Streitobjekt Bwabwata
Mbukushu wollen Weiderecht gerichtlich erzwingen
Kavango-Stamm will Bwabwata-Nationalpark als Weidegebiet beanspruchen. Der Ständige Parlamentarische Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsfragen macht sich ein Bild vor Ort, doch droht die Kommunalverwaltung bereits mit dem Gericht. Das Rechtsbeistandsbüro erkennt indessen keine rechtlich-umsetzbaren Ansprüche, da es sich angeblich um Ahnenland der San-Bevölkerung handelt.
Von Frank Steffen, Windhoek
Wie zu erwarten war, kam es zu keinem unmittelbaren Ergebnis des Treffens zwischen der Hambukushu-Kommunalverwaltung (HTA) und dem Ständigen Parlamentarischen Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsfragen. Der Ständige Ausschuss hatte auf eine beim Parlament eingereichte Petition reagiert und war in den Bwabwata-Nationalpark gereist, um sich vor Ort ein Bild zu verschaffen. Die Hambukushu wollen ihr Vieh in das erklärte Naturschutzgebiet treiben dürfen.
Der Bwabwata-Nationalpark ist Teil des viel größeren transnationalen Naturschutzgebiets, das als „Kavango Zambezi Trans-frontier Conservation Area“ (KAZA-TFCA) nicht nur die Naturschutzgebiete Namibias in den West- und Ost-Kavango- sowie Sambesi-Regionen umspannt, sondern große Teile der Nachbarländer Angola, Botswana, Sambia und Simbabwe. Die Hambukushu sind einer der fünf Kavango-Stämme und sind hauptsächlich entlang des Okavango-Flusses angesiedelt, wo der Fluss von Norden nach Süden durch den ehemaligen Caprivi-Zipfel fließt – sie sind auch weiter östlich des Flusses zuhause.
Die HTA droht notfalls mit einem Gerichtsverfahren, um ihr erklärtes Ahnenrecht durchzusetzen. Umweltschützer zeigen sich sehr besorgt über diese Entwicklung, da hier teilweise die größten verbliebenen Elefantenherden Afrikas beheimatet sind und das Eindringen von Menschen und ihren Tieren sehr wahrscheinlich zu einem Mensch-Wildtier-Konflikt führen würde.
Laut der HTA wird dem Stamm seit 1999 verboten, Rinder in das Naturschutzgebiet zu treiben. Dies sei allerdings das Resultat schlechter Beratungen gleich dreier ehemaliger Umweltminister, Philemon Malima (1997-2005), Willem Konjore (2005 – 2008) und der heutigen Vize-Premierministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah (2010 – 2012). Die Hambukushu-Vertreter wollen im Jahr 2007 mitbekommen haben, dass infolge der Proklamation des Parks künftig keine Hausherden zugelassen würden. Warum sie erst 14 Jahre später, im Oktober 2021, dagegen angingen, wird nicht erklärt.
Das Rechtsbeistandsbüro LAC weist indessen auf die Tatsache hin, dass der Antrag dahingehend fehlerhaft sei, weil das Bwabwata-Gebiet im Grunde zu den traditionellen Heimatgebieten der San-Bevölkerung Khwe, beziehungsweise zum Kyaramacan-Verband gehört. Von daher seien die Ansprüche der Mbukushu ungerechtfertigt.
Wie zu erwarten war, kam es zu keinem unmittelbaren Ergebnis des Treffens zwischen der Hambukushu-Kommunalverwaltung (HTA) und dem Ständigen Parlamentarischen Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsfragen. Der Ständige Ausschuss hatte auf eine beim Parlament eingereichte Petition reagiert und war in den Bwabwata-Nationalpark gereist, um sich vor Ort ein Bild zu verschaffen. Die Hambukushu wollen ihr Vieh in das erklärte Naturschutzgebiet treiben dürfen.
Der Bwabwata-Nationalpark ist Teil des viel größeren transnationalen Naturschutzgebiets, das als „Kavango Zambezi Trans-frontier Conservation Area“ (KAZA-TFCA) nicht nur die Naturschutzgebiete Namibias in den West- und Ost-Kavango- sowie Sambesi-Regionen umspannt, sondern große Teile der Nachbarländer Angola, Botswana, Sambia und Simbabwe. Die Hambukushu sind einer der fünf Kavango-Stämme und sind hauptsächlich entlang des Okavango-Flusses angesiedelt, wo der Fluss von Norden nach Süden durch den ehemaligen Caprivi-Zipfel fließt – sie sind auch weiter östlich des Flusses zuhause.
Die HTA droht notfalls mit einem Gerichtsverfahren, um ihr erklärtes Ahnenrecht durchzusetzen. Umweltschützer zeigen sich sehr besorgt über diese Entwicklung, da hier teilweise die größten verbliebenen Elefantenherden Afrikas beheimatet sind und das Eindringen von Menschen und ihren Tieren sehr wahrscheinlich zu einem Mensch-Wildtier-Konflikt führen würde.
Laut der HTA wird dem Stamm seit 1999 verboten, Rinder in das Naturschutzgebiet zu treiben. Dies sei allerdings das Resultat schlechter Beratungen gleich dreier ehemaliger Umweltminister, Philemon Malima (1997-2005), Willem Konjore (2005 – 2008) und der heutigen Vize-Premierministerin Netumbo Nandi-Ndaitwah (2010 – 2012). Die Hambukushu-Vertreter wollen im Jahr 2007 mitbekommen haben, dass infolge der Proklamation des Parks künftig keine Hausherden zugelassen würden. Warum sie erst 14 Jahre später, im Oktober 2021, dagegen angingen, wird nicht erklärt.
Das Rechtsbeistandsbüro LAC weist indessen auf die Tatsache hin, dass der Antrag dahingehend fehlerhaft sei, weil das Bwabwata-Gebiet im Grunde zu den traditionellen Heimatgebieten der San-Bevölkerung Khwe, beziehungsweise zum Kyaramacan-Verband gehört. Von daher seien die Ansprüche der Mbukushu ungerechtfertigt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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