Umweltkommissar vor Herausforderung
ReconAfrica-Projekt wird diesmal mit handfesten Argumenten angegangen
Im Anlauf zur ersten Umweltverträglichkeitsprüfung und Explorationsgenehmigung konnten sich ReconAfrica und das Bergbauministerium sowie die Finanz- und Landwirtschaftsministerien und das direkt affektierte Umweltministerium auf ein Maß von Unwissen berufen. Im Falle der Verlängerung und Erneuerung der Explorationsgenehmigung trifft dies künftig nicht zu.
Von Frank Steffen, Windhoek
Der UN-Vertreter Sen Pang scheute sich nicht, Namibia beim UNECE-Workshop auf die Wichtigkeit der Wasserressourcen im grenzüberschreitenden Naturschutzgebiet Kavango-Zambezi (KAZA) sowie dem grenzüberschreitenden Wasserleiter der Kalahari, „Stampriet Transboundary Aquifer System“ (STAS), hinzuweisen (AZ berichtete). Der namibische Umweltkommissar, Timoteus Mufeti, sieht sich im ReconAfrica-Antrag ebenfalls Vorwürfen seitens Fachleuten und Aktivisten ausgesetzt.
Das Rechtsbeistandszentrum LAC hatte zum 27. Mai Widerspruch gegen die geplante Verlängerung der Explorationsgenehmigung (ECC) sowie Erlaubnis für zusätzliche Bohrungen, die ReconAfrica beantragt hatte, eingelegt. In einem Brief vom 27. Mai an Mufeti, weist das LAC auf ein wesentliches Manko hin: „Das LAC widerspricht dem Ausschlussbescheid für den Änderungsantrag, der Einwände auf registrierte Interessenträger des ursprünglichen Antrags aus dem Jahr 2019 beschränkt.“ Das Umweltgesetz sehe vor, dass sich affektierte Parteien sowie Interessenträger zu irgendeinem Zeitpunkt registrieren dürften.
Da es sich nicht nur um eine einfache Verlängerung der bestehenden Explorationsgenehmigung handle, sondern maßgebliche weitere Vorhaben, müsse ReconAfrica von Rechtswegen eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) gemäß des namibische Umweltgesetzes vornehmen und danach eine neue Genehmigung beantragen. Genau wie Andy Gheorghiu (dem deutschen Umweltfachmann und Aktivisten), moniert auch das LAC die kurze Zeitspanne (drei Wochen), die den Interessententrägern für Eingaben eingeräumt worden war.
Von einer öffentlichen Befragung könne indessen erneut keine Rede sein, obwohl das LAC in der Vergangenheit ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass es lokal affektierte Interessenträger vertrete und deshalb auf Anhörung berechtigt sei.
Scheinbar wurde ReconAfrica inzwischen bereits eine Verlängerung bis zum 26. August zugestanden, wodurch die EIA, wie sie in der Zeitung annonciert worden war (mit Fristende 27. Mai), sich als erneute Farce entpuppen meinten Beobachter gegenüber der AZ. Diese Schritte würden im Grunde auch aus den Anhörungen des Ständigen Parlamentarischen Ausschusses für Natürliche Ressourcen eine Zirkusnummer machen.
„Frack Free Namibia“ (FFN) bringt ähnliche Argumente wie das LAC vor und erinnert Mufeti daran, dass vorige Nachfragen bis heute unbeantwortet geblieben seien. Eine Verlängerung müsse abgelehnt werden, da die bestehende ECC des Jahres 2019 auf einer maßgeblich unvollständigen EIA grundiert habe.
Mbambi war nie auf dem Plan
Laut FFN hat die kanadische Gas- und Explorationsgesellschaft sogar gegen das ursprüngliche EIA verstoßen, indem es die Löcher 6-2 (bei Kawe) sowie 6-1 (bei Mbambi) gebohrt hat. Die ursprüngliche EIA sei für die Positionen 5-6 und 6-2 ausgestellt worden. Dies dürfte auch das LAC interessieren, welches den Mbambi-Farmer Andreas Sinonge im Obergericht vertritt. Sinonge hat das Explorationsunternehmen verklagt, nachdem es sein Farmland angeblich unrechtmäßig besetzt hat.
