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Wild Coast SA (Pixabay)
Wild Coast SA (Pixabay)

Ölsuche entgegen der COP26-Versprechen

Gas- und Ölsektor erfreut über EU-Akzeptanz von Gas als „grüne Energie“
In einer Presseerklärung zeigt sich die Afrikanische Energiekammer erfreut über die mögliche Förderung von Gas in Afrika, nachdem Europa Gas als „grüne Energie" definiert hat. In ihrer Euphorie fordert die AEC, gleich alle COP26-Vorgaben aus dem Fenster zu werfen und nach Öl zu suchen. Dies folgt dem Seismik-Interdikt gegen Shell auf dem Schritt.
Frank Steffen
Nachdem der Gas- und Ölexplorationsgipfel, bekannt als „Africa Oil Week 2022“, Anfang November 2021 in Kapstadt (Südafrika) zeitgleich mit dem Geschehen der COP26-Klimakonferenz von Glasgow ausgetragen worden war (AZ berichtete), sieht sich die Ölindustrie Afrikas jetzt dazu ermuntert, die Förderung von vor allem Gas erneut anzutreiben. Dabei stützt sie sich auf den Beschluss Europas, Gas als „grüne Energie“ anzuerkennen. Die Afrikanische Energiekammer (African Energy Chamber, AEC) erkennt darin offensichtlich die Möglichkeit, auch die Ölexploration voranzutreiben. Mit der Aufforderung pragmatisch zu denken, stellt der Exekutiv-Vorsitzende der AEC, NJ Ayuk, in einer von der APO-Nachrichtenagentur zitierten Presseerklärung fest: „Es ist an der Zeit, dass afrikanische Öl- und Gasproduzenten alles in ihrer Macht Stehende tun, um so viele Explorations- und Produktionsaktivitäten wie möglich zu fördern, insbesondere durch internationale Ölgesellschaften, nationale Ölgesellschaften und afrikanische Unabhängige. Langfristig werden afrikanische Öl- und Gasproduzenten weiterhin auf die Einnahmen der Branche angewiesen sein, um das Wirtschaftswachstum aufrechtzuerhalten und eine gerechte und integrative Energiewende zu gewährleisten.“ Entgegen der mancherorts falschen Annahme gehört die AEC nicht zur Afrikanischen Union (AU). Die AEC stellt sich selbst im Internet wie folgt vor: „Wir pflegen ein ergebnisorientiertes Geschäftsumfeld für Unternehmen, die in Afrikas dynamischer Energiebranche tätig sind. Die AEC arbeitet mit einheimischen Unternehmen auf dem ganzen Kontinent zusammen, um deren Reichweite und Netzwerke zu optimieren. Unsere Partnerschaften mit internationalen Würdenträgern, Führungskräften und Unternehmen ermöglichen die entsprechende Betreuung anderer internationaler Unternehmen.“ Namibia ist nun Teil dieses Bündnisses, nachdem Energieminister Tom Alweendo als Gastsprecher am Gipfel in der Kapprovinz teilgenommen hatte. Ein weiterer Gastredner war Craig Steinke, der als „Gründer von ReconAfrica“ vorgestellt wurde. Aus den der AZ vorliegenden Unterlagen verschiedener amerikanischer Anwaltskanzleien ist nicht ersichtlich, ob sich auch Steinke letztendlich vor Gericht wegen angeblicher Wertpapiermanipulation wird verantworten müssen. Bisher werden Reconnaissance Energy Africa Ltd (ehemals Lund Enterprises Corp.) als Hauptbeklagter und James Jay Park, Scot Evans, Ian D. Brown, Carlos Escribano, Shiraz Dhanani, Mark Gerlitz, James Granath, Claire Preece, Chris Gilmour sowie die Namibier Ndapewoshali Shapwanale (Pressesprecherin) und Sindila Mwiya (Umweltfachmann) als Nebenbeklagte aufgeführt .

Shell: Seismik-Interdikt Inwiefern sich die Gas- und Öl-Lobby ungehindert auf dem afrikanischen Kontinent niederlassen kann, muss sich zeigen. So hatte der namibische Umweltkommissar Timo Mufeti noch im Juli 2021 alle vorgetragenen Umwelt-Argumente als Unsinn vom Tisch gefegt und ReconAfrica ein Umweltverträglichkeitszertifikat für seismische Vermessungen in den Kavango-Regionen ausgestellt. Diesem Muster folgend hatte Südafrika Shell unlängst die Genehmigung erteilt, seismische Sprengungen und Vermessungen am Meeresboden vor der südafrikanischen Wild Coast vorzunehmen. Doch am 28. Dezember berichtete Greenpeace, dass das Obergericht von Grahamstown Shell angeordnet hatte, diese seismischen Sprengungen „unverzüglich einzustellen“. Da der ANC-Politiker und Südafrikas Bergbauminister, Gwede Mantashe, das hauptbeklagte Energieunternehmen Shell vor Gericht unterstützt hatte, müssen nun beide Parteien die Kosten für die einstweilige Verfügung übernehmen. „Bei der Gewährung des Verbots, das von Kommunalgemeinschaften und Zivilgesellschafts-Organisationen beantragt wurde, die von den Sprengungen betroffen sind, sagte Richter Gerald Bloem, dass Shell verpflichtet gewesen sei, die Kommunalgesellschaft sowie Einzelpersonen, die von der seismischen Vermessung betroffen sind, sinnvoll zu konsultieren. Gemäß der vorliegenden Unterlagen habe Shell versäumt, die antragstellende Kommunalbevölkerung ordentlich zu befragen und damit ihre Gewohnheitsrechte, einschließlich der Fischereirechte, verletzt“, schrieb Greenpeace. Die Bevölkerung habe eine besondere spirituelle und kulturelle Verbindung zum Meer, daher sei es für Shell von entscheidender Bedeutung, diese Gemeinschaften zu konsultieren und zu verstehen. Aufgrund des erheblich fehlerhaften Konsultationsverfahrens auf dem das Explorationsrecht beruhe und vergeben worden sei, sei diese Genehmigung rechtswidrig und nichtig, so Bloem.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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