Umweltverträglichkeit in Namibia Teil 1 von 4)
Ein Hauptziel des Umweltmanagements ist, ökologisch nachhaltige Entwicklung zu fördern. Schlechte Entwicklungsplanung könnte negative Folgen für die Umwelt haben, in der wir leben. Wenn beispielsweise eine Bergbauentwicklung in einem Wassereinzugsgebiet vorgeschlagen wird, das auch als Quelle für das Trinkwasser einer Gemeinde dient, kann die Bergbauentwicklung ohne ordnungsgemäße Planung die Nutzung der Wasserquelle für den menschlichen Konsum ungeeignet machen.
Um die Umwelt vor den negativen Folgen von Entwicklungsprojekten wie dem obengenannten Beispiel zu schützen, sieht das namibische Umweltmanagementgesetz von 2007 (EMA) die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP, in Namibia allgemein als EIA bekannt, bzw. „Environmental Impact Assessment“) vor. Eine EIA ist im Grunde eine Studie der Umweltrisiken, die im Rahmen des EMAs festgestellt und vom jeweiligen Projektentwickler zur Kenntnis genommen werden müssen. Die EIA wird somit zu einer Liste möglicher Umweltrisiken, wodurch die sozialen- und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Projekts vor dessen Beginn bestimmt werden.
Die EIA ist ein weltweit genutztes Instrument zum Schutz der Umwelt. Es ist auch eine gesetzliche Anforderung, die einem Entwickler auferlegt wird, um die Auswirkungen seiner vorgeschlagenen Entwicklung auf die Umwelt zu messen. Wenn festgestellt wird, dass die vorgeschlagene Entwicklung sich nachteilig auf etwas auswirkt, das gesetzlich geschützt ist (etwa das gefährdete Spitzmaulnashorn), kann die Entwicklung gestoppt oder umgestaltet werden, um die Auswirkungen zu vermeiden.
EIA ist keine Garantie
Trotz der inhärenten guten Absicht, die Umwelt zu schützen, stellen EIAs nicht grundsätzlich eine Garantie dar. Oft werden Entwicklungsprojekte genehmigt, die kurzfristigen wirtschaftlichen Gewinn bringen, trotz der offensichtlichen negativen Folgen für die Umwelt. Warum also werden die EIAs mancher Projekte angenommen, obwohl sie der Umwelt schaden können? Berücksichtigen EIAs in Namibia wirklich die Auswirkungen einer vorgeschlagenen Entwicklung auf künftige Generationen, wie es Artikel 95(l) der namibischen Verfassung verlangt? Während man dies gern annehmen würde, zeichnet die Realität vor Ort ein anderes Bild.
In letzter Zeit gab es einige Beispiele, bei denen Umweltgutachter versucht haben, Aufmerksamkeit von ihren EIAs abzulenken. Dies geschieht durch das Schalten von Anzeigen in Zeitungen außerhalb der Mainstream-Medien, also in weniger gelesenen (manchmal wöchentlichen) Zeitungen. Oder durch das Schalten von Anzeigen in Zeitungen zu Zeiten, in denen sie weniger gelesen werden (z.B. an nationalen Feiertagen wie Ostern oder Weihnachten), wenn nicht sogar durch das Schalten sehr kleiner Anzeigen, die leicht zu übersehen und schwer zu lesen sind. Manchmal sind sie unter der Rubrik „Rechtsmitteilungen“ der Kleinanzeigen versteckt, die normalerweise nicht von der Allgemeinheit gelesen werden.
Expertise wird vermieden
Darüber hinaus arrangieren Gutachter häufig öffentliche Konsultationen zu Zeiten, in denen die Menschen nicht verfügbar sind (wie an nationalen Feiertagen), oder organisieren Treffen für national bedeutende Entwicklungen nur in abgelegenen Gebieten, in denen interessierte und betroffene Parteien („Interested and Affected Parties, I&AP) nicht teilnehmen können, wodurch sie einer Prüfung und Eingaben seitens Personen mit technischem Wissen und Erfahrung in diesem Entwicklungssektor entgehen.
Es wurden Fälle identifiziert, in denen Gutachter Pressemitteilungen herausgaben, ohne ein Hintergrundinformationsdokument („Background Information Document“, BID) vorbereitet zu haben. Das geschieht in der Hoffnung, dass sich keine I&APs registrieren oder dass keine Personen mit technischer Expertise am Treffen teilnehmen. Folglich wird ein BID gar nicht vorbereitet oder enthält nicht die notwendige Projektbeschreibung, sodass es von geringem Nutzen ist. In anderen Fällen sind die Ankündigungen der Gutachter so vage, dass keine oder nur wenige I&APs reagieren, was dazu führt, dass keine Treffen oder Konsultationen stattfinden, obwohl das vorgeschlagene Projekt erhebliche Umweltauswirkungen haben kann – insbesondere auf ländliche Gemeinschaften und betroffene Einzelpersonen und Familien.
