Spendensammlung für Naankuse-Klage gegen Ministerium gestartet
Windhoek (es/km) • Die geplante Klage der Naankuse-Stiftung gegen das Umweltministerium wird etwa 3,5 Millionen N$ kosten. Die Stiftung will die Regierung wegen der Tierschutzgesetze des Landes zur Verantwortung ziehen. Sie hat daher beschlossen, Geldmittel zu beschaffen. Am 16. und 17. September findet in Brühl, Deutschland, eine Veranstaltung zur Beschaffung von Mitteln für die Tierschutzgesetzgebung statt.
Die geschäftsführende Direktorin der Stiftung, Marlice van Vuuren, wird sich auf einer Roadshow des Namibia Tourism Board in Europa aufhalten und während ihres Aufenthalts als Gastrednerin bei der Spendenaktion auftreten. Ihr Ehemann, Dr. Rudie van Vuuren – Vorstandsvorsitzender der Naankuse-Unternehmensgruppe – sagte, dass ihre Klage darauf beruht, vom Gericht Klarheit über bestimmte Aspekte der geltenden Gesetzgebung zu erhalten.
Er sagte, dass das Tierschutzgesetz 71 von 1962 (APA) Namibias primäre Tierschutzgesetzgebung und sein Ziel die Verhinderung von Tierquälerei ist. Laut APA mache jede Person, die etwas unterlässt und dadurch einem Tier Leiden zufügt, sich einer Straftat schuldig. „Anders ausgedrückt: Jeder Mensch hat die Pflicht, einem Tier in Not zu helfen. Leider wird die Durchsetzung des APA vernachlässigt.“
Die Naturschutzverordnung (Nature Conservation Ordinance, 4 of 1975) aber enthalte Bestimmungen, die im Widerspruch zur namibischen Verfassung stünden. „Die Verordnung ist ein überholter Rechtsakt. Sie sieht vor, dass eine Verwaltungsentscheidung zur Ablehnung eines Antrags nicht begründet werden muss. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Bestimmungen von Artikel 18 des Grundgesetzes und ist meines Wissens bereits für verfassungswidrig erklärt worden.“
Die geschäftsführende Direktorin der Stiftung, Marlice van Vuuren, wird sich auf einer Roadshow des Namibia Tourism Board in Europa aufhalten und während ihres Aufenthalts als Gastrednerin bei der Spendenaktion auftreten. Ihr Ehemann, Dr. Rudie van Vuuren – Vorstandsvorsitzender der Naankuse-Unternehmensgruppe – sagte, dass ihre Klage darauf beruht, vom Gericht Klarheit über bestimmte Aspekte der geltenden Gesetzgebung zu erhalten.
Er sagte, dass das Tierschutzgesetz 71 von 1962 (APA) Namibias primäre Tierschutzgesetzgebung und sein Ziel die Verhinderung von Tierquälerei ist. Laut APA mache jede Person, die etwas unterlässt und dadurch einem Tier Leiden zufügt, sich einer Straftat schuldig. „Anders ausgedrückt: Jeder Mensch hat die Pflicht, einem Tier in Not zu helfen. Leider wird die Durchsetzung des APA vernachlässigt.“
Die Naturschutzverordnung (Nature Conservation Ordinance, 4 of 1975) aber enthalte Bestimmungen, die im Widerspruch zur namibischen Verfassung stünden. „Die Verordnung ist ein überholter Rechtsakt. Sie sieht vor, dass eine Verwaltungsentscheidung zur Ablehnung eines Antrags nicht begründet werden muss. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Bestimmungen von Artikel 18 des Grundgesetzes und ist meines Wissens bereits für verfassungswidrig erklärt worden.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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