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Straßenbau ein „Schandfleck“

Umweltverträglichkeitsstudie erlaubt keine neuen Zugangswege
Im zweiten Teil der Mashunga-Bergbau-Saga, wobei ein Schürfgebiet-Betreiber im Alleingang eine große Schotterstraße zu seinem Minengelände bauen möchte, ist aus der Umweltverträglichkeitsstudie ersichtlich, dass dies von Anfang an verboten war. Es besteht scheinbar eine Schotterstraße zu dem Schürfgebiet.
Ellanie Smit
Von Ellanie Smit

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Die Umweltverträglichkeitsstudie (EIA) für eine geplante Zinnmine im Khorixas-Distrikt besagt eindeutig, dass aufgrund der ökologischen Empfindlichkeit des Gebiets keine neuen Straßen gebaut werden dürfen. Die auf Timoteus Mashunga eingetragenen Bergbau-Ansprüche für diese geplante Mine gerieten am Wochenende ins Rampenlicht, nachdem das Obergericht eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, wonach alle Aktivitäten eingestellt werden müssen. Dies geschah im Anschluss an einen Dringlichkeitsantrag von Ultimate Safaris, der Sorris Sorris Conservancy, der Doro !Nawas Conservancy und der Uibasen Twyfelfontein Conservancy, nachdem entdeckt worden war, dass Mashangu eine Straße zu seiner Bergbaukonzessionen in der Größe und im Umfang einer Distriktstraße baute und dabei etwaige Umweltschäden verursachte (AZ berichtete).

Der Umweltverträglichkeitsprüfung zufolge liegen die Bergbau-Claims 72300, 72301, 72302, 72303, 72304, 72400, 72401 und 72402 etwa 58 km nordwestlich von Uis und 70 km südwestlich von Khorixas in der Kunene-Region. Die Bergbaukonzessionen erstrecken sich über eine Fläche von 108,9 Hektar und befinden sich innerhalb des Sorris-Sorris-Kommunalschutzgebiets.

In der Umweltverträglichkeitsstudie heißt es, dass die Bergbaugebiete über eine Schotterstraße zugänglich sind, die von der D2612 nach Westen abzweigt. Die Straße D2612 zweigt von der Straße C35 ab, die von Uis nach Khorixas führt. „Aufgrund der ökologischen Sensibilität des Gebiets werden keine neuen Straßen gebaut, daher sollte der Projektbetreiber eng mit den Tourismusbetreibern in dem Gebiet zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der Tourismus und das geplante kleine bis mittelgroße Bergbauprojekt miteinander vereinbar sind“, heißt es im Bericht.

Koexistieren

In der Umweltverträglichkeitsprüfung heißt es, dass die beiden Industriezweige ihre Tätigkeiten aufeinander abstimmen und eine angemessene Koexistenz fördern müssen. Eine alternative Straße, die auch für die Betriebsphase der Mine in Betracht gezogen werden kann, wäre die Straße südlich des geplanten Projektstandorts, die durch das Goantagab-Rivier zum Ugab-Tal führt und an die C35 anschließt. „Eine solche Straße kann vorübergehend genutzt werden, da sie für schwere Lkw geeignet ist, insbesondere für den Transport von Maschinen und schwerem Bergbaugerät.“ Am Freitag wurde beobachtet, wie eine Planierraupe eine breite Straße von der Größe einer Bezirksstraße über die bestehenden „Zweispurpad“ und etwa drei Kilometer entlang der Straße planierte, bevor die neue Straße nach Süden in Richtung des geplanten Abbaugebietes abbog.

Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass die Planierraupe und andere Erdbewegungsmaschinen über die offizielle Zufahrtsstraße von Ultimate Safari angefahren wurden und dabei ein Schild ignorierten, das eindeutig besagt, dass das Betreten des Geländes ohne Reservierung verboten ist, da es sich um eine private Tourismuskonzession handelt. Außerdem hat jemand die Beschilderung entlang der Umleitung entfernt, die die Gäste von Ultimate Safari zur Landebahn führt, die innerhalb des Tourismuskonzessions-Gebiets gebaut wird und der offizielle Abholpunkt für Touristen ist.

Ein „Schandfleck“

„Was einst eine attraktive Naturlandschaft war, ist nun eine breite Straße, die die Landschaft stark verschandelt und Pflanzen und andere Lebewesen schädigt.“ In den Gerichtsunterlagen heißt es weiter: „Sollten diese Aktivitäten fortgesetzt werden, käme dies dem Bau einer breiten Straße mit einer Länge von über 20 km durch ein hochsensibles Gebiet und ein Kernschutzgebiet für Wildtiere, einschließlich Spitzmaulnashörner, gleich.“ Die Straße selbst würde eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, die nicht durchgeführt wurde, und es wurde keine Umweltverträglichkeitsbescheinigung für die Durchführung dieser Aktivitäten ausgestellt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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