiten. Es ist zu beachten, dass Tollwut eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit ist“, so NAU.
„Der NAU möchte sich bei seinen Mitgliedern bedanken, die diese Fälle umgehend an das Veterinäramt (Directorate for Veterinary Services, VS) gemeldet haben. Es sei darauf hingewiesen, dass die Tollwut laut Gesetz eine meldepflichtige Krankheit ist, unabhängig davon, welche Tiere betroffen sind, ob Rinder, Hunde, Schakale oder Wildtiere.“ Demnach muss jeder Verdachtsfall dem nächstgelegenen staatlichen Veterinäramt gemeldet werden. „Dies ist von äußerster Wichtigkeit und wird gemäß dem Tiergesundheitsgesetz durchgesetzt. Eine Nichtmeldung wird als Straftat betrachtet.“
Wenn möglich, empfiehlt der NAU, betroffene Tiere einzuschläfern, den Kadaver zu isolieren und den Kopf umgehend zur Analyse einer Gehirnprobe an das zentrale Veterinärlabor zu schicken.
„Jeder, der mit Tollwutverdachtsfällen zu tun hat, sollte äußerste Vorsicht walten lassen und eine Schutzausrüstung tragen. Das Tollwutvirus wird durch direkten Kontakt (z. B. über Wunden oder die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund) mit infektiösem Gewebe oder Flüssigkeiten übertragen. Zu den infektiösen Geweben oder Flüssigkeiten gehören Tränen, Nervengewebe, Speichel und Atemwegsflüssigkeiten. Es ist zu beachten, dass Tollwut eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit ist“, so NAU.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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