In Teil 2 geht es um das „Interesse der Öffentlichkeit“.
(Ein Gastbeitrag in vier Teilen von Hans-Christian Mahnke – Preisträger des „Sustainable Development Award“ des namibischen Umweltinvestment-Fonds (EIF) für den Jugend-Umwelt-Awareness-Comic „Troubled Waters“.
Um die Umwelt vor den negativen Folgen von Entwicklungsprojekten wie dem obengenannten Beispiel zu schützen, sieht das namibische Umweltmanagementgesetz von 2007 (EMA) die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP, in Namibia allgemein als EIA bekannt, bzw. „Environmental Impact Assessment“) vor. Eine EIA ist im Grunde eine Studie der Umweltrisiken, die im Rahmen des EMAs festgestellt und vom jeweiligen Projektentwickler zur Kenntnis genommen werden müssen. Die EIA wird somit zu einer Liste möglicher Umweltrisiken, wodurch die sozialen- und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Projekts vor dessen Beginn bestimmt werden.
Die EIA ist ein weltweit genutztes Instrument zum Schutz der Umwelt. Es ist auch eine gesetzliche Anforderung, die einem Entwickler auferlegt wird, um die Auswirkungen seiner vorgeschlagenen Entwicklung auf die Umwelt zu messen. Wenn festgestellt wird, dass die vorgeschlagene Entwicklung sich nachteilig auf etwas auswirkt, das gesetzlich geschützt ist (etwa das gefährdete Spitzmaulnashorn), kann die Entwicklung gestoppt oder umgestaltet werden, um die Auswirkungen zu vermeiden.
EIA ist keine Garantie
Trotz der inhärenten guten Absicht, die Umwelt zu schützen, stellen EIAs nicht grundsätzlich eine Garantie dar. Oft werden Entwicklungsprojekte genehmigt, die kurzfristigen wirtschaftlichen Gewinn bringen, trotz der offensichtlichen negativen Folgen für die Umwelt. Warum also werden die EIAs mancher Projekte angenommen, obwohl sie der Umwelt schaden können? Berücksichtigen EIAs in Namibia wirklich die Auswirkungen einer vorgeschlagenen Entwicklung auf künftige Generationen, wie es Artikel 95(l) der namibischen Verfassung verlangt? Während man dies gern annehmen würde, zeichnet die Realität vor Ort ein anderes Bild.
In letzter Zeit gab es einige Beispiele, bei denen Umweltgutachter versucht haben, Aufmerksamkeit von ihren EIAs abzulenken. Dies geschieht durch das Schalten von Anzeigen in Zeitungen außerhalb der Mainstream-Medien, also in weniger gelesenen (manchmal wöchentlichen) Zeitungen. Oder durch das Schalten von Anzeigen in Zeitungen zu Zeiten, in denen sie weniger gelesen werden (z.B. an nationalen Feiertagen wie Ostern oder Weihnachten), wenn nicht sogar durch das Schalten sehr kleiner Anzeigen, die leicht zu übersehen und schwer zu lesen sind. Manchmal sind sie unter der Rubrik „Rechtsmitteilungen“ der Kleinanzeigen versteckt, die normalerweise nicht von der Allgemeinheit gelesen werden.
Expertise wird vermieden
Darüber hinaus arrangieren Gutachter häufig öffentliche Konsultationen zu Zeiten, in denen die Menschen nicht verfügbar sind (wie an nationalen Feiertagen), oder organisieren Treffen für national bedeutende Entwicklungen nur in abgelegenen Gebieten, in denen interessierte und betroffene Parteien („Interested and Affected Parties, I&AP) nicht teilnehmen können, wodurch sie einer Prüfung und Eingaben seitens Personen mit technischem Wissen und Erfahrung in diesem Entwicklungssektor entgehen.
Es wurden Fälle identifiziert, in denen Gutachter Pressemitteilungen herausgaben, ohne ein Hintergrundinformationsdokument („Background Information Document“, BID) vorbereitet zu haben. Das geschieht in der Hoffnung, dass sich keine I&APs registrieren oder dass keine Personen mit technischer Expertise am Treffen teilnehmen. Folglich wird ein BID gar nicht vorbereitet oder enthält nicht die notwendige Projektbeschreibung, sodass es von geringem Nutzen ist. In anderen Fällen sind die Ankündigungen der Gutachter so vage, dass keine oder nur wenige I&APs reagieren, was dazu führt, dass keine Treffen oder Konsultationen stattfinden, obwohl das vorgeschlagene Projekt erhebliche Umweltauswirkungen haben kann – insbesondere auf ländliche Gemeinschaften und betroffene Einzelpersonen und Familien.
In Teil 2 geht es um das „Interesse der Öffentlichkeit“.
(Ein Gastbeitrag in vier Teilen von Hans-Christian Mahnke – Preisträger des „Sustainable Development Award“ des namibischen Umweltinvestment-Fonds (EIF) für den Jugend-Umwelt-Awareness-Comic „Troubled Waters“.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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