Die Standorte 2-7, 4-3, 5-2, 5-4, 5-6 und 5-7 seien in dem neuen Antrag als Explorationsstandorte angegeben, doch würden die standortspezifischen Hintergrunddaten zu physikalischen Eigenschaften, einschließlich Fauna und Flora sowie Grund- und Oberflächenwasserbedingungen fehlen. Dadurch sei auch die neue EIA wieder unvollständig.
Der UN-Vertreter Sen Pang scheute sich nicht, Namibia beim UNECE-Workshop auf die Wichtigkeit der Wasserressourcen im grenzüberschreitenden Naturschutzgebiet Kavango-Zambezi (KAZA) sowie dem grenzüberschreitenden Wasserleiter der Kalahari, „Stampriet Transboundary Aquifer System“ (STAS), hinzuweisen (AZ berichtete). Der namibische Umweltkommissar, Timoteus Mufeti, sieht sich im ReconAfrica-Antrag ebenfalls Vorwürfen seitens Fachleuten und Aktivisten ausgesetzt.
Das Rechtsbeistandszentrum LAC hatte zum 27. Mai Widerspruch gegen die geplante Verlängerung der Explorationsgenehmigung (ECC) sowie Erlaubnis für zusätzliche Bohrungen, die ReconAfrica beantragt hatte, eingelegt. In einem Brief vom 27. Mai an Mufeti, weist das LAC auf ein wesentliches Manko hin: „Das LAC widerspricht dem Ausschlussbescheid für den Änderungsantrag, der Einwände auf registrierte Interessenträger des ursprünglichen Antrags aus dem Jahr 2019 beschränkt.“ Das Umweltgesetz sehe vor, dass sich affektierte Parteien sowie Interessenträger zu irgendeinem Zeitpunkt registrieren dürften.
Da es sich nicht nur um eine einfache Verlängerung der bestehenden Explorationsgenehmigung handle, sondern maßgebliche weitere Vorhaben, müsse ReconAfrica von Rechtswegen eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) gemäß des namibische Umweltgesetzes vornehmen und danach eine neue Genehmigung beantragen. Genau wie Andy Gheorghiu (dem deutschen Umweltfachmann und Aktivisten), moniert auch das LAC die kurze Zeitspanne (drei Wochen), die den Interessententrägern für Eingaben eingeräumt worden war.
Von einer öffentlichen Befragung könne indessen erneut keine Rede sein, obwohl das LAC in der Vergangenheit ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass es lokal affektierte Interessenträger vertrete und deshalb auf Anhörung berechtigt sei.
Scheinbar wurde ReconAfrica inzwischen bereits eine Verlängerung bis zum 26. August zugestanden, wodurch die EIA, wie sie in der Zeitung annonciert worden war (mit Fristende 27. Mai), sich als erneute Farce entpuppen meinten Beobachter gegenüber der AZ. Diese Schritte würden im Grunde auch aus den Anhörungen des Ständigen Parlamentarischen Ausschusses für Natürliche Ressourcen eine Zirkusnummer machen.
„Frack Free Namibia“ (FFN) bringt ähnliche Argumente wie das LAC vor und erinnert Mufeti daran, dass vorige Nachfragen bis heute unbeantwortet geblieben seien. Eine Verlängerung müsse abgelehnt werden, da die bestehende ECC des Jahres 2019 auf einer maßgeblich unvollständigen EIA grundiert habe.
Mbambi war nie auf dem Plan
Laut FFN hat die kanadische Gas- und Explorationsgesellschaft sogar gegen das ursprüngliche EIA verstoßen, indem es die Löcher 6-2 (bei Kawe) sowie 6-1 (bei Mbambi) gebohrt hat. Die ursprüngliche EIA sei für die Positionen 5-6 und 6-2 ausgestellt worden. Dies dürfte auch das LAC interessieren, welches den Mbambi-Farmer Andreas Sinonge im Obergericht vertritt. Sinonge hat das Explorationsunternehmen verklagt, nachdem es sein Farmland angeblich unrechtmäßig besetzt hat.
Die Standorte 2-7, 4-3, 5-2, 5-4, 5-6 und 5-7 seien in dem neuen Antrag als Explorationsstandorte angegeben, doch würden die standortspezifischen Hintergrunddaten zu physikalischen Eigenschaften, einschließlich Fauna und Flora sowie Grund- und Oberflächenwasserbedingungen fehlen. Dadurch sei auch die neue EIA wieder unvollständig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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