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Diese Karte ist Teil der neuen ECC, die ReconAfrica vom Umweltkommissar zugestanden wurde. • Foto: Frank Steffen
Diese Karte ist Teil der neuen ECC, die ReconAfrica vom Umweltkommissar zugestanden wurde. • Foto: Frank Steffen

Recon-Verlängerung heute vorm Kadi

Obergericht wird von der Lokalbevölkerung und Hegegebietsräten angerufen
Der Ständige Parlamentarische Ausschuss für Natürliche Ressour-cen, der die Ölexploration in Ordnung findet, sieht vielleicht heute im Gericht die Anfänge einer Gegendarstellung. Denn einige Vertreter der Hegegebiete haben sich an das Obergericht gewendet und wollen ReconAfrica Einhalt gebieten lassen.
Frank Steffen
Von Frank Steffen

Windhoek


Die Schlussfolgerung des Ständigen Parlamentarischen Ausschusses für Natürliche Ressourcen, dass die Ölexploration eine überwältigende Unterstützung unter der Lokalbevölkerung genießt (AZ berichtete), wird heute im Obergericht auf die Probe gestellt. Der Verwaltungsrat des Ncumcara-Kommunalwaldes sowie die Managementkomitees des Muduva-Nyangana-Kommunalhegegebietes und dem Katope-Kommunalwald hatten gemeinsam mit dem Dachverband KEWRCCFA (Vereinigung der Hegegebiete und Kommunalwälder im Ost- und West-Kavango) im Obergericht eine Klage gegen den Umweltkommissar und sieben Nebenbeklagte eingereicht – heute nimmt der Prozess seinen Anfang.

Der Prozess findet heute Morgen ab 10 Uhr in den Räumlichkeiten des Gerichts für kommerzielle Vergehen in der Schönlein-Straße Nr. 25 in Windhoek-West statt. Das Rechtsbeistandsbüro LAC vertritt die Kläger, die mit dem Ansinnen an das Obergericht herantreten, Reconnaissance Energy Namibia (REN ist die namibische Tochter des kanadischen Gas- und Ölexplorationsunternehmens ReconAfrica) per einstweiliger Verfügung daran zu hindern, gemäß der am 15. Juni verlängerten Umweltverträglichkeitsgenehmigung (ECC) ihre Explorationstätigkeiten im Kavango fortzusetzen.

Neben dem Umweltkommissar müssen sich sein Stellvertreter, das Umweltministerium selbst sowie das Ministerium für Bergbau und Energie, der Kommissar für Treibstoffversorgung, der namibische Staatsanwalt und natürlich REN als auch die staatliche Treibstoffversorgungsgesellschaft Namcor (Minderheitsbeteiligte der REN) vor dem Gericht verantworten. Die Kläger verlangen ferner, dass die verlängerte ECC sogar als ungültig erklärt wird, da REN grundsätzlich eine neue und unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung hätte vornehmen müssen.

Dieser Antrag beruht auf der Tatsache, dass ReconAfrica unlängst eine Verlängerung der bestehenden ECC sowie eine Genehmigung für zusätzliche Bohrungen und seismische Vermessungen eingereicht hatte und diese vom Umweltkommissar zugestanden bekommen hatte. Die Öffentlichkeit war nicht zu erneuten Anhörungen eingeladen worden und war sogar ausgeschlossen worden mit der Begründung, dass sie sich nicht im Jahr 2019 als Beteiligte oder Interessenträger für die erste EIA angemeldet hätten (AZ berichtete). Das Gericht wird ersucht, den Umweltkommissar spezifisch anzuweisen, dass er die Öffentlichkeit nicht ausschließen darf.

Neue EIA vorausgesetzt

Die AZ hat die verlängerte ECC betrachtet und kann bestätigen, dass das neue Bohrloch bei Makandina nie Teil der zuerst angegeben Probebohrlöcher war. Laut dem namibischen Umweltgesetz setzt eine solche Probebohrung sowie die erweiterte Seismik-Aufnahme, eine weitere, neue EIA voraus. Gemäß der ersten am 26. August 2020 gutgeheißenen EIA sollten sowieso nur zwei Bohrlöcher geschlagen werden und hatte das Umweltministerium immer wieder auf Nachfrage der Medien sowie Umweltfachkräften versichert, dass es nur zu zwei Bohrlöchern kommt.

Indessen legt der Parlamentsbericht dem Landwirtschaftsministerium nahe, seine veralteten Wasserbaugesetze den „neuen Trends“ anzupassen. Ferner sollten auch die Rechte der Kommunallandräte „den Realitäten angepasst“ werden. Diesbezüglich erinnert sich die AZ, dass der Ausschussvorsitzende, Tjekero Tweya, vor einigen Jahren seine unrechtmäßig errichteten Zäune im Kommunalgebiet hatte abreißen musste, nachdem ihn die Kommunalräte zur Ordnung gerufen und dies per Gerichtsbeschluss durchgesetzt hatten. Indessen raten Tweya und seine Kollegen dem Landwirtschaftsministerium, unehrliche und Pflicht versäumende Beamten zu bestrafen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-21

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