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Wir alle sind für den Erhalt der Umwelt verantwortlich. Foto: Pixabay
Wir alle sind für den Erhalt der Umwelt verantwortlich. Foto: Pixabay

Umweltverträglichkeit: Was können wir dazulernen? (Teil 4/4)

Frank Steffen
In den ersten drei Beiträgen wurden die Gründe für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) sowie die Pflicht der Umweltprüfungsgutachter (Environmental Assessment Practitioner, EAP), die Umwelt in den Vordergrund zu stellen beleuchtet.

In Namibia scheint die Regierung einen Selbstüberwachungsansatz zur Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen. Das namibische Umweltmanagementgesetz von 2007 (EMA) schreibt EAPs die objektive Durchführung ihrer Pflichten vor. In anderen Ländern schreiben die Gesetze und Vorschriften die Einstellung eines gänzlich unabhängigen EAPs vor.

Unabhängigkeit ist der Schlüssel

Die unabhängige Überprüfung einer EIA ist eine wichtige Praxis zur Sicherstellung der Glaubwürdigkeit einer EIA. Sie wird normalerweise von Umweltprüfern und Kontrollbeamten durchgeführt, kann jedoch durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, die zu Interessenkonflikten zwischen den Akteuren der EIA führen könnten. Die Identifizierung dieser Faktoren ist daher wichtig.

Der Fachverband „International Association of Impact Assessment“ (IAIA) erkennt in der unabhängigen Überprüfung einen wichtigen Bestandteil des Grundprinzips einer „glaubwürdigen EIA“ und erklärt, dass „ein glaubwürdiger EIA-Prozess mit Professionalität, Strenge, Fairness, Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit durchgeführt werden und unabhängigen Überprüfungen und Kontrollen unterliegen sollte“. Laut der IAIA bilden unabhängige Überprüfungen und Kontrollen einen integralen Bestandteil der Nachverfolgung von EIAs und der damit verbundenen Aktivitäten wie Prüfung, Bewertung, Management, Überwachung und Kommunikation.

Südafrika ist ein Vorbild

Im benachbarten Südafrika wird großer Wert auf die Unabhängigkeit von EIA-Praktikern gelegt. Die letzte verfügbare Überprüfung der südafrikanischen Strategie für Umweltverträglichkeitsprüfungen und -management (EIMS) aus dem Jahr 2015 betont die Bedeutung einer unabhängigen Partei ohne Eigeninteresse am Ergebnis einer bestimmten Aktivität als besten Weg zur Umsetzung eines effektiven Regelungs- und Durchsetzungsregimes. Es heißt: „Das unprofessionelle Verhalten einiger EAPs führt zu Frust, da der Branche geschadet und Misstrauen erweckt wird.“

Das EIMS betont, dass die berufliche Praxis einer Qualitätskontrolle unterliegt, die nicht nur den Beruf, sondern alle Interessenträger betrifft – Professionalität bedeute daher angemessene Ausbildung, technische Kompetenz, relevante Erfahrung, Unabhängigkeit, Objektivität, Unparteilichkeit und ethisches Verhalten. Wichtig sei, dass zur Gewährleistung der Objektivität und Unparteilichkeit seitens der Praktiker, die EIAs sicherstellen müssten, dass EAPs unabhängig von Entwicklern sowie deren Planungs- und Entwurfsteams sind, so das EIMS. Mit anderen Worten: Die Förderung der Unparteilichkeit des EIA-Prozesses soll sicherstellen, dass für EAPs kein Interessenkonflikt in Bezug auf persönlichen finanziellen Gewinn durch die Umsetzung eines Projekts besteht.

Minister ignoriert Vorschlag

Der Nachhaltigkeitsrat (Sustainable Development Advisory Council, SDAC) von Namibia ist ein durch das EMA geschaffenes Gremium, dessen Mitglieder vom Umweltminister ernannt werden. Der SDAC schlug 2018/19 Änderungen des EMAs vor, einschließlich der Regulierung von Umweltverträglichkeitsprüfern, mit dem Ziel, das Professionalitätsniveau und die Glaubwürdigkeit von EIAs zu erhöhen.

Genau wie in Südafrika, äußerte der SDAC auch in Namibia Bedenken, dass EAPs nicht reguliert werden und es an Qualitätskontrollen im Sektor mangelt, im Gesetz würden EAPs gar nicht erst erwähnt. Um diese Mängel zu beheben, hat der SDAC dem Ministerium einen Entwurf eines „Gesetzes für Umweltprüfungsberufe“ vorgelegt. Bisher hat das Ministerium nicht auf diese Empfehlungen reagiert.

Im Jahr 2021 hatte der Verband EAPAN (Environmental Assessment Professionals of Namibia) eine leicht abgeänderte Version des Gesetzesentwurfs nachgereicht, auf die das Umweltministerium erneut nicht reagierte.

Lösung liegt bereits vor

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf fördert die Entwicklung einer Verfassung sowie die Schaffung von Befugnissen und Funktionen für die Einrichtung eines Rates für Umweltprüfungsberufe Namibias. Er sieht die Registrierung von Umweltprüfern und Managementfachleuten vor und legt die erforderliche Ausbildung, Schulung und Qualifikation von diesen Personen fest. Darüber hinaus fördert er die Kontrolle über die Ausübung der Umweltprüfungs- und Managementberufe.

In Ermangelung eines mitgliedschaftsbasierten Berufsverbandes hat sich EAPAN angeboten, als Dachorganisation für den Beruf zu fungieren und ist zur Zertifizierungsbehörde geworden, die sicherstellt, dass alle Mitglieder die festgelegten Standards einhalten. Ohne jegliche gesetzliche Unterstützung durch den Gesetzgeber bleiben die Bemühungen von EAPAN, einheitliche Praktiken in Umweltprüfungen in Namibia zu etablieren, ein freiwilliger Prozess.

Es ist eindeutig noch viel zu tun, um den EIA-Prozess in Namibia auf akzeptable Standards zu bringen. Als Namibier und als Verwalter der Umwelt, sollten wir alle zu diesem Ziel beitragen.

(Ein Gastbeitrag in vier Teilen von Hans-Christian Mahnke – Preisträger des „Sustainable Development Award“ des namibischen Umweltinvestment-Fonds (EIF) für den Jugend-Umwelt-Awareness-Comic „Troubled Waters“.)

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-22

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