Raubvogelschenkung genehmigt
N/a'ankusê darf gerettete Greifvögel vorerst behalten und pflegen
Eine einstweilige richterliche Verfügung hat vorerst eine Schenkung vom Rare and Endangered Species Trust (Rest) an das Naturschutzunternehmen N/a'ankusê genehmigt. Verschiede bedrohte Greifvögel bekommen ein zeitliches Zuhause, darunter auch ein Kapgeier-Küken.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Das Obergericht in Windhoek erließ am Mittwoch eine einstweilige Verfügung und ordnete an, dass neun vor dem Aussterben bedrohte Vögel aus dem Rare and Endangered Species Trust (Rest) in das Wildreservat von N/a'ankusê gebracht werden dürfen. Dazu gehören der frisch geschlüpfte Kapgeier Phoenix sowie seine beiden Eltern und sechs weitere gezähmte Raubvögel.
Dieser richterliche Beschluss kommt, nachdem N/a'ankusê am 18. Juli diesen Jahres einen Eilantrag gegen den Minister für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus gestellt hatte, um die Pflege der Raubvögel der REST-Organisation zu übernehmen. REST schloss am 20. Oktober diesen Jahres seine Türen und wollte die Vögel an N/a'ankusê schenken. N/a'ankusê war angeblich nicht in der Lage, die erforderlichen Genehmigungen vom Ministeriums für den Transport und die Haltung der Raubvögel zu erhalten.
Richter George Coleman entschied im Juli, dass das Ministerium die acht gefährdeten Raubvögel und ein Ei nicht aus dem Gelände von REST in der Nähe von Otjiwarongo entfernen dürfe. Am Mittwoch erließ Coleman eine Verfügung, welche die Erlaubnis erteilt, die acht Vögel und das Küken Phoenix nach N/a'ankusê zu bringen und dass sie in der Obhut von N/a'ankusê und REST bleiben, bis ein Urteil in dem Fall gefällt wird.
Das Urteil ist für den 9. März 2023 angesetzt. „Im vorläufigen und am Mittwoch anhängigen Verfahren sagen REST und N/a’ankusê aus, dass sie die Aufbewahrung und Pflege der Vögel arrangiert haben, aber diese Vereinbarung war lediglich eine vorläufige Notfallvereinbarung, die nicht nachhaltig und dauerhaft ist. Die Vögel werden nun nach N/a’ankusê gebracht, wo sie gemäß den internationalen ,Best Practices' Vorschriften versorgt werden“, sagte N/a’ankusê am Mittwoch in einer Pressemitteilung.
Phoenix muss überleben
Der Kapgeier gilt als die am meiste gefährdete Geier-Art in Namibia und das Elternpaar von Phoenix ist derzeit das einzige Brutpaar in Gefangenschaft im ganzen Land. „Das Überleben von Phoenix ist für die weltweite Erhaltung dieser Art von entscheidender Bedeutung", sagte N/a'ankusê.
Zu den anderen Raubvögeln gehören die Eltern von Phoenix (Halle und Nesher), zwei Habichtadler (Tom und Acquila), ein Gaukler (Ollie), ein afrikanischer Savannen-Adler (Pirat), eine Riesenohreule (Big Boy) und eine Fleckenohreule (Mohn). „Diese Vögel sind allesamt Wildvögel, die besonderer Pflege bedürfen und scheinbar alle mit Verletzungen zur REST gebracht wurden. Abgesehen von Phoenix sind alle Vögel gezähmt worden“, heißt es in der Presseerklärung von N/a'ankusê. '
Minister: „Die Natur reguliert sich selbst“
Das Ministerium behauptete in seinem schriftlichen Geständnis, dass die Schenkung der Vögel durch REST an N/a'ankusê ungültig und nichtig sei.
Nach den Bestimmungen des Artikels §46 der Naturschutzverordnung Nummer vier von 1975 darf REST angeblich die Vögel nicht verschenken, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen, die Vögel an erster Stelle zu halten. Minister Pohamba Shifeta sagte in seiner Erklärung, dass er noch keine endgültige Entscheidung über die von N/a'ankusê eingereichten Anträge getroffen habe. Er behauptet weiter, dass das Gericht nicht befugt sei, ihnen diese Genehmigungen zu erteilen.
