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Die Karte zeigt deutlich an, dass die Seismik-Aufnahme bei weitem die ursprünglich angegeben Abstände überschreitet und ferner wie nah an die Schutzgebiete herangegangen wird. Foto: ReconAfrica-EIA
Die Karte zeigt deutlich an, dass die Seismik-Aufnahme bei weitem die ursprünglich angegeben Abstände überschreitet und ferner wie nah an die Schutzgebiete herangegangen wird. Foto: ReconAfrica-EIA

Umweltverträglichkeit nicht garantiert

ReconAfrica: Überarbeitete Vorlagen und Umweltbericht
Das Gas- und Ölexplorationsunternehmen ReconAfrica stellt seine neusten Umweltverträglichkeitsanträge vor und hat einen ersten Umweltmanagementbericht parat, doch erklärt dies nicht, warum weitere Fachkräfte zur jüngsten Studie beitragen durften, denn dies scheint nicht dem namibischen Umweltgesetz zu entsprechen.
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

„Die vorgeschlagenen, verlängerten Linien der erweiterten Seismik-Messungen gemäß Phase II befinden sich in demselben Gebiet, das bereits in der vorigen Umweltverträglichkeitsprüfung für das erste Seismik-Gutachten behandelt worden war“, heißt es in der neusten Vorlage des Umweltverträglichkeitsberichts (August 2022), den die Tochtergesellschaft des kanadische Gas- und Ölexplorationsunternehmens Reconnaissance Energy Africa (ReconAfrica), Reconnaissance Energy Namibia (REN) nun herausgegeben hat.

Nach wie vor stellt sich die Frage, warum für diesen Antrag für erweiterte Vermessungen keine zusätzlichen Interessenten oder Betroffene zugelassen wurden? Unter Kapitel 8 des Buches „Environmental Law and Policy in Namibia“ (4. Ausgabe 2022; Prof. Oliver Ruppel und Dr. Katharina Ruppel-Schlichting), beruft sich Ruppel-Schlichting auf die Stockholmer- sowie die Rio-Umweltdeklarationen, die dem Probanden eines Projekts die Pflicht auferlegen, proaktiv Schäden zu vermeiden und nur an zweiter Stelle Schadenersatz zu erwägen. Ferner müssen gemäß der Umweltmanagementpolitik alle Generationen beachtet und gemäß dem Grundsatz der Vorsorge nachteilige Aktivitäten eingestellt werden, sobald es keinen wissenschaftlichen Konsens über das betroffene Risiko gibt.

Das namibische Umweltgesetz („Environmental Management Act“ Nr.7 von 2007 – promulgiert 2012) unterstreicht die Tatsache, dass nicht nur affektierte, sondern auch „interessierte Parteien“ sich zu jeder Zeit melden dürfen, bevor eine Entscheidung getroffen ist, welches demnach auf die neuesten EIA-Anträge ReconAfricas zutrifft. Denn sie hatte erstens bereits weitere Seismik-Aufnahmen gemacht, die über die ursprünglich gutgeheißenen 450 Kilometer hinausgehen und melden nun zusätzliche Bohrlöcher an, die weit über die versprochene Anzahl zweier Testbohrungen hinausgeht. Tatsächlich war das aktuelle Vorhaben (Bohrloch Nr. 3 bei Makadena) nie zuvor auf einer Karte als eines der anvisierten Probelöcher angegeben worden.

Unter Kapitel 23 des Buches, dass an der Namibischen Universität für Wissenschaft und Technik (NUST) gelehrt wird, schreibt Koautor Prof. Manfred Hinz über „Traditionelles Recht und die Umwelt“. Neben einer Anzahl weiterer Stammesgesetze beruft er sich auf die Gesetze der Shambyu (einer der Kavango-Stämme): „Das Stammesgesetz der Shambyu sieht den Schutz des Wassers vor: Wer Wasser verschmutzt, begeht eine Straftat.“ Das Kawe-Bohrloch war bekanntlich vom „Headman“ (Dorfoberhaupt), aber nicht vom „Chief“ (Stammesoberhaupt) gutgeheißen worden und beinhaltet laut Fachkräften ein Risiko fürs Grundwasser.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-21

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