„Die Natur reguliert sich selbst, wenn es um kranke oder verletzte Tiere geht. Ich glaube, das ist es, worum es beim „Kreislauf des Lebens“ geht. Verletzte oder verkrüppelte Vögel haben keinen Lehr- oder Erhaltungswert. Dies wurde REST auch bereits 2003 erklärt, als der Antrag auf Haltung von Vögeln geprüft wurde“, sagte Shifeta in einer Erklärung, die dem Obergericht in Windhoek vorgelegt wurde.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Das Obergericht in Windhoek erließ am Mittwoch eine einstweilige Verfügung und ordnete an, dass neun vor dem Aussterben bedrohte Vögel aus dem Rare and Endangered Species Trust (Rest) in das Wildreservat von N/a'ankusê gebracht werden dürfen. Dazu gehören der frisch geschlüpfte Kapgeier Phoenix sowie seine beiden Eltern und sechs weitere gezähmte Raubvögel.
Dieser richterliche Beschluss kommt, nachdem N/a'ankusê am 18. Juli diesen Jahres einen Eilantrag gegen den Minister für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus gestellt hatte, um die Pflege der Raubvögel der REST-Organisation zu übernehmen. REST schloss am 20. Oktober diesen Jahres seine Türen und wollte die Vögel an N/a'ankusê schenken. N/a'ankusê war angeblich nicht in der Lage, die erforderlichen Genehmigungen vom Ministeriums für den Transport und die Haltung der Raubvögel zu erhalten.
Richter George Coleman entschied im Juli, dass das Ministerium die acht gefährdeten Raubvögel und ein Ei nicht aus dem Gelände von REST in der Nähe von Otjiwarongo entfernen dürfe. Am Mittwoch erließ Coleman eine Verfügung, welche die Erlaubnis erteilt, die acht Vögel und das Küken Phoenix nach N/a'ankusê zu bringen und dass sie in der Obhut von N/a'ankusê und REST bleiben, bis ein Urteil in dem Fall gefällt wird.
Das Urteil ist für den 9. März 2023 angesetzt. „Im vorläufigen und am Mittwoch anhängigen Verfahren sagen REST und N/a’ankusê aus, dass sie die Aufbewahrung und Pflege der Vögel arrangiert haben, aber diese Vereinbarung war lediglich eine vorläufige Notfallvereinbarung, die nicht nachhaltig und dauerhaft ist. Die Vögel werden nun nach N/a’ankusê gebracht, wo sie gemäß den internationalen ,Best Practices' Vorschriften versorgt werden“, sagte N/a’ankusê am Mittwoch in einer Pressemitteilung.
Phoenix muss überleben
Der Kapgeier gilt als die am meiste gefährdete Geier-Art in Namibia und das Elternpaar von Phoenix ist derzeit das einzige Brutpaar in Gefangenschaft im ganzen Land. „Das Überleben von Phoenix ist für die weltweite Erhaltung dieser Art von entscheidender Bedeutung", sagte N/a'ankusê.
Zu den anderen Raubvögeln gehören die Eltern von Phoenix (Halle und Nesher), zwei Habichtadler (Tom und Acquila), ein Gaukler (Ollie), ein afrikanischer Savannen-Adler (Pirat), eine Riesenohreule (Big Boy) und eine Fleckenohreule (Mohn). „Diese Vögel sind allesamt Wildvögel, die besonderer Pflege bedürfen und scheinbar alle mit Verletzungen zur REST gebracht wurden. Abgesehen von Phoenix sind alle Vögel gezähmt worden“, heißt es in der Presseerklärung von N/a'ankusê. '
Minister: „Die Natur reguliert sich selbst“
Das Ministerium behauptete in seinem schriftlichen Geständnis, dass die Schenkung der Vögel durch REST an N/a'ankusê ungültig und nichtig sei.
Nach den Bestimmungen des Artikels §46 der Naturschutzverordnung Nummer vier von 1975 darf REST angeblich die Vögel nicht verschenken, da sie nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen, die Vögel an erster Stelle zu halten. Minister Pohamba Shifeta sagte in seiner Erklärung, dass er noch keine endgültige Entscheidung über die von N/a'ankusê eingereichten Anträge getroffen habe. Er behauptet weiter, dass das Gericht nicht befugt sei, ihnen diese Genehmigungen zu erteilen.
„Die Natur reguliert sich selbst, wenn es um kranke oder verletzte Tiere geht. Ich glaube, das ist es, worum es beim „Kreislauf des Lebens“ geht. Verletzte oder verkrüppelte Vögel haben keinen Lehr- oder Erhaltungswert. Dies wurde REST auch bereits 2003 erklärt, als der Antrag auf Haltung von Vögeln geprüft wurde“, sagte Shifeta in einer Erklärung, die dem Obergericht in Windhoek vorgelegt wurde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen